Examensarbeit, 2009
41 Seiten, Note: 10 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Überblick – GmbH & Co. KG
I. Historische Einordnung
II. Exkurs – die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
III. Das Wesen der GmbH & Co. KG und deren Vorteile
a.) Vorteile der GmbH & Co. KG
1. Haftungsbeschränkung
2. Steuerrechtliche Vorteile
3. Drittorganschaft / Fremdgeschäftsführung
4. Unternehmensperpetuirung / -nachfolge
5. Vertragsgestaltung
b.) Nachteile der GmbH & Co. KG
1. Gründungsaufwand und -kosten
2. Folgekosten und Verwaltung
3. Kreditwürdigkeit und Reputation
4. Vertragsgestaltung
c.) Fazit
IV. Erscheinungsformen der GmbH &Co. KG
1. Echte GmbH & Co. KG / Unechte GmbH & Co. KG
2. Personenidentische / -verschiedene GmbH & Co. KG
3. Einmann- GmbH & Co. KG
4. Publikums- GmbH & Co. KG
5. Einheits- GmbH & Co. KG
6. Weitere Erscheinungsformen
C. Die Machtverhältnisse in der GmbH & Co. KG
I. Der Machtbegriff
II. Grundstruktur der GmbH & Co. KG
a.) Herrschaftsstruktur der typischen GmbH
b.) Herrschaftsstruktur der typischen KG
III. Gesetzliche Regelung in Bezug auf die GmbH & Co. KG
a.) Die Machtverteilung in der „gesetzestypischen“ GmbH & Co. KG
1. Geschäftsführung in der GmbH & Co. KG
2. Vertretung der GmbH & Co. KG
3. Sicherstellung der ordentlichen Geschäftsführung
4. Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers
aa.) Organschaftliches Verhältnis
bb.) Schuldrechtliches Verhältnis
1. Willensbildung in der GmbH & Co. KG
2. Beschlussfassung und Stimmkraft in der GmbH & Co. KG
b.) Zusammenfassung
IV. Vertragliche Gestaltung in Bezug auf die GmbH & Co. KG
a.) Vertragliche Gestaltung der Machtverteilung
1. Ziel der vertraglichen Gestaltung
2. Vorüberlegungen
b.) Verzahnung beider Gesellschaften bei Personenidentität
c.) Verhältnisse bei Personenverschiedenheit
d.) Anpassung der Gesellschaftsverträge auf die Besonderheiten der GmbH & Co. KG
e.) Gesellschafterversammlung
1. Einberufung der Gesellschafterversammlung
2. Teilnahmeberechtigung an den Gesellschafterversammlungen
3. Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlungen
4. Beschlussfassung und Stimmkraft in der Komplementär-GmbH
5. Beschlussfassung und Stimmkraft in der GmbH & Co. KG
f.) Beirat
C. Gesamtwürdigung
Die Arbeit untersucht die Machtverhältnisse in der Rechtsform der GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen sowie der Möglichkeiten einer flexiblen vertraglichen Gestaltung, um die Interessen der verschiedenen Beteiligten sachgerecht abzubilden.
Die GmbH & Co. KG als wichtigster Beispielsfall der Grundtypenvermischung
Die GmbH & Co. KG gilt als wichtigster Beispielsfall der Grundtypenvermischung. Durch Kombination von Elementen der GmbH und Elementen der KG können wesentliche Vorteile, unter anderem im Bereich der Haftungsbeschränkung und der Steuerentlastung erreicht werden. Daher hat die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG heute einen festen Standpunkt im modernen Wirtschaftsleben. Derzeit sind über 150.000 Unternehmen im Handelsregister unter dieser Gesellschaftsform registriert.
Die rechtliche Anerkennung der GmbH & Co. KG ist heutzutage gesellschafts-, wie auch steuerrechtlich unbestritten. Einer ihrer zahlreichen Vorteile liegt in der Möglichkeit, flexibler kautelarjuristischer Gestaltung der Gesellschaftsverträge. Da die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer GmbH & Co. KG von lediglich einer, bis zu mehreren hundert Personen reichen kann, ist auf die Vertragsgestaltung, insbesondere in Bezug auf die Machtverteilung, besonderes Augenmerk zu richten.
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die Bedeutung und die hohen Verbreitungszahlen der GmbH & Co. KG ein und betont die Notwendigkeit flexibler Vertragsgestaltungen.
B. Überblick – GmbH & Co. KG: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte, das Wesen der Rechtsform und analysiert die wesentlichen Vor- und Nachteile sowie die verschiedenen Erscheinungsformen.
C. Die Machtverhältnisse in der GmbH & Co. KG: Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerung von Herrschaft und Einfluss innerhalb dieser Mischform.
C. Gesamtwürdigung: Das Fazit fasst zusammen, dass die Rechtsform durch ihre Flexibilität besticht, aber eine sorgfältige und umsichtige vertragliche Gestaltung erfordert, um die Komplexität der Grundtypenvermischung zu bewältigen.
GmbH & Co. KG, Grundtypenvermischung, Machtverhältnisse, Vertragsgestaltung, Komplementär-GmbH, Kommanditist, Geschäftsführung, Vertretung, Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, Haftungsbeschränkung, Unternehmensnachfolge, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Kautelarpraxis
Die Arbeit befasst sich mit den Machtverhältnissen und den Gestaltungsmöglichkeiten in der GmbH & Co. KG als einer spezifischen Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft.
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Geschäftsführung und Willensbildung sowie die Notwendigkeit und Methoden einer aufeinander abgestimmten vertraglichen Gestaltung beider beteiligter Gesellschaften.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch eine gezielte vertragliche Gestaltung die Machtverhältnisse innerhalb der GmbH & Co. KG so gesteuert werden können, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter entsprechen.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der bestehenden Gesetzeslage, der Rechtsprechung und der herrschenden Lehrmeinungen sowie einer Auswertung einschlägiger kautelarjuristischer Praxis.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Regelungsmodelle (Geschäftsführung, Vertretung, Stimmkraft) und die Darstellung der vertraglichen Gestaltungsoptionen (Verzahnung, Gesellschafterversammlung, Beirat).
Zu den prägenden Begriffen zählen neben der GmbH & Co. KG selbst die Konzepte der Grundtypenvermischung, der Vertragsgestaltung, des Stimmrechts und der Organschaft.
Da die GmbH & Co. KG aus zwei verschiedenen Gesellschaften besteht, ist eine vertragliche Verzahnung unerlässlich, um eine einheitliche Willensbildung und ein koordiniertes Handeln des Gesamtunternehmens sicherzustellen.
Es bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung der UG, jährlich einen Teil ihres Gewinns in Rücklagen zu stellen, was bei einer typischen Komplementär-GmbH, die kaum eigene Gewinne erwirtschaftet, oft zu praktischen Problemen führt.
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