Masterarbeit, 2022
49 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
1.1 Frage- und Zielstellung
1.2 Gliederung der Arbeit
2 Allgemeines zur Jugendkriminalität in Deutschland
2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2 Maßnahmen und Sanktionen
2.3 Aktuelle Zahlen zur Jugendkriminalität
3 Zur Einführung: Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
3.1 Bindungstheorie nach Bowlby
3.2 Entwicklungsaufgaben nach Havighurst und Hurrelmann
3.3 Funktionswandel moderner Familien
4 Risiken und Ursachen in Bezug auf Jugendkriminalität
4.1 Allgemeine Risikofaktoren für kriminelles Verhalten unter Jugendlichen
4.2 Anomietheorien
4.3 Akkumulation von sozialen Nachteilen in der Unterschicht
4.3.1 Die Theorie des sozialen Habitus
4.3.2 Benachteiligungen von Unterschichtkindern und -jugendlichen am Beispiel von Migrantenschülern
5 Der Einsatz von Interventionen bei jugendlichen Straftätern
5.1 Allgemeines zu den Interventionsmöglichkeiten
5.2 Die Jugendgerichtshilfe als wichtiger Akteur im Jugendstrafrecht
5.2.1 Die Rolle der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren
5.2.2 Allgemeine Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe
5.3 Konkrete Beispiele für Interventionen
5.3.1 Erteilung von Weisungen
5.3.2 Hilfe zur Erziehung
5.3.3 Diversion
5.4 Wirksamkeit von Interventionen
6 Fazit und Ausblick
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die Wirksamkeit pädagogischer und rechtlicher Interventionen für jugendliche Straftäter unter Berücksichtigung von Entwicklungsfaktoren und Risikosituationen. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Identifikation von psychosozialen Entwicklungsaufgaben, die Analyse von Risikofaktoren für delinquentes Verhalten sowie die Evaluierung bestehender Interventionsmöglichkeiten im deutschen Jugendstrafrecht.
Die ‚Subjekte‘ sind in Wahrheit handelnde und erkennende Akteure
die über Praxissinn verfügen [...], über ein erworbenes Präferenzsystem, ein System von Wahrnehmungs- und Gliederungsprinzipien (das man gewöhnlich den Geschmack nennt), von dauerhaften kognitiven Strukturen (die im Wesentlichen das Produkt der Inkorporierung der objektiven Strukturen sind) und von Handlungsschemata, von denen sich die Wahrnehmung der Situation und die darauf abgestimmte Reaktion ableiten lässt. Der Habitus ist jener Praxissinn, der einem sagt, was in einer bestimmten Situation zu tun ist (Bourdieu, 1988, S. 41).
Das Individuum verkörpert im Wortsinn die objektiven Strukturen des sozialen Feldes und verändert sie zugleich mithilfe seines Handelns und seinem ‚Praxissinn‘. Zwischen Struktur und Praxis besteht somit eine ständige dialektische Spannung, die vom Individuum ‚ausagiert‘ wird.
Das Vermögen, sich im sozialen Raum habituell zu positionieren, ist für Bourdieu ein ‚Kapital‘, das jedem Individuum im sozialen Feld in unterschiedlicher Weise zur Verfügung steht und über das es je nach Schicht-/Klassenzugehörigkeit unterschiedlich souverän disponieren kann (Bourdieu, 1988). Dabei unterscheidet Bourdieu zwischen ökonomischem und symbolischem (sozialem, kulturellem) Kapital (Fisahn, 1999). Diese Entgrenzung des ökonomischen Kapital-Begriffs soll verdeutlichen, dass beide Kapitalformen akkumulieret werden können, sodass bspw. mangelndes Geld durch die Anhäufung kulturellen Kapitals (Bildung) wenigstens teilweise kompensiert werden kann (Bourdieu, 1988). Der soziale Habitus ist somit die widersprüchliche Einheit aller existierenden Kapitalformen und sozialen Praxen, mithin die Einheit von Strukturiertem und Strukturierendem (Fisahn, 1999).
