Masterarbeit, 2022
90 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
2 Investitionen in Immobilien- und Kapitalvermögen
2.1 Investitionen in Kapitalvermögen
2.2 Investitionen in Immobilienvermögen
2.3 Die Rechtsformen und deren Besteuerung
2.3.1 Der vermögensverwaltende Familienpool als Personengesellschaft und die Besteuerung der Gesellschafter
2.3.2 Die vermögensverwaltende GmbH
3 Besteuerung der Einkünfte aus Immobilien- und Kapitalvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
3.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen
3.1.1 Laufende Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 EStG und die Option
3.1.2 Veräußerungen von Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG
3.1.3 Die Bruchteilsbetrachtung bei Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
3.2 Einkünfte aus Immobilienvermögen
3.2.1 Laufende Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien
3.2.2 Veräußerung von Immobilienvermögen
3.2.3 Die Gefahr des gewerblichen Grundstückshandels
4 Besteuerung der vermögensverwaltenden GmbH
4.1 Körperschaftsteuerliche Betrachtung
4.1.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.1.2 Einkünfte aus Immobilienvermögen
4.2 Gewerbesteuerliche Beurteilung
4.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.2.2 Einkünfte aus Immobilienvermögen
5 Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich und Zwischenfazit
5.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen
5.2 Einkünfte aus Immobilienvermögen
5.3 Zwischenfazit
6 Gestaltungsempfehlungen
6.1 Steuerliche Implikationen bei dem Erwerb von Immobilien
6.2 Die „Immobilien-Tochter-GmbH“
6.3 AfA-Step-Up für Bestandsimmobilien des Privatvermögens
6.3.1 Veräußerung von Immobilien in gerader Linie
6.3.2 Einlage von privaten Immobilien in Betriebsvermögen
6.4 Real-Estate GmbH als erbschaftsteuerliches Gestaltungsmittel
6.5 Erweiterte Gewerbesteuerkürzung trotz Immobilienüberlassung an einen Gesellschafter
6.5.1 Vermietung zwischen Schwester-GmbH
6.5.2 Immobilien-GmbH im Rahmen einer freiberuflicher Betriebsaufspaltung
6.6 Vorbehaltsnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch
7 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen Investitionen in Immobilien- und Kapitalvermögen in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zu einem vermögensverwaltenden Familienpool (Personengesellschaft) ertragsteuerlich vorteilhafter sind, um Mandanten eine fundierte Rechtsformwahl zu ermöglichen.
2.3.1 Der vermögensverwaltende Familienpool als Personengesellschaft und die Besteuerung der Gesellschafter
Ein „Familienpool“ ist gesetzlich nicht definiert. Grundsätzlich werden hier als Familienpool vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften bezeichnet.
Ein Familienpool in Form einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft könnte durch die Gründung einer GbR (§§ 705 – 740 BGB), OHG (§ 105 Abs. 2 HGB) oder KG bzw. GmbH & Co. KG/AG & Co. KG (§§ 161 i. V. m 105 Abs. 2 HGB) erfolgen.
Die Gründung einer Personengesellschaft kann grundsätzlich formfrei erfolgen. So ist es nicht notwendig, dass ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird. Ausgenommen von der formfreien Gründung für Personengesellschaften sind durch § 311b Abs. 3 BGB Sachverhalte, in denen die Gründung einer Gesellschaft zur Einbringung von Immobilien verpflichtet.
Eine Personengesellschaft ist teilrechtsfähig nach § 124 HGB. Sie kann kraft Gesetz Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken erwerben. Infolgedessen kann die Personengesellschaft auch Eigentümerin eines Grundstücks werden und ist grundbuchfähig nach § 47 Abs. 2 GBO. Das Vermögen einer Personengesellschaft stellt grundsätzlich Gesamthandsvermögen nach § 718 BGB dar, sofern die Personengesellschaft nach außen auftritt.
Werden mit dem Vermögen der Gesellschaft Einnahmen erzielt, ist stets zu prüfen, welche Einkunftsart i. S. d. EStG verwirklicht wird.
