Masterarbeit, 2009
113 Seiten, Note: Sehr gut (16,5/20 Pkt.)
1. Einleitung
1.1 Fragestellung und Zielsetzung
1.2 Forschungsinteresse und -methodik
1.3 Sendereihe „Polizeiruf 110“
2. Hauptteil
2.1 Begriff und Ziele der Staatskommunikation
2.2 Geistig-politische Beeinflussung der Willensbildung
2.3 Mittel der Agitation zum Zwecke der Apologetik
2.4 Medienlenkung und -Kontrolle in der DDR
2.4.1 Rechtliche Grundlagen der zentralen Medienlenkung im Fernsehen
2.4.2 Ideologische Medienlenkung und -Kontrolle im Fernsehen
2.4.3 Spezifische Veränderungen in der Fernsehpolitik ab 1970
2.5 Entstehungsphase und Konzeption der Sendereihe „Polizeiruf 110“
2.6 Erscheinungsformen von Kriminalität und ihre Ursachen in der Reihe „Polizeiruf 110“
2.7 Gattungsbegriff „Sozialistischer Kriminalfilm im Fernsehen“
2.7.1 Didaktischer Ansatz
2.7.2 Unterhaltender Ansatz
2.8 Produktionsbedingungen der Reihe „Polizeiruf 110“
2.8.1 Aufgaben des (Chef-) Dramaturgen
2.8.2 Weitere Beteiligte
2.8.3 Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern
2.8.4 Abnahmeentscheidung
2.8.5 Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit
2.8.6 Konsequenzen staatlicher Einflussnahme
2.9 Materielle Gegenstände der Reihe „Polizeiruf 110“
2.10 „Polizeiruf 110“-Ermittler als Idealbild der Deutschen Volkspolizei
2.11 Zuschauerbindungsstrategie
2.12 Tatsächlicher Eintritt der intendierten Wirkungen beim Zuschauer
2.12.1 Sehbeteiligung
2.12.2 Inhaltliche Wirkungen in Gestalt einer Ersatzöffentlichkeit
2.12.3 Aufarbeitung der DDR-Wirklichkeit in der Wendezeit 1989/90
3. Ergebnis
Die Masterarbeit untersucht, inwiefern das Fernsehen der DDR und insbesondere die Kriminalfilmreihe „Polizeiruf 110“ als Instrumente der staatlichen Ideologievermittlung und Staatskommunikation genutzt wurden. Die zentrale Forschungsfrage hinterfragt, wie das Medium trotz ideologischer Lenkung und Kontrolle eine hohe Zuschauerpopularität erreichen konnte und welche Rolle die Reihe bei der ideologischen Apologetik sowie bei der Schaffung einer „Ersatzöffentlichkeit“ innerhalb der DDR spielte.
2.4.2 Ideologische Medienlenkung und -Kontrolle im Fernsehen
Das Fernsehen wie auch die anderen Massenmedien galten neben dem Partei und Staatsapparat als eine der tragenden Säulen der SED-Herrschaft, als „Herrschaftsinstrumente“, als Propagandainstitutionen. Die besondere Rolle des Fernsehens in der sozialistischen Gesellschaft wurde darin gesehen, dass sich Millionen Zuschauer gleichzeitig auf den gesellschaftlichen Gesamtwillen beziehen könnten, dessen bewusster Träger die SED als marxistisch-leninistische Partei war. Das Fernsehen diente daher zur Herausbildung „sozialistischer Persönlichkeiten“.
