Diplomarbeit, 2008
146 Seiten, Note: 2,3
1 DIE TÜRKEI ALS WIRTSCHAFTSPARTNER
2 RECHT UND JUSTIZ
2.1 Das Rechtssystem der Türkei
2.1.1 Verfassungsrecht
2.1.2 Öffentliches Recht vs. Privatrecht
2.2 Das Gerichtssystem der Türkei
2.2.1 Das Verfassungsgericht
2.2.2 Die Verwaltungsgerichte
2.2.3 Die ordentlichen Gerichte
2.2.3.1 Strafgerichtsbarkeit
2.2.3.2 Zivilgerichtsbarkeit
3 DAS TÜRKISCHE GESELLSCHAFTSRECHT
3.1 Gesellschaftsgründung in der Türkei
3.1.1 Investitionsschutzabkommen Deutschland - Türkei
3.1.2 Förderung des ausländischen Kapitals
3.1.3 Verfahren zur Unternehmensgründung
3.1.3.1 Allgemeine Darstellung
3.1.3.2 Die Gründung mit ausländischem Kapital
3.2 Überblick über das türkische Gesellschaftsrecht
3.2.1 Vergleich zum deutschen Gesellschaftsrecht
3.2.2 Grundregeln für Handelsgesellschaften
3.2.3 Personengesellschaften
3.2.3.1 Kollektivgesellschaft (türk.: kollektif sirket)
3.2.3.2 Kommanditgesellschaft (türk.: komandit sirket)
3.2.4 Kapitalgesellschaften
3.2.4.1 Kommanditgesellschaft auf Aktie (sermayesi paylara bölünmüs sirket)
3.2.4.2 Aktiengesellschaft (türk.: anonim sirket) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (türk.: limited sirket)
3.3 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited sirket)
3.3.1 Gründungsformalitäten
3.3.2 Firma
3.3.3 Die Gesellschafter und ihre Anteile
3.3.4 Die Übertragung der Anteile durch Verkauf
3.3.5 Das Stammkapital
3.3.6 Haftung
3.3.7 Organe der Gesellschaft
3.3.7.1 Die Gesellschafterversammlung
3.3.7.2 Die Geschäftsführung
3.3.7.3 Der Aufsichtsrat
3.3.8 Satzungsänderungen
3.3.9 Beendigung der Gesellschaft
3.4 Die Aktiengesellschaft (türk.: anonim sirket)
3.4.1 Allgemeines
3.4.2 Die Einheitsgründung
3.4.3 Die Stufengründung
3.4.4 Firma
3.4.5 Die Aktionäre
3.4.6 Die Ausgabe oder Übertragung von Aktien
3.4.7 Das Grundkapital
3.4.8 Gewinnverwendung
3.4.9 Organe der Gesellschaft
3.4.9.1 Der Vorstand
3.4.9.2 Geschäftsführer
3.4.9.3 Die Hauptversammlung
3.4.9.4 Der Aufsichtsrat
3.4.10 Haftung
3.4.11 Satzungsänderungen
3.4.12 Beendigung der Gesellschaft
3.5 Die Niederlassung (türk.: sube)
3.6 Das Verbindungsbüro (türk.: irtibat bürosu)
3.7 Joint Venture
4 GRUNDZÜGE DES TÜRKISCHEN ARBEITSRECHTS
4.1 Allgemeines
4.1.1 Die türkische Verfassung und das neue Arbeitsgesetz
4.1.2 Der Anwendungsbereich
4.2 Grundlegende Begriffsdefinitionen
4.2.1 Der Arbeitnehmer
4.2.2 Arbeitnehmerähnliche Personen
4.2.2.1 Der Auszubildende
4.2.2.2 Der Praktikant
4.2.3 Der Arbeitgeber
4.3 Der Arbeitsvertrag
4.3.1 Definition
4.3.2 Schriftformerfordernis
4.3.3 Die Pflicht zur schriftlichen Vorlage
4.3.4 Die Vereinbarung einer Probezeit
4.3.5 Die Arten des Arbeitsvertrages
4.3.5.1 Andauernde und vorübergehende Arbeitsverträge
4.3.5.2 Der Gruppenvertrag
4.3.5.3 Der Teilzeitarbeitsvertrag
4.4 Die Befristung von Arbeitsverhältnissen
4.4.1 Gesetzliche Grundlage
4.4.2 Arbeitsrechtliche Einschränkungen
4.4.3 Die Arten von befristeten Arbeitsverhältnissen
4.4.3.1 Die kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnisse
