Diplomarbeit, 2009
177 Seiten, Note: 1,3
A) Einleitung
B) Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
I. Begriffsbestimmung und Abgrenzungen
1. Arbeitnehmerüberlassung
2. Arten der Arbeitnehmerüberlassung
3. Abgrenzungen der Arbeitnehmerüberlassung
a) Werkvertrag
b) Arbeitsvermittlung
4. Rechtsbeziehungen im AÜG / Dreiecksverhältnis
a) Verleiher und Leiharbeitnehmer
b) Verleiher und Entleiher
c) Entleiher und Leiharbeitnehmer
II. Gesetzliche Grundlagen
1. Entstehung des AÜG
2. Reformen des AÜG und wichtigste Änderungen
III. Ökonomische Entwicklung und Gründe für den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung
1. Perspektive der Leiharbeitnehmer
2. Perspektive der Verleiher
3. Perspektive der Entleiher
C) Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit
I. Entstehung der Richtlinie über Leiharbeit
II. Ziele und Inhalte der Richtlinie über Leiharbeit
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf des AÜG
D) Gleichbehandlungsgrundsatz
I. Regelung im AÜG
1. Grundsatz der Gleichbehandlung, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
a) Wesentliche Arbeitsbedingungen
b) Vergleichbarer Arbeitnehmer
c) Exkurs: AGG
2. Abweichungsmöglichkeiten
a) Einstellung eines Arbeitslosen als Leiharbeitnehmer
b) Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
3. Überblick: Tarifabschlüsse in der Leiharbeitsbranche
a) Tariffähigkeit der CGZP
b) Folgen unwirksamer Tarifregelungen
II. Regelung in der Richtlinie über Leiharbeit
1. Grundsatz der Gleichbehandlung, Art. 5 RL 2008/104/EG
a) Wesentliche Arbeitsbedingungen
b) Vergleichbarer Arbeitnehmer
2. Abweichungsmöglichkeiten
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf des Gleichbehandlungsgrundsatzes
E) Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer
I. Regelung im BetrVG und AÜG
1. Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Verleihbetrieb
a) Wahlrecht der Leiharbeitnehmer
b) Rechte der Leiharbeitnehmer
c) Beteiligungsrechte des Betriebsrates
2. Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Entleihbetrieb
a) Wahlrecht der Leiharbeitnehmer
b) Rechte der Leiharbeitnehmer
c) Beteiligungsrechte des Betriebsrates
3. Die betriebliche Praxis
II. Regelung in der Richtlinie über Leiharbeit
1. Vertretung der Leiharbeitnehmer, Art. 7 RL 2008/104/EG
2. Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter, Art. 8 RL 2008/104/EG
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der Leiharbeitnehmer
F) Fazit
Ziel dieser Arbeit ist es, das deutsche Recht der Arbeitnehmerüberlassung vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie 2008/104/EG auf einen möglichen Anpassungsbedarf hin zu analysieren. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit die bestehenden Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den europarechtlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung entsprechen.
1. Arbeitnehmerüberlassung
Eine Definition der Arbeitnehmerüberlassung findet sich in § 1 Abs. 1 AÜG. Demnach liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung überlässt. Hierbei wird von der für Arbeitsverträge üblichen zweigliedrigen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung abgewichen. Durch die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis aus Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Kennzeichnend dafür ist, dass zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung jedoch im Betrieb des Entleihers erbringt. Grundlage der Beziehung zwischen Verleiher und Entleiher ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Die Begriffe „Leiharbeit“, „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ werden synonym verwendet.
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der Arbeitnehmerüberlassung als Frühindikator am Arbeitsmarkt und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie den methodischen Aufbau der Untersuchung.
B) Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland: Dieses Kapitel definiert die rechtlichen Grundlagen und das typische Dreiecksverhältnis sowie die ökonomische Entwicklung und Motivation der beteiligten Akteure im deutschen Markt.
C) Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit: Der Abschnitt analysiert den europäischen Entstehungsprozess der Richtlinie, deren Ziele zur Verbesserung der Qualität der Leiharbeit sowie den generellen Anpassungsbedarf des deutschen AÜG.
D) Gleichbehandlungsgrundsatz: Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) im Kontext des europäischen Rechts betrachtet, insbesondere die Rolle von Tarifabschlüssen und deren umstrittene Tariffähigkeit.
E) Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer: Dieses Kapitel untersucht die Mitbestimmungsrechte und die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Verleih- sowie Entleihbetrieb unter Berücksichtigung aktueller empirischer Studien.
F) Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das deutsche Recht in vielen Bereichen bereits den EU-Vorgaben entspricht, jedoch punktueller Anpassungsbedarf besteht.
Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Leiharbeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Equal Pay, Equal Treatment, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Tarifverträge, Europäische Richtlinie 2008/104/EG, Arbeitnehmerschutz, Betriebsrat, Mitbestimmung, Zeitarbeit, Beschäftigungsrisiko.
Die Arbeit untersucht das deutsche Recht der Arbeitnehmerüberlassung im Kontext der europäischen Richtlinie 2008/104/EG.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der rechtlichen Einordnung der Arbeitnehmerüberlassung und der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung von Leiharbeitnehmern.
Das Ziel ist die Analyse, ob das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anpassungsbedarf aufweist, um den neuen europarechtlichen Vorgaben vollständig gerecht zu werden.
Es handelt sich um eine juristische und ökonomische Analyse, die Gesetzestexte, Rechtsprechung und Literatur auswertet sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Hans-Böckler-Stiftung einbezieht.
Der Hauptteil gliedert sich in die deutsche Rechtslage, die Analyse der europäischen Richtlinie, den Gleichbehandlungsgrundsatz inklusive der Tariflandschaft sowie die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung.
Wichtige Begriffe sind Arbeitnehmerüberlassung, Equal Pay, Mitbestimmungsrechte, Tarifverträge und Leiharbeitsrichtlinie.
Er dient dem Schutz der Leiharbeitnehmer vor Benachteiligungen gegenüber Stammarbeitnehmern, ist jedoch durch Tarifverträge in der Praxis oft abweichend geregelt.
Die Arbeit stellt fest, dass die deutschen Regelungen weitgehend den europäischen Vorgaben entsprechen und keine fundamentale Änderung des BetrVG erforderlich ist.
Er beschreibt das Phänomen, dass rund 30% der Leiharbeitnehmer im Anschluss an ihren Einsatz in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis des entleihenden Betriebes übernommen werden.
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