Diplomarbeit, 2008
95 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
2 Einführung in die Thematik
2.1 Rechtssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im historischen Kontext
2.1.1 Bundesrepublik Deutschland
2.1.2 Tschechische Republik
2.1.3 Europäische Gesetzgebung
2.2 Gleichbehandlung und Verbote von Diskriminierung
2.2.1 Gleichheitsbegriff
2.2.2 Gleichbehandlung und Förderung von Gleichbehandlung
2.2.3 Arten der Diskriminierung
2.2.3.1 Unmittelbare Diskriminierung
2.2.3.2 Mittelbare Diskriminierung
2.2.3.3 Belästigung
2.2.3.4 Sexuelle Belästigung
2.2.3.5 Anweisung zur Diskriminierung
2.2.3.6 Vermittelte Diskriminierung
2.2.4 Diskriminierung in der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
2.2.4.1 Bundesrepublik Deutschland
2.2.4.2 Tschechische Republik
2.2.5 Diskriminierung in der Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
2.2.5.1 Bundesrepublik Deutschland
2.2.5.2 Tschechische Republik
2.2.6 Verbote von Diskriminierung
2.2.7 Positive Maßnahmen
3 Antidiskriminierungsrichtlinien
3.1 Gesetze und Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung vor europäischer Gesetzgebung
3.1.1 Bundesrepublik Deutschland
3.1.2 Tschechische Republik
3.2 Gesetze und Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung in Europa
3.2.1 Historie
3.2.2 Entwicklung der Antidiskriminierungsrichtlinien
3.3 Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union
3.3.1 Inhalte der Richtlinie
3.3.2 Zielsetzung
3.3.2.1 Geschlecht
3.3.2.2 Vermeintliche Rasse und ethnische Herkunft
3.3.2.3 Religion und Weltanschauung
3.3.2.4 Behinderung
3.3.2.5 Alter
3.3.2.6 Sexuelle Identität
3.3.3 Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
4 Vergleich der Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
4.1 Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland
4.1.1 Entwicklung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG)
4.1.2 Umsetzung in die Rechtspraxis
4.2 Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union in der Tschechischen Republik
4.2.1 Entwicklung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG)
4.2.2 Umsetzung in die Rechtspraxis
4.3 Vergleich der Antidiskriminierungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
5 Auswirkungen der Antidiskriminierungsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
5.1 Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland
5.1.1 Konsequenzen für Bürger
5.1.2 Konsequenzen für Arbeitnehmer
5.1.3 Konsequenzen für Arbeitgeber
5.1.4 Konsequenzen für den Staat und die Gesellschaft
5.2 Auswirkungen in der Tschechischen Republik
5.2.1 Konsequenzen für Bürger
5.2.2 Konsequenzen für Arbeitnehmer
5.2.3 Konsequenzen für Arbeitgeber
5.2.4 Konsequenzen für Staat und Gesellschaft
5.3 Vergleich der Auswirkungen der Antidiskriminierungsgesetze und -richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
5.4 Auswirkungen der Antidiskriminierungsgesetze und -richtlinien auf Europa im Hinblick auf ein globalisierte Wirtschaftssystem
5.5 Zusammenfassung und Bewertung
6 Zukünftige Entwicklung und Ausblick
6.1 Weiterentwicklung der europäischen Gesetzgebung
6.2 Verhinderung von Diskriminierung in anderen Staaten der Welt
7 Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die Antidiskriminierungsrichtlinien in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik. Ziel ist es, den Status quo der Gesetzgebung, die Umsetzung in die nationale Rechtspraxis sowie die Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Akteure zu analysieren und kritisch zu bewerten.
2.1 Rechtssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im historischen Kontext
Die Trennung von Teilen Europas nach dem zweiten Weltkrieg bedingt eine unterschiedliche Entwicklung der Rechtssysteme Deutschlands und Tschechiens. Vor der Teilung Europas gehörten sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch Tschechien eher zum westlichen Kulturkreis. Durch die Teilung Europas durch die Siegermächte nach dem zweiten Weltkrieg wurden Tschechiens und der östliche Teil Deutschlands dem durch Russland dominierten Osteuropa zugeteilt.