4.4.3.2 Die zweckbefristeten Arbeitsverhältnisse
4.4.3.3 Mindest- und Höchstdauer
4.4.3.4 Die auflösend bedingten Arbeitsverhältnisse
4.4.4 Der Missbrauch der Befristung und deren Beschränkung durch den Kassationshof
4.5 Die Ausländerbeschäftigung in der Türkei
4.5.1 Gesetzliche Grundlage
4.5.2 Das Erfordernis der Einholung einer Arbeitserlaubnis
4.5.3 Die Arten der Arbeitserlaubnis
4.5.3.1 Die befristete Arbeitserlaubnis
4.5.3.2 Die unbefristete Arbeitserlaubnis
4.5.3.3 Die unbefristete Arbeitserlaubnis in Ausnahmefällen
4.5.4 Die Sozial- und Arbeitslosenversicherung des ausländischen Arbeitnehmers
4.6 Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub
4.6.1 Die Voraussetzungen für den Jahresurlaub
4.6.2 Die Dauer des Jahresurlaubs
4.6.3 Die Gewährung des Jahresurlaubs
4.6.4 Rechtsfolgen bei Nichtgewährung des Jahresurlaubs
4.7 Allgemeiner Kündigungsschutz in der Türkei
4.7.1 Anwendungsbereich
4.7.2 Voraussetzungen für das Vorliegen des gesetzlichen Kündigungsschutzes
4.7.3 Die ordentliche Kündigung
4.7.3.1 Der Begriff der „ordentlichen Kündigung“
4.7.3.2 Gründe für eine ordentliche Kündigung
4.7.3.3 Die Anhörung des Arbeitnehmers
4.7.3.4 Der Abfindungsanspruch bei einer ordentlichen Kündigung
4.7.4 Die außerordentliche (fristlose) Kündigung
4.7.4.1 Die für die außerordentliche Kündigung erforderlichen Bedingungen
4.7.4.2 Die Kündigungsmitteilung
4.7.4.3 Der Abfindungsanspruch bei einer außerordentlichen Kündigung
5 DAS STEUERRECHT DER TÜRKEI
5.1 Allgemeines
5.1.1 Steuerverwaltung
5.1.2 Steuerschuldner und Haftungsschuldner
5.1.3 Steuerarten
5.2 Die Einkommensteuer
5.2.1 Grundlagen
5.2.2 Umfang der subjektiven Steuerpflicht
5.2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
5.2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
5.2.2.3 Persönliche Steuerbefreiung für Ausländer
5.2.3 Einkunftsarten
5.2.4 Einkommensermittlung
5.2.4.1 Berücksichtigung des Verlustabzugs
5.2.4.2 Berücksichtigung ausländischer Verluste
5.2.5 Gewerbliche Einkünfte
5.2.5.1 Allgemeine Grundsätze
5.2.5.2 Gewinnermittlungsarten
5.2.5.3 Betriebsausgaben
5.2.5.4 Erstbewertung des Anlagevermögens
5.2.5.5 Folgebewertung des Anlagevermögens
5.2.5.6 Bewertung des Umlaufvermögens
5.2.5.7 Rücklagen und Rückstellungen
5.2.6 Agrarwirtschaftliche Einkünfte
5.2.6.1 Allgemeine Grundsätze
5.2.6.2 Gewinnermittlungsarten
5.2.7 Freiberufliche Einkünfte
5.2.7.1 Allgemeine Grundsätze
5.2.7.2 Einkunftsermittlung
5.2.8 Lohneinkünfte
5.2.8.1 Einkunftsermittlung
5.2.9 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
5.2.9.1 Allgemeine Grundsätze
5.2.9.2 Einkunftsermittlung
5.2.10 Einkünfte aus beweglichem Vermögen
5.2.10.1 Allgemeine Grundsätze
5.2.10.2 Einkunftsermittlung
5.2.11 Sonstige Einkünfte und Erträge
5.2.12 Sonderausgaben
5.2.13 Einkommensteuertarif
5.2.14 Steuerentrichtung
5.2.15 Maßnahmen zu Vermeidung der internationalen Besteuerung
5.2.15.1 Unilaterale Maßnahmen
5.2.15.2 Maßnahmen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
5.3 Die Körperschaftsteuer
5.3.1 Grundlagen
