Diplomarbeit, 2009
76 Seiten, Note: 1.7
1. EINFÜHRUNG
1.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT
1.2 VORGEHENSWEISE
2. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER RECHTSFORMEN LIMITED UND GMBH IN DEUTSCHLAND
2.1 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER LIMITED
2.2 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER GMBH
3. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
3.1 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG MIT HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
3.2 DIE GMBH IM DEUTSCHEN GESELLSCHAFTSRECHT
3.3 DIE LIMITED IM ENGLISCHEN GESELLSCHAFTSRECHT
3.4 DIE BRITISCHE LIMITED IN DEUTSCHLAND
4. GRUNDLAGEN ZUR ENGLISCHEN LIMITED IN DEUTSCHLAND
4.1 DIE NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
4.2 RECHTSPRECHUNG DES EUGH ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
4.2.1 DAILY MAIL (1988)
4.2.2 CENTROS (1999)
4.2.3 ÜBERSEERING (2002)
4.2.4 INSPIRE ART (2003)
4.3 SITZTHEORIE
4.4 GRÜNDUNGSTHEORIE
4.5 KOLLISION MIT SITZ- GRÜNDUNGSTHEORIE MIT DER NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
5. DARSTELLUNG BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN MIT GRÜNDUNGSVORGANG
5.1. DER GRÜNDUNGSVORGANG DER GMBH
5.1.1 ABSCHLUSS EINES GESELLSCHAFTSVERTRAGES
5.1.1.1 FIRMA UND SITZ DER GESELLSCHAFT
5.1.1.2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS
5.1.1.3 HÖHE DES STAMMKAPITALS
5.1.1.4 SONDERLEISTUNGEN DER GESELLSCHAFTER
5.1.2 DIE BESTELLUNG DER ORGANE DER GESELLSCHAFT
5.1.3 AUFBRINGUNG DES STAMMKAPITALS
5.1.4 EINTRAGUNG IN DAS HANDELSREGISTER (HR)
5.2 GRÜNDUNGSVORGANG DER LIMITED
5.2.1 DER GRÜNDUNGSVORGANG
5.2.2 RECHTLICHE NEUGRÜNDUNG DER LIMITED
5.2.2.1 REGISTERED OFFICES
5.2.2.2 COMPANY SECRETARY
5.2.3 DIE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
5.2.4 EINTRAGUNG INS HANDELSREGISTER (REGISTRAR OF COMPNAIES)
6. REFORMIERUNG DES GMBHG IN DEUTSCHLAND
6.1 GESCHICHTE
6.2 ANLASS ZUR GMBH REFORM
6.3 DIE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT NACH DER GMBH REFORM
6.3.1 GRÜNDUNG DER KLASSISCHEN GMBH
6.3.2 GRÜNDUNG DER UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (UG) HAFTUNGSBESCHRÄNKT
6.3.2.1 MUSTERPROTOKOLL FÜR DIE UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
6.3.2.2 NOTARIELLE BEURKUNDUNG
6.3.2.3 THESAURIERUNGSPFLICHT
6.4 ZWISCHENVERGLEICH BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN
7. PROBLEMFELDER FÜR DIE INAKZEPTANZ DER BRITISCHEN LIMITED
7.1 BONITÄT
7.2 EIGENKAPITALVORSCHRIFTEN DES BASELER AUSSCHUSSES FÜR BANKENAUFSICHT
7.3 IMAGE IM GESCHÄFTSBETRIEB
7.4 AUSWERTUNG DER UMFRAGE ZUR LIMITED GRÜNDUNG VOM BUNDESVERBAND DEUTSCHER UNTERNEHMENSBERATER E.V. (BDU)
7.5 WER IST SCHULD AM NEGATIVEN IMAGE DER LIMITED IN DEUTSCHLAND?
8. DEUTSCHE AUTOMOBILHERSTELLER UND IHRE ZULIERFERERFIRMEN
8.1 SITUATION DER DEUTSCHEN AUTOHERSTELLER
8.2 SITUATION DER AUTOMOBILZULIEFERER
9. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Diese Arbeit untersucht den Vergleich zwischen der britischen Limited und der deutschen GmbH im Hinblick auf deren wirtschaftliche Akzeptanz, insbesondere im Kontext der deutschen Automobilindustrie und deren Zuliefererstrukturen. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen der MoMiG-Reform auf die Gründungsmotivation von Unternehmen.