Um die Einkunftsart zu bestimmen ist für die Personengesellschaft zu prüfen, ob die Grenzen der Vermögensverwaltung eingehalten werden und keine fiktive Gewerblichkeit i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG anzunehmen ist oder ob es sich um gewerbliche Einkünfte handelt. Diese Abgrenzung hat einen besonderen Einfluss, da für Einkünfte, die nicht gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG sind, besondere Vorschriften für die Gewinn und Ertragsteuerberechnung Anwendung finden.
Die Tatbestandsmerkmale der Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 2 EStG in Form von selbstständiger Tätigkeit und nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht mit Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr (originäre Gewerblichkeit) ist in Teilen oftmals zu bejahen. Grundsätzlich stellt jedoch die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens keine gewerbliche Tätigkeit in diesem Sinne dar.
1 Einleitung: Stellt die Problemstellung der strategischen Vermögensplanung für vermögende Mandanten dar und definiert die Zielsetzung sowie die Vorgehensweise der Arbeit.
2 Investitionen in Immobilien- und Kapitalvermögen: Erläutert die Grundlagen der Investitionstypen sowie die zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der vermögensverwaltenden Personengesellschaften und GmbHs.
3 Besteuerung der Einkünfte aus Immobilien- und Kapitalvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft: Untersucht die steuerliche Transparenz und die Ermittlung der Überschusseinkünfte aus unterschiedlichen Vermögensarten im Privatvermögen.
4 Besteuerung der vermögensverwaltenden GmbH: Analysiert die zweistufige Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene sowie die Besonderheiten der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Gewinnermittlung.
5 Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich und Zwischenfazit: Führt einen konkreten Vergleich der Steuerbelastungen durch und beleuchtet die steuerlichen Vor- und Nachteile beider Rechtsformen sowie deren Thesaurierungspotenziale.
6 Gestaltungsempfehlungen: Entwickelt spezifische Handlungsoptionen wie AfA-Step-Up, Share-deals und Nießbrauchsgestaltungen zur gezielten Steueroptimierung für Mandanten.
7 Schlussbetrachtung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt eine abschließende Empfehlung für eine steueroptimale Rechtsformwahl je nach individuellen Anlagezielen.
Vermögensverwaltung, Personengesellschaft, GmbH, Ertragsteuerbelastung, Immobilienvermögen, Kapitalvermögen, Abgeltungsteuer, Gewerbesteuer, Steuertransparenz, Thesaurierungseffekt, Anteilsübertragung, Betriebsaufspaltung, Nießbrauch, Familienpool, Steueroptimierung.
Die Arbeit analysiert die ertragsteuerlichen Vor- und Nachteile der zwei gängigsten Rechtsformen für die Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen – dem Familienpool als Personengesellschaft und der vermögensverwaltenden GmbH.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Betätigung, die Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte sowie der Vergleich der laufenden Steuerlast und der Belastung durch Gewinnausschüttungen.
Ziel ist es zu untersuchen, unter welchen Kriterien und Rahmenbedingungen (z.B. Anlagehorizont, Gewinnverwendung, Reinvestitionsabsicht) eine der beiden Rechtsformen steuerlich empfehlenswert ist.
Es werden ertragsteuerliche Vergleichsberechnungen auf Basis des geltenden Steuerrechts (EStG, KStG, GewStG) durchgeführt und durch eine Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis fundiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte steuerliche Untersuchung beider Gesellschaftsformen, gefolgt von einem Belastungsvergleich unter verschiedenen Szenarien sowie konkreten Gestaltungsempfehlungen für die Beraterpraxis.
Besonders prägend sind die Begriffe Steuertransparenz des Familienpools, das Trennungsprinzip der GmbH, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, der Thesaurierungsvorteil sowie die Bruchteilsbetrachtung.
Der Hauptvorteil der GmbH liegt im sogenannten Thesaurierungseffekt, da einbehaltene Gewinne innerhalb der Gesellschaft zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung führen, was Reinvestitionen in Immobilien oder Kapitalanlagen begünstigt.
Ein Familienpool (Personengesellschaft) bietet sich vor allem an, wenn Immobilien langfristig gehalten werden (Steuerfreiheit nach 10 Jahren) oder Erträge zeitnah an die Gesellschafter für den Lebensunterhalt ausgeschüttet werden sollen.
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