Bachelorarbeit, 2019
30 Seiten, Note: 1.7
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der steuerlichen Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften in Deutschland. Das Ziel ist es, die komplexen Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung im Körperschaftssteuergesetz (KStG) zu analysieren und die Auswirkungen auf die Steuerpflicht von Unternehmen aufzuzeigen. Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften des § 8c und § 8d KStG.
Das erste Kapitel dieser Arbeit bietet eine Einführung in die Thematik der steuerlichen Verlustverrechnung. Es wird auf die Bedeutung von Verlusten für Unternehmen und deren ökonomischen Wert eingegangen.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG. Hier werden die aktuellen Entwicklungen der Vorschrift, verschiedene Problemfelder und die Ausnahmeregelungen im Detail beleuchtet. Darüber hinaus werden die Konsequenzen der Neuregelungen des § 8c KStG für Unternehmen erläutert.
Kapitel drei behandelt den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG. Hier werden das Regelungsziel, die Verwendungsreihenfolge und der wirtschaftliche Zweck des § 8d KStG dargestellt. Zudem wird die Kritik am restriktiven Charakter dieser Vorschrift aufgegriffen und die Wechselwirkungen zwischen § 8c und § 8d KStG analysiert.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit zentralen Themen im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der steuerlichen Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften. Wichtige Schlüsselwörter sind Körperschaftssteuer, Verlustabzugsbeschränkung, § 8c KStG, § 8d KStG, Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, Verlustvortrag und Steuerpflicht.
Der § 8c KStG regelt die Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften, insbesondere wenn es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb (Mantelkauf) kommt.
Der § 8d KStG erlaubt es Unternehmen unter bestimmten Bedingungen, Verluste trotz eines Gesellschafterwechsels zu behalten, sofern derselbe Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Regelung zum anteiligen Verlustuntergang bei Beteiligungserwerben zwischen 25 % und 50 % verfassungswidrig war.
Diese Ausnahme erlaubt den Erhalt von Verlustvorträgen in Höhe der im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven des Unternehmens trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs.
Verluste stellen einen künftigen Steuervorteil dar, da sie mit späteren Gewinnen verrechnet werden können und so die effektive Steuerlast senken.
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