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Grundgedanken des Jugendstrafrechts ein und definiert die Zielsetzung sowie die zentrale Fragestellung der Arbeit.
2 Allgemeines zur Jugendkriminalität in Deutschland: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen (JGG), spezifische Maßnahmen und Sanktionen sowie aktuelle statistische Daten zur Kriminalität unter Jugendlichen dargelegt.
3 Zur Einführung: Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Das Kapitel betrachtet entwicklungspsychologische Theorien wie die Bindungstheorie und Entwicklungsaufgaben sowie den Funktionswandel moderner Familien.
4 Risiken und Ursachen in Bezug auf Jugendkriminalität: Hier werden Risikofaktoren für kriminelles Verhalten sowie Anomietheorien und die Akkumulation sozialer Nachteile theoretisch fundiert analysiert.
5 Der Einsatz von Interventionen bei jugendlichen Straftätern: Dieses Kapitel untersucht Methoden und verfahrenstechnische Ansätze bei jugendlichen Tätern, insbesondere die Rolle der Jugendgerichtshilfe und konkrete Interventionsbeispiele.
6 Fazit und Ausblick: Das abschließende Kapitel synthetisiert die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit und gibt einen Ausblick auf künftige Forschungsbedarfe.
Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtshilfe, Intervention, Sozialpädagogik, Diversion, Bindungstheorie, Entwicklungsaufgaben, soziale Benachteiligung, Habitus, Legalbewährung, Sanktionen, Resozialisierung, Delinquenz, Prävention.
Die Arbeit befasst sich mit der psychologischen Interpretation von jugendlichem Täterverhalten und untersucht, welche Ansätze und rechtlichen Rahmenbedingungen existieren, um diese Jugendlichen zu unterstützen und die Rückfallquoten zu minimieren.
Die zentralen Felder umfassen die Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen, soziologische Erklärungsansätze für kriminelles Verhalten sowie die Praxis sozialpädagogischer Interventionen innerhalb der deutschen Justiz.
Das Ziel ist es, die Wirksamkeit von Interventionen im Jugendstrafrecht zu untersuchen und zu erörtern, ob und wie diese Maßnahmen (wie Erziehungsbeistandschaft oder Täter-Opfer-Ausgleich) einen positiven erzieherischen Einfluss auf straffällige Jugendliche ausüben.
Zur Beantwortung der Forschungsfragen führt der Autor eine Metaanalyse bestehender Forschungsliteratur durch, die sich primär auf die deutschsprachige Bevölkerung konzentriert.
Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Grundlagen des JGG, Theorien zu sozialen Risikofaktoren (wie dem habituellen Kapital nach Bourdieu) und diskutiert detailliert die Rolle und Instrumente der Jugendgerichtshilfe bei der Arbeit mit jungen Straftätern.
Die Arbeit ist geprägt durch Schlagworte wie Jugendstrafrecht, Intervention, Diversion, soziale Benachteiligung und Resozialisierung.
Sie beschreibt den Übergang zur "Verhandlungsfamilie", in der alte Autoritätsstrukturen durch verhandelte Regeln ersetzt wurden, was Eltern vor neue Herausforderungen bei der Erziehung stellt.
Die JGH fungiert als Vermittler zwischen Jugendamt und Gericht, berät die Jugendlichen und macht dem Gericht Einschätzungen zur Reife und Lebenssituation, um die Wahl geeigneter Interventionen oder einer Diversion zu unterstützen.
Weil aktuelle Statistiken meist nur Rückfallraten erfassen, ohne die Ursachen oder individuelle Lebensumstände ausreichend zu berücksichtigen, und weil verlässliche empirische Evaluationsstudien zu einzelnen Maßnahmen derzeit noch rar sind.
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