Bachelorarbeit, 2009
75 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung und Problemstellung
2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.1 Personengesellschaftsformen in Deutschland
2.2 Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften
2.3 Schuldrechtliche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
3 Die Besteuerung von gewerblichen Personengesellschaften im Inland
3.1 Ertragsteuern
3.1.1 Duales System aus Einheits- und Vielheitsbetrachtung
3.1.2 Partielle Steuersubjekteigenschaft und Transparenzprinzip
3.1.3 Anerkennung von schuldrechtlichen Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
3.1.4 Einkünfte aus gewerblichen Mitunternehmerschaften
3.1.4.1 Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften aus gewerblichen Mitunternehmerschaften
3.1.4.2 Gewinnanteil und Sondervergütungen – zweistufige Gewinnermittlung
3.2 Gewerbesteuer
3.2.1 Besteuerungsobjekt und Steuersubjekteigenschaft
3.2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags
4 Die Besteuerung der ausländischen Mitunternehmer im Inland (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen)
4.1 Territorialitätsprinzip
4.2 Persönliche und sachliche Steuerpflicht
4.2.1 Beschränkte Einkommensteuersteuerpflicht
4.2.2 Inländische Einkünfte
4.3 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
5 Grundlagen des Abkommensrechts
5.1 Rechtsnatur von Doppelbesteuerungsabkommen
5.2 Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
5.2.1 Abkommensautonome Auslegung
5.2.2 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
5.2.3 Lex-fori-Klausel
5.2.4 Verhältnis der Auslegungsmethoden
5.3 Abkommensberechtigung von Personengesellschaften
5.4 Anwendung der Einkünfteartikel
5.5 Unternehmensgewinne
5.5.1 Regelungsinhalt
5.5.2 Prinzip der Spezialität
5.6 Spezialartikel des OECD-Musterabkommens
5.6.1 Regelungsinhalt
5.6.1.1 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
5.6.1.2 Lizenzgebühren
5.6.1.3 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
5.6.1.4 Zinsen
5.6.2 Betriebsstättenvorbehalt
6 Regelung des Besteuerungsrechts
6.1 Ansässigkeit der Anteilseigner in einem Nicht-DBA-Staat
6.2 Ansässigkeit der Anteilseigner in einem DBA-Staat mit DBA-Spezialregelung zu Sondervergütungen (Beispiel Schweizerische Eidgenossenschaft)
6.2.1 Abkommensberechtigung
6.2.2 Besteuerungsrecht an dem Gesamthandsgewinn und an den Sondervergütungen
6.3 Ansässigkeit der Anteilseigner in einem DBA-Staat ohne DBA-Spezialregelung zu Sondervergütungen (Beispiel Vereinigte Staaten von Amerika)
6.3.1 Abkommensberechtigung
6.3.2 Besteuerungsrecht an dem Gesamthandsgewinn
6.3.3 Besteuerungsrecht an den Sondervergütungen
6.3.3.1 Neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
6.3.3.2 Auffassung der Finanzverwaltung
6.3.3.3 Gesetzliche Regelung durch das Jahressteuergesetz 2009
6.4 Gestaltungsmöglichkeiten
6.5 Stellungnahme
6.5.1 Anwendung der Abkommen durch die Finanzverwaltung
6.5.2 Negierung eines Treaty Override
6.5.3 Erlass eines Nichtanwendungsgesetzes
7 Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerrechtliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Personengesellschaften, deren Anteilseigner im Ausland ansässig sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der abkommensrechtlichen Qualifikation und Besteuerung von Sondervergütungen (z.B. für Gesellschafterdarlehen) im Spannungsfeld zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung.
3.1.4.2 Gewinnanteil und Sondervergütungen – zweistufige Gewinnermittlung
Die gewerblichen Einkünfte von Mitunternehmern bestehen aus zwei Komponenten, welche durch ein zweistufiges System ermittelt werden. Auf der ersten Stufe wird der Gewinnanteil des Gesellschafters, auf der zweiten Stufe werden seine Sondervergütungen erfasst.
Der Gewinnanteil des Gesellschafters ist der ihm nach der Gewinnverteilungsabrede zustehende Anteil am Gesamtgewinn der Gesellschaft. Dieser wird durch Betriebsvermögensvergleich in der steuerrechtlichen Gesamthandsbilanz ermittelt. Diese enthält nur das Betriebsvermögen der Gesellschaft. Gegebenenfalls sind Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen.
