Bachelorarbeit, 2008
44 Seiten, Note: 1,3
1 Einführung
2 Grundlagen
2.1 Begriffsabgrenzung
2.2 Klassifizierung von Anwendungssoftware
2.2.1 Standardsoftware
2.2.2 Individualsoftware
2.2.3 ERP-Software
2.3 Bilanzielle Einordung
3 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht
3.1 Ansatzkriterien
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.2 Bewertungskriterien
3.2.1 Zugangsbewertung
3.2.2 Folgebewertung
3.3 Ausweis und Anhangangaben
4 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach IFRS
4.1 Ansatzkriterien
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.2 Bewertungskriterien
4.2.1 Zugangsbewertung
4.2.2 Folgebewertung
4.3 Ausweis und Anhangangaben
5 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht und IFRS
5.1 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware
5.2 Vergleich der bilanzpolitischen Spielräume
6 Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von Anwendungssoftware aus Anwendersicht sowohl nach dem deutschen Handelsrecht (HGB) als auch nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Ziel ist es, die Unterschiede in den Ansatz- und Bewertungskriterien sowie die daraus resultierenden bilanzpolitischen Spielräume aufzuzeigen und zu vergleichen.
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit, also der Aktivierungsgrundsatz29, knüpft an den Vollständigkeitsgrundsatz des § 246 Abs. 1 HGB an, wonach sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Anhand der abstrakten Aktivierungsfähigkeit soll zunächst geklärt werden, ob ein Vermögensgegenstand gem. § 246 Abs. 1 HGB vorliegt und somit das Untersuchungsobjekt, losgelöst von speziellen Einzelfallregelungen, grundsätzlich zum Bilanzansatz geeignet ist.30
Für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit existiert keine Legaldefinition, so dass diese aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung abzuleiten ist. Dementsprechend existieren auch eine Vielzahl verschiedener Auslegungen zu dieser Thematik, wobei sich mehrheitlich31 die nachfolgend erläuterten Vorrausetzungen, die an das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes geknüpft werden, herausgebildet haben.
Demnach bildet Ausgangspunkt für die Definition des Aktivierungsgrundsatzes § 242 Abs. 1 HGB. Durch die in diesem Paragraphen geforderte Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, wird der statischen Bilanztheorie, die als primären Bilanzzweck die Schuldendeckungskontrolle ansieht, entsprochen.32
1 Einführung: Die Arbeit beleuchtet die steigende Bedeutung von Anwendungssoftware in Unternehmen und führt in die Problemstellung der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung nach HGB und IFRS ein.
2 Grundlagen: Es werden Begriffsdefinitionen vorgenommen und eine Klassifizierung der Anwendungssoftware in Standard-, Individual- und ERP-Software durchgeführt, sowie die grundlegende bilanzielle Einordnung vorgenommen.
3 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht: Dieses Kapitel erläutert die Kriterien für den Bilanzansatz, die Bewertung sowie Ausweis- und Anhangangaben nach deutschem Handelsgesetzbuch.
4 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach IFRS: Untersuchung der Ansatz- und Bewertungsregeln für Software nach den internationalen Rechnungslegungsstandards unter Berücksichtigung von IAS 38.
5 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht und IFRS: Synoptische Gegenüberstellung der Regelungen mit Fokus auf bilanzpolitische Gestaltungsspielräume.
6 Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Arbeit mit einem Ausblick auf die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Anwendungssoftware, Bilanzierung, HGB, IFRS, Ansatzkriterien, Bewertung, immaterielle Vermögensgegenstände, Standardsoftware, Individualsoftware, Bilanzpolitik, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Nutzungsdauer, BilMoG, IAS 38.
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von Anwendungssoftware beim Anwender nach deutschem HGB und internationalem IFRS.
Die zentralen Themen sind die Aktivierungsfähigkeit, die Bewertung bei Zugang und in Folgebewertungen sowie die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Ziel ist ein systematischer Vergleich zwischen HGB und IFRS hinsichtlich Ansatz und Bewertung von Anwendungssoftware.
Es erfolgt eine integrative Analyse und ein Vergleich der jeweiligen Regelungswerke basierend auf der aktuellen Literatur.
Im Hauptteil werden detailliert die Ansatz- und Bewertungskriterien beider Rechnungslegungssysteme erläutert und anschließend kritisch verglichen.
Die wichtigsten Begriffe sind Anwendungssoftware, HGB, IFRS, Bilanzierung, Aktivierungsfähigkeit und Bilanzpolitik.
Die Klassifizierung beeinflusst die Beurteilung der Anpassungstiefe (Customizing), was wiederum für die Frage der Aktivierung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend ist.
Nach HGB besteht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich ein Aktivierungsverbot, während nach IFRS eine Aktivierung von Entwicklungskosten bei Erfüllung bestimmter Kriterien möglich ist.
Das BilMoG führt zu einer Annäherung des HGB an die IFRS, indem das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände weitgehend aufgehoben wird.
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