Diplomarbeit, 2009
84 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
I. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und seine rechtliche Umsetzung
II. Grundlagen
1. Buchführungspflicht
2. System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
3. Aufgaben von Handelsbilanz und Steuerbilanz
III. Erfüllung der Gläubigerschutzfunktion im Handelsrecht
1. Definition des Gläubigerschutzes
2. Ansprüche des Handelsrechts zur Realisierung des Gläubigerschutzes
B. Umsetzung der materiellen Maßgeblichkeit und der umgekehrten Maßgeblichkeit nach geltendem Recht
I. Materielle Maßgeblichkeit
1. Definition
2. Umsetzung der materiellen Maßgeblichkeit
II. Umgekehrte Maßgeblichkeit
1. Definition
2. Umsetzung der umgekehrten Maßgeblichkeit
3. Auswirkungen der umgekehrten Maßgeblichkeit
a) Auswirkung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss
b) Auswirkung auf die Ausschüttungsbemessungsfunktion
c) Auswirkung auf die Akzeptanz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
d) Auswirkung auf internationale Richtlinien
C. Der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
I. Materielle Maßgeblichkeit nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
II. Umgekehrte Maßgeblichkeit nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
1. Aufhebung mit Übergangsregelung
2. Beispiel zur Übergangsregelung
3. Auswirkungen des Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit
a) Sonderposten mit Rücklageanteil
a1) Definition
a2) Sonderposten mit Rücklageanteil nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a3) Rücklage im Rahmen des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG
a3.1) Regelung
a3.2) Beispiel und Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a3.3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
a4) Rücklage für die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG
a4.1) Regelung
a4.2) Beispiel und Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a4.3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
a5) Rücklage für im Voraus erhaltene Zuschüsse nach R 6.5 EStR
a5.1) Regelung
a5.2) Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a5.3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
a6) Rücklage für die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR
a6.1) Regelung
a6.2) Beispiel und Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a6.3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
a7) Rücklage bei der Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 6 UmwStG
a7.1) Regelung
a7.2) Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
a7.3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
b) Latente Steuern
b1) Begriff und Regelung
b2) Anwendung nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
b3) Auswirkungen auf den Gläubigerschutz
D. Schlussbetrachtung
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bedingten Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit auf den Gläubigerschutz im deutschen Handelsrecht. Ziel ist es zu untersuchen, wie sich die Abkopplung von Handels- und Steuerbilanz auf die Informationsfunktion und die Gläubigerinteressen auswirkt.
a1) Definition
Gemäß § 247 Abs. 3 HGB wird der Sonderposten mit Rücklageanteil wie folgt definiert: „Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind, dürfen in der Bilanz gebildet werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklageanteil auszuweisen und nach Maßgabe des Steuerrechts aufzulösen. Einer Rückstellung bedarf es insoweit nicht.“
Für Kapitalgesellschaften wird § 247 Abs. 3 HGB durch § 273 Satz 1 HGB dahingehend ergänzt, dass der Sonderposten mit Rücklageanteil nur insoweit gebildet werden darf, als das Steuerrecht die Anerkennung des Werteansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung davon anhängig macht, dass der Sonderposten in der Handelsbilanz gebildet wird.
A. Einleitung: Einführung in das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und dessen Zielsetzung der Modernisierung des HGB-Bilanzrechts.
II. Grundlagen: Erläuterung der Buchführungspflichten sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der Aufgaben der Bilanzen.
III. Erfüllung der Gläubigerschutzfunktion im Handelsrecht: Definition und Realisierung des Gläubigerschutzes sowie zentrale Bewertungsgrundsätze wie das Vorsichtsprinzip.
B. Umsetzung der materiellen Maßgeblichkeit und der umgekehrten Maßgeblichkeit nach geltendem Recht: Abgrenzung und Definition der Maßgeblichkeitsprinzipien unter geltendem Recht.
C. Der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die Auswirkungen auf den Gläubigerschutz: Detaillierte Untersuchung der Auswirkungen der BilMoG-Reform auf Rücklagen, latente Steuern und den Schutz von Gläubigern.
D. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Reform hinsichtlich der Informationsfunktion und der erhöhten Komplexität der Bilanzierung.
BilMoG, umgekehrte Maßgeblichkeit, Gläubigerschutz, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Rücklageanteil, latente Steuern, Ausschüttungssperre, Rechnungslegung, Maßgeblichkeitsprinzip, Sonderposten, GoB, Unternehmensbesteuerung, Jahresabschluss, Bilanzierung.
Die Arbeit untersucht den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Schutz von Gläubigern.
Die Schwerpunkte liegen auf der materiellen und umgekehrten Maßgeblichkeit, der bilanziellen Behandlung von Rücklagen, dem Gläubigerschutz und der Anpassung an internationale Standards.
Es soll bewertet werden, ob die Abkopplung der Handels- von der Steuerbilanz das Informationsniveau für Adressaten verbessert und welche Auswirkungen dies auf die Haftungssubstanz von Unternehmen hat.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse sowie die Untersuchung gesetzlicher Bestimmungen und deren Änderung durch das BilMoG.
Der Hauptteil analysiert spezifische Rücklagen (z. B. nach § 7g EStG, § 6b EStG) sowie die Neuregelung latenter Steuern und deren Wirkung auf Anteilseigner, Kreditgeber und Finanzbehörden.
Zentrale Begriffe sind BilMoG, umgekehrte Maßgeblichkeit, Gläubigerschutz, latente Steuern und Rücklagen.
Nach Inkrafttreten des BilMoG ist die Bildung solcher Sonderposten in der Handelsbilanz nicht mehr zulässig, um eine verfälschte Darstellung der Unternehmenslage zu vermeiden.
Kreditinstitute profitieren von einer erhöhten Transparenz, da die Offenlegung der stillen Reserven eine sachgerechtere Beurteilung der Kreditwürdigkeit ermöglicht.
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