Der politische Wandel nach 1989 in den früheren kommunistischen Staaten Mitteleuropas gab Anlass zur Durchführung einer Systemtransformation. Es handelte sich um Umbruchprozesse im politischen, ökonomischen, rechtlichen und sozialen Bereich. Das weltwirtschaftliche Umfeld, mit der fortschreitenden Globalisierung verlangte eine gleichzeitige und zügige Umsetzung der Reformen. Nach der Wende mussten das Rechtsystem und das Wirtschaftsrecht schnellstmöglich umgestaltet werden.
Ziel der Rechtsreform als Teilbereich der Systemtransformation in der Tschechischen Republik war die Schaffung von Rahmenbedingungen für freie Marktwirtschaft westlicher Art, demokratische Rechtsstaatlichkeit und die Teilhabe am europäischen Integrationsprozess. Auf dem Gebiet des Zivilrechts und teilweise des Handels- und Gesellschaftsrecht konnte vereinzelt an die Rechtstraditionen der Zwischenkriegsperiode angeknüpft werden.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert den Anlass der Arbeit sowie die Zielsetzung der Untersuchung der Antidiskriminierungsrichtlinien im Vergleich beider Länder.
2 Einführung in die Thematik: Dieses Kapitel liefert den historischen Hintergrund der Rechtssysteme und definiert grundlegende Begriffe wie Gleichbehandlung und verschiedene Arten der Diskriminierung.
3 Antidiskriminierungsrichtlinien: Hier werden die Gesetze und Richtlinien auf europäischer Ebene und in den Nationalstaaten sowie deren inhaltliche Zielsetzung detailliert dargestellt.
4 Vergleich der Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik: Dieses Kapitel widmet sich der konkreten Untersuchung der nationalen Implementierung der EU-Richtlinien und vergleicht die jeweiligen Ansätze.
5 Auswirkungen der Antidiskriminierungsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik: Die Auswirkungen auf Bürger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Staat und Gesellschaft werden analysiert und einander gegenübergestellt.
6 Zukünftige Entwicklung und Ausblick: Der abschließende Teil skizziert mögliche Trends in der europäischen Gesetzgebung und den Schutz vor Diskriminierung in einem globalen Kontext.
7 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Ergebnisse und einem Fazit über den Umsetzungsgrad in beiden Ländern.
Antidiskriminierung, Gleichbehandlung, Bundesrepublik Deutschland, Tschechische Republik, AGG, EU-Richtlinien, Arbeitsrecht, Diskriminierungsverbot, Chancengleichheit, Menschenrechte, Systemtransformation, Rechtsstaatlichkeit, Beschäftigung, Roma, Diversity-Management.
Die Arbeit befasst sich mit einem rechtsvergleichenden Ansatz zur Umsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik vor dem Hintergrund europäischer Richtlinien.
Zentrale Schwerpunkte bilden die historischen Rechtsentwicklungen, die Arten der Diskriminierung, die nationale Umsetzung europäischer Vorgaben in Gesetze sowie die ökonomischen und sozialen Auswirkungen auf Unternehmen und Gesellschaft.
Das Ziel ist die Untersuchung, wie beide Länder die europäischen Richtlinien in nationales Recht überführt haben, und die Analyse der Effektivität dieser Gesetze im Hinblick auf den Schutz der Betroffenen.
Es wird eine rechtsvergleichende Methode angewandt, die den historischen Kontext, aktuelle Gesetzesentwürfe und die Rechtspraxis in beiden Ländern gegenüberstellt.
Der Hauptteil behandelt die detaillierte Analyse der EU-Richtlinien, den Vergleich der nationalen Umsetzungsstrategien sowie die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Strukturen.
Die wichtigsten Schlagworte sind Antidiskriminierung, Gleichbehandlung, AGG, Europarecht, Arbeitsrecht, Transformation und Rechtspraxis.
Die Autorin stellt fest, dass in der Tschechischen Republik eine einheitliche und richtlinienkonforme Umsetzung durch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz noch aussteht, was zu einer unübersichtlichen Rechtslage führt.
Arbeitgeber werden als zentrale Akteure gesehen, die nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen müssen, sondern durch Diversity-Management ein diskriminierungsfreies Klima im Unternehmen schaffen sollten.
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