„Zentrale Lenkung, Koordinierung und gezielte Abstimmung der Medien im Sinne einer optimierten Durchsetzung des Parteiwillens waren [...] das Prinzip.“ Die DDR-Öffentlichkeit war also nicht als herrschaftsfreier Raum zu sehen, vielmehr war ihr zentrales Merkmal „die über Informations- und Meinungsmonopol der SED und des Staates angestrebte und tendenziell erreichte absolute Herrschaft über die öffentlichen Räume.“
Wichtigste Orte der Medienlenkung durch die SED-Führung sind von Beginn der DDR an bis 1989 das Politbüro der SED unter Leitung des Generalsekretärs Erich Honecker (Abteilung Massenagitation) und die zuständigen ZK-Sekretariate. Die Leitlinien der Medienpolitik wurden durch das Politbüro vorgegeben und durch das ZK-Sekretariat für Agitation und Propaganda umgesetzt. Auf staatlicher Ebene koordinierte das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates die von der SED ausgegebenen Richtlinien zur Lenkung der Medien. Dem Presseamt war auch das Staatliche Komitee für Fernsehen (SKF) unterstellt, an das das Presseamt direkte Weisungen erteilte.
1. Einleitung: Die Arbeit verortet die Sendereihe „Polizeiruf 110“ im Kontext der medienpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der DDR und skizziert das Forschungsziel der ideologischen Instrumentalisierung.
2. Hauptteil: Dieser Abschnitt analysiert tiefgehend die theoretischen Grundlagen der Staatskommunikation, die Lenkungsmechanismen der SED, die Entstehungsgeschichte des „Polizeiruf 110“ sowie dessen Funktion als ideologisches Erziehungsmittel und als „Ersatzöffentlichkeit“ für die DDR-Bürger.
3. Ergebnis: Das Fazit bestätigt die umfassende Instrumentalisierung der Reihe, stellt jedoch fest, dass die erhoffte totale ideologische Bindung an das System trotz hoher Popularität nicht vollständig erreicht wurde.
DDR-Fernsehen, Polizeiruf 110, Staatskommunikation, Medienlenkung, SED, Kriminalfilm, Sozialistischer Realismus, Agitation, Propaganda, Ersatzöffentlichkeit, Ideologische Apologetik, Volkspolizei, Medienkontrolle, Zuschauerforschung, Systemstabilität.
Die Arbeit untersucht das DDR-Fernsehen als Herrschaftsinstrument, wobei der Fokus auf der Krimiserie „Polizeiruf 110“ liegt, um die staatliche Lenkung und ideologische Kommunikation der SED zu analysieren.
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen der Medienlenkung, der Rolle der Stasi und der SED, der Konzeption der Krimireihe sowie der tatsächlichen Wirkung der Sendungen auf das Publikum.
Ziel ist es zu hinterfragen, wie die staatliche Instrumentalisierung des Fernsehens im DDR-System funktionierte und warum die Serie trotz systemkonformer Ausrichtung eine so hohe Popularität beim Zuschauer genoss.
Die Arbeit basiert auf einer umfangreichen Auswertung primärer Quellen, insbesondere Archivmaterialien des Deutschen Rundfunkarchivs und des Bundesarchivs, sowie einer Analyse der Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Begriffsbestimmung, die Darstellung der Medienkontrollstrukturen, die Entstehungs- und Produktionsgeschichte der Serie sowie eine detaillierte Analyse der Kriminalitätsdarstellung im Kontext der Staatsideologie.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören „Staatskommunikation“, „ideologische Apologetik“, „Ersatzöffentlichkeit“, „Medienlenkung“ und „sozialistischer Kriminalfilm“.
Die Resonanz war mit durchschnittlich über 50 % Sehbeteiligung hervorragend. Die Zuschauer nahmen die Serie oft als „Ersatzöffentlichkeit“ wahr, die Probleme thematisierte, die in den staatlichen Medien sonst tabuisiert wurden.
Der Begriff beschreibt die Ventilwirkung der Serie: Da die Presse in der DDR streng zensiert war, konnten im Rahmen der Kriminalfilme gesellschaftliche Probleme – wie etwa Alkoholkonsum oder Alltagskonflikte – diskutiert werden, was vom Publikum als authentischer wahrgenommen wurde.
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