Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009
14 Seiten, Note: 1,0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Auslegung der Richtlinie 2004/38/EG hinsichtlich des Aufenthaltsrechts für Ehegatten von EU-Bürgern. Konkret geht es um die Frage, ob ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist, einen vorherigen rechtmäßigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nachweisen muss, um sich auf die Bestimmungen der Richtlinie berufen zu können.
Der Text analysiert die Richtlinie 2004/38/EG und die damit verbundenen Rechtsnormen im Kontext der Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist, einen vorherigen rechtmäßigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nachweisen muss, um sich auf die Bestimmungen der Richtlinie berufen zu können. Es wird argumentiert, dass die Richtlinie 2004/38/EG keine solche Voraussetzung enthält und dass die Familienangehörigen von EU-Bürgern unabhängig davon, ob sie zuvor in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben, ein Recht auf Freizügigkeit haben.
EU-Bürger, Familienangehörige, Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht, Richtlinie 2004/38/EG, Vorabentscheidungsverfahren, Familiennachzug, Drittstaatsangehörige, Rechtssprechung, Unionsbürgerrichtlinie, Metock-Urteil, Akrich-Urteil, Jia-Urteil, Art. 234 EG.
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