Bachelorarbeit, 2013
67 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Strafvollzug in Bayern - ein Überblick
2.1 Geschichte
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Struktur und Standorte
2.4. Jugendstrafvollzug
2.4.1 Grundlagen Jugendstrafvollzug
2.4.2 Inhaftierte in den Jugendstrafanstalten
3. Bewährungshilfe Bayern
3.1 Grundlagen Bewährungshilfe
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.3 Aufgaben und Ziele
3.4 Struktur
4. Übergangsmanagement im Strafvollzug
4.1 Ziele des Übergansmanagements
4.2 Übergangsmanagement im bayerischen Strafvollzug
4.2.1 Ausgangslage für das Übergangsmanagement in Bayern
4.2.2 Darstellung Übergangsmanagement im bayerischen Strafvollzug
4.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
4.3 Bestandsaufnahme Übergangsmanagement
4.3.1 Personelle Ressourcen
4.3.2 Soziale Arbeit im Strafvollzug
4.3.3 Qualifikationsmaßnahmen
4.3.4 Offener Vollzug
4.3.5 Vollzugslockerungen
4.3.6 Entlassungsvorbereitung
4.4 Problembereiche Übergangsmanagement Jugendstrafanstalten Bayern
4.4.1 Individuelle Faktoren der Inhaftierten
4.4.2 Arbeit
4.4.3 Kooperation mit anderen Institutionen
4.4.4 Schulden
4.4.5 Sucht
4.4.6 Vollzugslockerungen
5. Übergangsmanagement Bewährungshilfe
5.1 Bestandsaufnahme
5.2 Problembereiche
6. Netzwerk Jugendstrafvollzug - Bewährungshilfe
6.1 Bestandsaufnahme Vernetzung Jugendstrafvollzug- Bewährungshilfe
6.2 Problembereiche der Vernetzung
6.3 Perspektiven der Vernetzung
6.3.1 Übergangsmanager
6.3.2 Projekte
6.3.3 Ehrenamtliche
6.3.4 Gerichte
6.3.5 Modifizierung Datenschutz
7. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das Übergangsmanagement als „Missing Link“ zwischen Jugendstrafvollzug und Bewährungshilfe im Freistaat Bayern fungieren kann. Das primäre Ziel ist es, die bestehenden Strukturen und Vernetzungsansätze zwischen diesen beiden Institutionen zu analysieren, Problembereiche zu identifizieren und Perspektiven für eine effektivere Resozialisierung junger Straftäter aufzuzeigen.
4.2.2 Darstellung Übergangsmanagement im bayerischen Strafvollzug
Nach dem Verständnis des bayerischen Justizvollzugs, beginnt das Übergangsmanagement nicht erst kurz vor der Entlassung beziehungsweise mit dem Tag der Entlassung, viel mehr beginnt es mit dem ersten Tag in Haft. Die verschiedenen Behandlungsuntersuchungen, die Erstellung und kontinuierliche Fortentwicklung des Vollzugsplans, die verantwortungsvolle Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen sowie das Übergangsmanagement in der Entlassungsphase sind wichtige Bestandteile des gesamten Prozesses, in dessen Mittelpunkt die Umsetzung der angedachten vollzuglichen Behandlungsmaßnahmen steht.
In Bayern wird Übergangsmanagement folgendermaßen definiert: „Übergangsmanagement umfasst insbesondere die Entlassungsvorbereitung in der abschließenden Phase des Vollzugs, das heißt die Vorbereitung der Entlassung der Gefangenen im engeren Sinne, die Planung, Einleitung, Vermittlung und Durchführung von (Re-) Integrationsmaßnahmen für zur Entlassung anstehende Gefangene, besonders die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Vollzugs mit Hilfeangeboten und Maßnahmen der nach der Entlassung für die Betroffenen zuständigen Stellen. Durch Maßnahmen einer koordinierten Entlassungsvorbereitung soll die Basis für einen bestmöglichen Übergang der Inhaftierten von der straff geregelten Situation des Vollzugs zu der komplexen Lebenssituation nach der Entlassung geschaffen und damit eine optimale soziale Reintegration der Gefangenen erreicht werden. Übergangsmanagement dient dazu, gerade in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der Entlassung einen Rückfall der Strafentlassenen in die Straffälligkeit zu vermeiden, indem Schnittstellenprobleme vermieden bzw. minimiert werden. Dem Gefangenen soll eine „Brücke“ in die Freiheit gebaut werden. Zu einem optimalen Übergangsmanagement gehört im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit zwingend auch die Überwachung von Personen mit hohem Risikopotential, insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftätern.“
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Vernachlässigung der Übergangsphase nach der Haft und betont die Notwendigkeit von Übergangsmanagement als Instrument zur erfolgreichen Resozialisierung junger Straftäter.
