Examensarbeit, 1995
112 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die nicht von öffentlicher Seite betriebenen Arbeitsvermittlungsformen
2.1 Von den Zünften zum industriellen Arbeitsmarkt
2.2 Die Umschau und das Inserat
2.3 Die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung
2.4 Arbeitsnachweise der Arbeitgeber
2.4.1 Vorbemerkungen
2.4.2 Innungsarbeitsnachweise
2.4.3 Arbeitsnachweise in der Landwirtschaft
2.4.4 Arbeitsnachweise in der Industrie
2.5 Arbeitsnachweise der Arbeitnehmer
2.6 Paritätische Facharbeitsnachweise
2.7 Karitative Arbeitsvermittlung
2.8 Allgemeine Arbeitsnachweise auf Vereinsbasis
3. Aufbau und Entwicklung der öffentlichen Arbeitsvermittlung bis 1927
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Entstehung öffentlicher Arbeitsnachweise und Arbeitsnachweisverbände
3.2.1 Anfänge
3.2.2 Ausbreitungswelle in den 90er Jahren
3.2.3 Staatliche Fördermaßnahmen und Arbeitsnachweisverbände
3.3 Widerstände gegen die öffentlichen Arbeitsnachweise und Diskussionen um eine reichsgesetzliche Regelung
3.4 Das Stellenvermittlergesetz von 1910
3.5 Zentralisierung während des 1. Weltkriegs
3.6 Das Arbeitsnachweisgesetz (ANG) von 1922
3.7 Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von 1927
4. Schlußbemerkungen
5. Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht die historische Entstehung des staatlichen Vermittlungsmonopols in Deutschland, um Erkenntnisse für die aktuelle Debatte um die Liberalisierung des Arbeitsmarktes und die Zulassung privater Arbeitsvermittler zu gewinnen.
2.3 Die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung
Neben der Schilderung der Entwicklung der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung in Deutschland bis zur Schaffung des AVAVG soll an dieser Stelle etwas näher auf das Stellenvermittlergesetz von 1910 eingegangen werden. Denn in den Jahren vor Verabschiedung dieses Gesetzes wurde unter Fachleuten immer öfter und deutlicher über die vorhandenen Mißstände, verursacht durch das private Stellenvermittlergewerbe, und Konsequenzen daraus diskutiert. Eine eingehendere Betrachtung dieses Austausches von Argumenten für sowie gegen ein Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung aufgrund der festgestellten Mißstände erscheint auch deshalb besonders interessant, da sich Bezüge zu heutigen Diskussionen um vermehrte Zulassung privater Vermittler feststellen lassen können.
Kennzeichnend für die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung und als grundsätzliche Abgrenzung zu anderen Arbeitsnachweisen war das unbedingte Erwerbsstreben der Privatpersonen oder der Betriebe im damaligen privaten Stellenvermittlergewerbe anzusehen. Der private Arbeitsvermittler richtete seine Vermittlungstätigkeit also in der Regel danach aus, möglichst viel Gewinn zu machen und dementsprechend so viele Arbeitsverträge wie möglich zustande zu bringen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung staatlicher Arbeitsmarktpolitik ein und begründet die historische Betrachtung der Vermittlungsmonopolbildung vor dem Hintergrund aktueller Liberalisierungsdebatten.
2. Die nicht von öffentlicher Seite betriebenen Arbeitsvermittlungsformen: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen privaten und interessenorientierten Vermittlungsarten, wie das Zunftwesen, das Inseratenwesen, gewerbsmäßige Vermittler sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmernachweise.
3. Aufbau und Entwicklung der öffentlichen Arbeitsvermittlung bis 1927: Der Hauptteil beschreibt den Prozess der Etablierung öffentlicher Stellen, die politischen Widerstände dagegen und die Entwicklung hin zu einer zentralisierten staatlichen Arbeitsvermittlung durch die Gesetze von 1910, 1922 und 1927.
4. Schlußbemerkungen: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung sich historisch aufgrund ihrer überlegenen Leistungsfähigkeit gegenüber privaten Formen durchgesetzt hat und eine zentrale Säule staatlicher Sozialpolitik darstellt.
5. Literaturverzeichnis: Ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Publikationen.
Arbeitsvermittlung, Vermittlungsmonopol, Arbeitsmarktpolitik, öffentlicher Arbeitsnachweis, gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung, Arbeitsnachweisgesetz, Stellenvermittlergesetz, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Industriegeschichte, Arbeitsmarktlenkung, Arbeitsmarktstatistik
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Arbeitsvermittlung in Deutschland, von den frühen Vorformen bis zur Errichtung eines staatlichen Monopols im frühen 20. Jahrhundert.
Vor der staatlichen Dominanz teilten sich gewerbsmäßige privater Vermittler, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und karitative Vereine den Markt für Stellenvermittlung.
Ziel ist es, die geschichtlichen Gründe für die staatliche Monopolisierung aufzuzeigen, um ein besseres Verständnis für die heutigen Diskussionen über die Zulassung privater Vermittler zu ermöglichen.
Die Arbeit nutzt einen historisch-analytischen Ansatz unter Auswertung zeitgenössischer Fachliteratur, Statistiken und Gesetzesdokumente des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Kritisiert wurden vor allem die Gewinnmaximierung zulasten der Arbeitnehmer, überhöhte Gebühren, der Anreiz zu häufigem Stellenwechsel sowie unseriöse und teilweise kriminelle Machenschaften.
Sie entwickelten sich aus Armenfürsorge-Initiativen hin zu professionellen, unparteiischen und paritätisch verwalteten Behörden, die eine zentrale Rolle im überregionalen Arbeitsmarktausgleich spielten.
Jastrow befürchtete, dass der Wegfall privater Konkurrenz die öffentlichen Nachweise träge machen würde und dass私(private) Vermittlung durch das Inserat und die "Umschau" ersetzt würde, was er als noch schädlicher ansah.
Es führte erste Konzessionspflichten und Gebührenregelungen ein, um die ärgsten Missstände im privaten Vermittlergewerbe zu bekämpfen, ohne jedoch ein generelles Verbot auszusprechen.
Die Kriegswirtschaft erforderte eine erstmals straffere zentralisierte Lenkung der Arbeitskräfte, was die Bedeutung der öffentlichen Arbeitsnachweise vorübergehend erhöhte und den Weg für spätere gesetzliche Regelungen ebnete.
Das AVAVG schuf die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und legte damit das gesetzliche Fundament für das staatliche Vermittlungsmonopol, das bis zur Machtübernahme 1933 Bestand hatte.
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