Masterarbeit, 2022
79 Seiten, Note: 2,7
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Grundlegendes zur UN-Behindertenrechtskonvention
2.1.1 Inhaltliches zur UN-Behindertenrechtskonvention
2.1.2 Das menschenrechtliche Modell von Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention
2.1.3 Artikel 19 UN-BRK: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
2.2 Grundlegendes zum Bundesteilhabegesetz
2.2.1 Der Behinderungsbegriff im Bundesteilhabegesetz
2.2.2 Das Wunsch- und Wahlrecht im Bundesteilhabegesetz
2.2.3 Soziale Teilhabe und Assistenzleistungen im Bundesteilhabegesetz
2.2.4 Definitionen von Wohnraum im Bundesteilhabegesetz
2.3 Der Capabilities Approach und die Sozialen Arbeit – die Handlungstheorie der daseinsmächtigen Lebensführung nach Dieter Röh
2.4 Die Verbindung zwischen UN-BRK, BTHG und dem CA: Zusammenfassung bisheriger Ergebnisse
2.5 Lebenslagen von Menschen mit wesentlichen seelischen Beeinträchtigungen mit dem Fokus auf Wohnen
3. Empirische Untersuchung
3.1 Formulierung der Forschungsfrage
3.2 Begründung der Fallauswahl und der Fallzahl
3.3 Das Experteninterview als Erhebungsmethode
3.4 Die qualitative Inhaltsanalyse als Auswertungsmethode
3.5 Konstruktion des Interviewleitfadens
3.6 Auswertung der Experteninterviews mittels qualitativer Inhaltsanalyse
3.6.1 Einzelfallbezogene Analyse
3.6.2 Fallvergleichende Analyse und Diskussion der Ergebnisse
4. Beantwortung der Forschungsfrage und Schlussfolgerungen für Praxis, Politik und Wissenschaft
Die Arbeit untersucht, wie Menschen mit wesentlichen seelischen Beeinträchtigungen in betreuten Wohnformen ihre Teilhabe im Bereich Wohnen beurteilen. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Bundesteilhabegesetz und dem Capabilities Approach wird erforscht, inwieweit Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in der aktuellen Wohnsituation realisiert werden und welche Faktoren diese beeinflussen.
2.1.2 Das menschenrechtliche Modell von Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-BRK läutete einen Paradigmenwechseln im Verständnis von Behinderung ein. Sie erweiterte das soziale Modell von Behinderung, das Behinderung als „sozial-politisches, vorwiegend sozial konstruiertes Phänomen begreift“ (Degener 2015, S. 63) und seinerseits das medizinische Modell von Behinderung ablöste, das Behinderung als „individuelles Phänomen betrachtet, dem mit medizinischen, therapeutischen und sonderpädagogischen Maßnahmen zu begegnen ist“ (Degener 2015, S. 63), um das menschenrechtliche Modell von Behinderung (vgl. Degener 2015, S. 63).
Bezüglich der Abgrenzung des sozialen und des menschenrechtlichen Modells von Behinderung, wie es durch die UN-BRK kodifiziert ist, sind folgende sechs Thesen anzuführen:
- Nur das menschenrechtliche Modell kann erklären, dass Menschenrechtsfähigkeit nicht durch gesundheitliche Beeinträchtigungen beschränkt wird. (…)
- Das menschenrechtliche Modell geht über Antidiskriminierung hinaus. (…)
- Das menschenrechtliche Modell wertschätzt Behinderung als Teil menschlicher Vielfalt. (…)
- Das menschenrechtliche Modell berücksichtigt Identitätspolitik. (…)
- Das menschenrechtliche Modell bietet einen Rahmen für sensible Präventionsprogramme in der Gesundheitspolitik. (…)
- Das menschenrechtliche Modell enthält den Fahrplan für eine inklusive globale Armutspolitik. (Degener 2015, S. 64 ff.)
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe aus sozialarbeitswissenschaftlicher Sicht und formuliert die Forschungsfrage zur Teilhabesituation von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen.
2. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel verknüpft UN-BRK, BTHG und den Capabilities Approach, um den Begriff der Teilhabe theoretisch zu fundieren und auf das Wohnen zu fokussieren.
3. Empirische Untersuchung: Die methodologische Vorgehensweise sowie die Durchführung und Auswertung von Experteninterviews mit Betroffenen werden detailliert beschrieben und analysiert.
4. Beantwortung der Forschungsfrage und Schlussfolgerungen für Praxis, Politik und Wissenschaft: Die Ergebnisse werden zusammengeführt, um die Forschungsfrage zu beantworten und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Teilhabe, Selbstbestimmung, Bundesteilhabegesetz, UN-Behindertenrechtskonvention, Capabilities Approach, Wohnen, Betreutes Wohnen, Seelische Beeinträchtigung, Experteninterview, Inklusion, Soziale Arbeit, Lebenslage, Assistenzleistungen, Wahlfreiheit, Sozialraumorientierung
Es geht um die Untersuchung der Teilhabesituation von Menschen mit wesentlichen seelischen Beeinträchtigungen in betreuten Wohnformen im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Die zentralen Felder umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen (UN-BRK, BTHG), das theoretische Konzept des Capabilities Approachs und die empirische Analyse der Wohnsituation und Selbstbestimmung.
Das primäre Ziel ist es, zu ermitteln, wie Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen ihre Teilhabe hinsichtlich ihrer Wohnsituation beurteilen.
Die Arbeit basiert auf einer qualitativ-rekonstruierenden Untersuchung, bei der Experteninterviews geführt und mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet wurden.
Der Hauptteil behandelt die theoretische Einbettung, die empirische Datenerhebung und die anschließende Vergleichsanalyse zwischen stationären und ambulanten Wohnsettings.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Teilhabe, Empowerment, Assistenzleistungen, Wahlfreiheit und Selbstbestimmung charakterisiert.
Die Ergebnisse zeigen, dass Menschen in ambulanten Settings ihre Wohnform meist als freier und selbstbestimmter erleben als diejenigen in stationären Einrichtungen, wo oft von mehr Fremdbestimmung berichtet wird.
Es ist relevant, um die Umsetzung der UN-BRK und des BTHG in der Realität zu überprüfen und ein Instrument für sozialarbeiterische Entscheidungsfindungen zu gewinnen.
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