Seminararbeit, 2004
36 Seiten, Note: Sehr Gut
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der Verlustverwertung im Steuerrecht, insbesondere im Kontext von M&A-Aktivitäten und Umgründungen. Der Fokus liegt auf dem Mantelkauf, einer Steuergestaltungsmöglichkeit, die in der Praxis häufig Anwendung findet. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mantelkaufs im Gesellschaftsrecht, im Körperschaftsteuergesetz (KStG) und im Umgründungssteuergesetz (UmgrStG). Dabei werden die verschiedenen Normen und deren Interpretation durch die Finanzverwaltung kritisch beleuchtet.
Die Einleitung führt in das Thema der Verlustverwertung im Steuerrecht ein und erläutert die Bedeutung von Verlusten als wertvolle Objekte im Rahmen von M&A-Aktivitäten und Umgründungen. Der Mantelkauf wird als eine häufig versuchte Steuergestaltungsmöglichkeit vorgestellt, die im weiteren Verlauf der Arbeit näher beleuchtet wird.
Im zweiten Kapitel werden allgemeine Definitionen und begriffliche Abgrenzungen zum Mantelkauf und zur Mantelgründung vorgestellt. Es wird zwischen dem Mantelkauf im Sinne des Gesellschaftsrechts und dem Mantelkauf im Sinne des Steuerrechts unterschieden. Die verschiedenen Arten von Verlustverwertungsschranken werden erläutert, wobei der Fokus auf dem Verlustabzugsrecht im Umgründungssteuerrecht liegt.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der Anti-Mantelkaufnorm im Sinne des § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG. Die Arbeit analysiert die drei Strukturkriterien der Norm und die Motive des Gesetzgebers für deren Kodifizierung. Außerdem wird das Verhältnis der Norm zu anderen relevanten Normen, wie z.B. §8 (4) Z.1 KStG, §22BAO und §9 KStG, untersucht.
Das vierte Kapitel behandelt die Voraussetzungen für den Mantelkauf und die Rechtsfolgen bei einem (steuerlichen) Mantelkauf. Es werden die verschiedenen Tatbestände des Mantelkaufs im Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) und im Körperschaftsteuergesetz (KStG) analysiert. Die Arbeit beleuchtet die Auswirkungen des Mantelkaufs auf die Verlustverwertung und die verschiedenen Ausnahmetatbestände, wie z.B. die Sanierungsklausel und die Rationalisierungs- bzw. Synergieklausel.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Mantelkaufs im Steuerrecht.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verlustverwertung, den Mantelkauf, das Gesellschaftsrecht, das Körperschaftsteuergesetz (KStG), das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG), die Steuergestaltung, M&A-Aktivitäten, die Finanzverwaltung, die Interpretation von Normen, die Kritik an der Vagheit der Normen und verfassungsrechtliche Bedenken.
Ein Mantelkauf liegt vor, wenn Anteile an einer Gesellschaft übertragen werden, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat oder deren Vermögen nur noch aus liquiden Mitteln besteht, primär um deren Verlustvorträge zu nutzen.
Diese Norm enthält die Anti-Mantelkauf-Regelung. Sie schränkt den Verlustabzug ein, wenn die Identität der Körperschaft durch wesentliche Änderungen der Gesellschafterstruktur sowie der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur verloren geht.
Gemäß § 2 Abs. 2b EStG können Verluste aus Vorjahren nur bis zu einer Höhe von 75 % des aktuellen Einkommens verrechnet werden, sofern dieses 1 Million Euro übersteigt (Mindestbesteuerung).
Ja, die sogenannte Sanierungsklausel erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Erhalt von Verlustvorträgen, wenn der Anteilserwerb zum Zweck der Sanierung des maroden Unternehmens erfolgt.
Geprüft wird die Änderung der Gesellschafterstruktur (entgeltlich), die Änderung der organisatorischen Struktur und die Änderung der wirtschaftlichen Struktur im zeitlichen Zusammenhang.
Es bedeutet, dass das Recht, Verluste steuerlich geltend zu machen, grundsätzlich an das Steuersubjekt gebunden ist, das die Verluste erlitten hat, und nicht beliebig übertragen werden kann.
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