5.3.2 Systemwandel im Körperschaftsteuerrecht
5.3.3 Umfang der subjektiven Steuerpflicht
5.3.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
5.3.3.2 Beschränkte Steuerpflicht
5.3.4 Körperschaftsteuerrechtlicher Einkommensbegriff
5.3.5 Körperschaftsteuersatz
5.3.6 Steuerentrichtung
5.4 Die Besonderheit der Freihandelszonen
5.4.1 Hintergrund
5.4.2 Gesetzesänderung
5.5 Die Umsatzsteuer
5.5.1 Rechtsgrundlage
5.5.2 Subjektive Steuerpflicht
5.5.3 Sachlicher Umfang der Steuerpflicht
5.5.4 Bemessungsgrundlage
5.5.5 Vorsteuerabzug
5.5.6 Steuersätze
5.5.7 Entrichtung der Körperschaftsteuer
5.5.8 Befreiung von der Umsatzsteuer
5.6 Weitere Steuerarten
6 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSBETRACHTUNG
6.1 Resümee
6.2 Was hat sich geändert?
6.3 Was ist noch zu beachten?
Die vorliegende Diplomarbeit verfolgt das Ziel, deutschen Unternehmen einen fundierten Überblick über die wesentlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Geschäftstätigkeit in der Türkei zu geben. Die Arbeit dient als hilfreiche Entscheidungsstütze im Investitionsprozess, indem sie grundlegende Informationen zur Standortwahl vermittelt und dabei hilft, die Unterschiede zwischen dem türkischen und deutschen Wirtschaftsrecht sowie die damit verbundenen Anforderungen besser zu verstehen.
3.1.2 Förderung des ausländischen Kapitals
Durch das am 17.06.2003 erlassene Gesetz zur Förderung des ausländischen Kapitals mit Gesetz Nr. 4875 hat der türkische Staat für Investitionen den Grundsatz der Gleichstellung von In- und Ausländern eingeführt. Demnach gelten die Gesellschaften und Niederlassungen, die aufgrund einer Genehmigung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung ausländischen Kapitals und gemäß den Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzes gegründet worden sind, als türkische Gesellschaften und Niederlassungen. Die Folge davon ist, dass Gesellschaften und Niederlassungen, die ausländischen Investoren gehören, von den Fördermaßnahmen genauso profitieren können wie die türkischen Staatsbürgern gehörenden Gesellschaften. Die Verfahren zur Gründung von Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung sind identisch mit den Verfahren zur Gründung von Unternehmen mit ausschließlich inländischem Kapital. Beispielsweise müssen ausländische Investoren nicht mehr den früher erforderlichen Mindestkapitaleinsatz von 50.000 US-Dollar bei Gründung einer Niederlassung erbringen. Auch sind die Genehmigungserfordernisse, soweit sie nur für Ausländer galten, stark reduziert worden. Es gibt sie praktisch nur noch für die Niederlassung und das Verbindungsbüro. Ziel dieser Reform ist die Förderung der ausländischen Direktinvestitionen. Diese Maßnahmen zur Förderung der Investitionen sollen Arbeitsplätze schaffen, Devisen einbringen, der Verringerung der regionalen Entwicklungsunterschiede dienen, neue Technologien ins Land bringen und die Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Volkswirtschaft auf den internationalen Märkten stärken.