2. Strafvollzug in Bayern - ein Überblick: Dieses Kapitel gibt einen historischen Hintergrund und erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Struktur sowie die Standorte des bayerischen Straf- und Jugendstrafvollzugs.
3. Bewährungshilfe Bayern: Hier werden die Grundlagen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben der Führungsaufsicht sowie die organisatorische Struktur der bayerischen Bewährungshilfe beschrieben.
4. Übergangsmanagement im Strafvollzug: Dieses umfangreiche Kapitel definiert den Begriff des Übergangsmanagements, beschreibt Ziele, rechtliche Rahmenbedingungen in Bayern sowie bestehende Maßnahmen wie personelle Ressourcen, soziale Arbeit und Qualifikationsangebote, gefolgt von einer Analyse der Problemfelder.
5. Übergangsmanagement Bewährungshilfe: Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der Rolle der Bewährungshilfe in der Entlassungsvorbereitung sowie die Darstellung spezifischer Problembereiche in diesem Arbeitsfeld.
6. Netzwerk Jugendstrafvollzug - Bewährungshilfe: Dieses Kapitel analysiert die aktuelle Vernetzung zwischen den Institutionen, identifiziert deren Schwachstellen und diskutiert Perspektiven zur Verbesserung der Zusammenarbeit, etwa durch Übergangsmanager oder optimierten Datenschutz.
7. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Übergangsmanagements unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.
Übergangsmanagement, Jugendstrafvollzug, Bewährungshilfe, Resozialisierung, Entlassungsvorbereitung, Straffälligkeit, Vernetzung, Reintegration, Strafvollzugsgesetz, Sozialdienst, Rückfallprävention, Jugendkriminalität, Fallmanagement, Schnittstellenarbeit.
Die Arbeit untersucht das Übergangsmanagement als wichtige Verbindungsstruktur („Missing Link“) zwischen dem Jugendstrafvollzug und der Bewährungshilfe in Bayern.
Die Arbeit fokussiert auf die Entlassungsvorbereitung, die Verzahnung bestehender Hilfesysteme sowie die Bewältigung von Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Schulden und Sucht.
Die Forschungsfrage lautet, ob Übergangsmanagement als effektives Bindeglied zwischen Haft und Freiheit anzusehen ist und welche Problembereiche die praktische Umsetzung behindern bzw. welche Perspektiven hier existieren.
Die Arbeit basierte primär auf einer Literaturanalyse, ergänzt durch eine intensive Bestandsaufnahme der bayernweiten Bestimmungen und Strukturen, sowie auf Erkenntnissen des Autors aus Praxissemester und Hospitation.
Der Hauptteil gliedert sich in eine umfangreiche Bestandsaufnahme von Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs und der Bewährungshilfe sowie eine detaillierte Analyse der Vernetzungsproblematiken und Lösungsansätze.
Zentrale Schlüsselbegriffe sind Übergangsmanagement, Resozialisierung, Jugendstrafvollzug, Vernetzung, Entlassungsvorbereitung und Rückfallprävention.
Es wird kritisiert, dass es an einem Hauptverantwortlichen für die Koordination fehlt und Institutionen oft nur lose Einzelkontakte pflegen, anstatt wirksame Netzwerkstrukturen aufzubauen.
Als wesentliche Perspektive wird die Einführung eines „Übergangsmanagers“ vorgeschlagen, der die Kooperation zwischen Jugendstrafvollzug und Bewährungshilfe koordiniert und behördenübergreifend agiert.
Der aktuelle bürokratische Aufwand durch die Notwendigkeit von Schweigepflichtentbindungen bei jedem Einzelfall stellt eine Barriere dar; es wird eine gesetzliche Modifizierung bzw. Berichtspflicht angeregt, um den Informationsaustausch zu erleichtern.
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