Masterarbeit, 2022
73 Seiten, Note: 1,3
Diese Masterarbeit untersucht die steuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob die Überlassung von Computerprogrammen als Veräußerung im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und des § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewStG anzusehen ist.
Die Arbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen Softwareüberlassung, Veräußerung, Urheberrechte, wirtschaftliches Eigentum, Total Buy Out, Auftragsentwicklung, § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewStG, Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht. Die Arbeit untersucht die Anwendung dieser Begriffe im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung.
Wenn sie eine individuelle geistige Schöpfung darstellt (§ 69a Abs. 3 UrhG).
Er regelt den Steuerabzug bei Vergütungen für die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an beschränkt Steuerpflichtige.
Die Arbeit untersucht Kriterien zur Abgrenzung, insbesondere ob eine dauerhafte Rechteübertragung (Veräußerung) oder eine temporäre Miete vorliegt.
Es bezeichnet den vollständigen Erwerb aller wirtschaftlichen Rechte an einem Werk, wobei die Arbeit prüft, ob dies steuerlich als Veräußerung gilt.
Es wird analysiert, ob die Entwicklung einer Software als Dienstleistung oder als Rechteüberlassung im Sinne des EStG und GewStG zu werten ist.
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