1 DIE TÜRKEI ALS WIRTSCHAFTSPARTNER: Dieses Kapitel beleuchtet die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, die Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen und den steigenden Bedarf an Informationen für deutsche Unternehmen bei der Standortentscheidung.
2 RECHT UND JUSTIZ: Hier wird ein Einblick in den demokratischen Rechtsstaat Türkei, das Rechtssystem und das Gerichtssystem gegeben, wobei insbesondere auf die Struktur der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen wird.
3 DAS TÜRKISCHE GESELLSCHAFTSRECHT: Dieses zentrale Kapitel behandelt die verschiedenen Rechtsformen von Gesellschaften, insbesondere die Gründungsformalitäten, Haftungsfragen und Organe der GmbH und Aktiengesellschaft, sowie Besonderheiten wie Niederlassungen und Joint Ventures.
4 GRUNDZÜGE DES TÜRKISCHEN ARBEITSRECHTS: Es werden die wesentlichen Aspekte des Individualarbeitsrechts dargestellt, einschließlich der verschiedenen Arbeitsvertragsarten, Befristungsregeln, Ausländerbeschäftigung, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutzvorschriften.
5 DAS STEUERRECHT DER TÜRKEI: Dieser Abschnitt erläutert umfassend das türkische Steuersystem, mit Schwerpunkt auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, sowie Besonderheiten wie Freihandelszonen und Doppelbesteuerungsabkommen.
6 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSBETRACHTUNG: Das abschließende Kapitel resümiert die wirtschaftlichen Reformen der Türkei und gibt zusammenfassende Empfehlungen für eine erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung von Geschäftsvorhaben unter Berücksichtigung rechtlicher und kultureller Aspekte.
Türkei, Standortwahl, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, Aktiengesellschaft, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Steuerrecht, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Direktinvestitionen, Investitionsförderung, Unternehmensgründung
Die Arbeit bietet eine strukturierte Darstellung der wesentlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei für deutsche Unternehmen, die eine Aufnahme oder Ausweitung ihrer Geschäftsaktivitäten in der Türkei planen.
Die zentralen Felder umfassen das türkische Rechtssystem, das Gesellschaftsrecht (insb. GmbH und Aktiengesellschaft), das individuelle Arbeitsrecht sowie das türkische Steuersystem.
Das primäre Ziel ist es, interessierten Unternehmen eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage und einen ersten Überblick über die wirtschaftsrechtlichen Gegebenheiten in der Türkei zu liefern.
Es handelt sich um eine deskriptive Arbeit, die die rechtlichen Grundlagen auf Basis der aktuellen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Erstellung darstellt und durch eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung ergänzt wird.
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung von Unternehmensgründungen, den arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Mitarbeiter sowie einer detaillierten Erläuterung der verschiedenen in der Türkei anfallenden Steuerarten.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Unternehmensgründung, Gesellschaftsformen (Ltd. Sti./A.S.), Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Steuersystem und Investitionsschutz charakterisieren.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Anzahl der Gesellschafter, da nach derzeitigem türkischem Recht für eine GmbH mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind; zudem bestehen Besonderheiten bei der Anteilsübertragung und den Haftungsregeln gegenüber öffentlichen Forderungen.
Im Gegensatz zum deutschen Kündigungsschutzgesetz muss in der Türkei der Arbeitnehmer vor einer verhaltens- oder leistungsbedingten Kündigung angehört werden, um ihm die Chance zur Verteidigung zu geben; zudem fehlt ein spezielles Kündigungsschutzgesetz, weshalb die Regelungen direkt im Arbeitsgesetz enthalten sind.
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