Sondervergütungen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG Vergütungen eines Gesellschafters für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern. Hierbei ist es unerheblich, ob die Leistung aufgrund einer entsprechenden Pflicht im Gesellschaftsvertrag oder in Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrages erbracht wird.
Auf Ebene der Gesellschaft stellen Sondervergütungen Betriebsausgaben dar, auf Ebene des Gesellschafters sind sie Sonderbetriebseinnahmen. Sondervergütungen werden unabhängig von handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der selben Höhe und im selben Wirtschaftsjahr, in dem sie den Gesamtgewinn der Gesellschaft gemindert haben, hinzugerechnet. Diese Vorgehensweise wird als korrespondierende Bilanzierung bezeichnet. Die Aufwandswirksamkeit der Sondervergütungen auf Ebene der Gesellschaft wird somit auf Ebene des Gesellschafters neutralisiert.
1 Einleitung und Problemstellung: Einführung in die Thematik der Besteuerung von in Deutschland ansässigen Personengesellschaften mit ausländischen Anteilseignern und Definition der zentralen Fragestellung.
2 Zivilrechtliche Grundlagen: Kurzer Abriss der Rechtsformen von Personengesellschaften in Deutschland und Klärung der Rechtsfähigkeit sowie schuldrechtlicher Verträge.
3 Die Besteuerung von gewerblichen Personengesellschaften im Inland: Analyse der ertragsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften unter Einbeziehung der Bilanzbündeltheorie, der partiellen Steuersubjekteigenschaft und der zweistufigen Gewinnermittlung.
4 Die Besteuerung der ausländischen Mitunternehmer im Inland (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen): Darstellung der Steuerpflicht ausländischer Anteilseigner unter dem Territorialitätsprinzip sowie der Anrechnungsmethodik der Gewerbesteuer.
5 Grundlagen des Abkommensrechts: Erläuterung der Rechtsnatur, der Auslegungsmethoden und der Verteilungsnormen bei Doppelbesteuerungsabkommen.
6 Regelung des Besteuerungsrechts: Detaillierte Untersuchung der Besteuerungsrechte bei verschiedenen Konstellationen (Nicht-DBA-Staaten vs. DBA-Staaten mit und ohne Spezialregelungen) unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen.
7 Zusammenfassung und Ausblick: Resümee der bisherigen steuerlichen Rechtslage und Ausblick auf die Auswirkungen der neuen Gesetzespraxis.
Personengesellschaft, Mitunternehmerschaft, Sondervergütungen, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Unternehmensgewinne, Betriebsstätte, Steuerrecht, Jahressteuergesetz, Gewinnanteil, Besteuerungsrecht, Qualifikationskonflikt, Treaty Override, Auslegungsmethoden, Finanzverwaltung.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung von in Deutschland ansässigen Personengesellschaften, wenn deren Anteilseigner ihren Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben, wobei der Fokus auf Sondervergütungen liegt.
Neben den zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen von Personengesellschaften in Deutschland bildet die internationale Steuerlehre, insbesondere im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den inhaltlichen Schwerpunkt.
Das Ziel ist die Darstellung und Analyse der abkommensrechtlichen Qualifikation von Sondervergütungen (wie Zinsen oder Tätigkeitsvergütungen) sowie die kritische Betrachtung der unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Rechtsprechung und der deutschen Finanzverwaltung.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Doppelbesteuerungsabkommen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie der einschlägigen Fachliteratur beruht.
Der Hauptteil gliedert sich in die inländische Besteuerung, die Besteuerung bei Auslandsbezug ohne DBA sowie die tiefgehende Analyse von verschiedenen DBA-Typen, inklusive der Auslegung von Spezialartikeln und Betriebsstättenvorbehalten.
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Personengesellschaft, Mitunternehmerschaft, Sondervergütungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Unternehmensgewinne und die abkommensrechtliche Betriebsstättenzurechnung.
Das Jahressteuergesetz 2009 wird als legislatives Gegenstück zur Rechtsprechung analysiert, insbesondere im Hinblick auf den § 50d Abs. 10 EStG, der die abkommensrechtliche Einordnung von Sondervergütungen gesetzlich regelt.
Während die Finanzverwaltung Sondervergütungen bevorzugt als Unternehmensgewinne einordnet, neigt der Bundesfinanzhof zu einer Differenzierung nach der Art der Vergütung unter Anwendung des Spezialitätsprinzips.
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