3.4 Die Britische Limited in Deutschland
Wie gezeigt wurde, handelt es sich bei der Private Company Limited by Shares (kurz: Ltd. oder Limited) um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung des britischen Rechts, die in Großbritannien gegründet wird und ihren Sitz grundsätzlich in Großbritannien hat und auch dort beibehält. Häufig wird von der Sitzverlegung der Ltd. gesprochen. Dies führt in der Praxis oft zu Missverständnissen, denn es geht hierbei nicht um die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes, sondern um die Verlegung des Verwaltungssitzes bzw. der Geschäftsführung.
Der satzungsgemäße Sitz einer Kapitalgesellschaft kann noch nicht grenzüberschreitend verlegt werden. Dies wäre erst nach der Verabschiedung der 14. Richtlinie des Europäischen Parlaments möglich. Sobald der Satzungssitz der Limited in England aufgegeben wird, kommt es handels- und steuerrechtlich zur Auflösung der Gesellschaft.
Die Limited kann dann in Deutschland nicht in der ursprünglichen Form in das HR eingetragen werden, denn sie ist mit der Abmeldung erloschen und müsste in Deutschland (in Form einer deutschen Rechtsform) neu errichtet werden.
Jeder Unternehmensgründer, der mit einer Limited dauerhaft selbständig und auf eigene Rechnung im Deutschland tätig sein möchte, muss einerseits einen satzungsmäßigen Gesellschaftssitz in Großbritannien und zusätzlich eine Zweigniederlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichten um im deutschen Handelsregister eingetragen werden zu können.
1. EINFÜHRUNG: Diese Einleitung führt in die aktuelle Situation des Gesellschaftsrechts ein, bedingt durch den EuGH und das MoMiG, und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Akzeptanz von GmbH und Limited.
2. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER RECHTSFORMEN LIMITED UND GMBH IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel betrachtet den historischen Anstieg der Limited-Gründungen in Deutschland im Vergleich zur traditionellen GmbH und deren statistische Erfassung.
3. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN: Es erfolgt eine detaillierte Einordnung der GmbH und Limited in das jeweilige nationale Gesellschaftsrecht, inklusive der Bedeutung der Haftungsbeschränkung.
4. GRUNDLAGEN ZUR ENGLISCHEN LIMITED IN DEUTSCHLAND: Hier werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Niederlassungsfreiheit sowie maßgebliche EuGH-Urteile, detailliert erläutert.
5. DARSTELLUNG BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN MIT GRÜNDUNGSVORGANG: Dieser Teil vergleicht die Gründungsschritte beider Unternehmensformen, von der Satzung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
6. REFORMIERUNG DES GMBHG IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel analysiert die Ziele der GmbH-Reform und die Einführung der neuen Unternehmergesellschaft (UG).
7. PROBLEMFELDER FÜR DIE INAKZEPTANZ DER BRITISCHEN LIMITED: Hier werden Imageprobleme, Bonitätsfragen und die Ergebnisse der BDU-Umfrage zur Akzeptanz der Limited diskutiert.
8. DEUTSCHE AUTOMOBILHERSTELLER UND IHRE ZULIERFERERFIRMEN: Der Fokus liegt auf der Bedeutung von stabilen Rechtsformen innerhalb der komplexen Zulieferketten der Automobilbranche.
9. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Relevanz der neuen Rechtsformen.
GmbH, Limited, MoMiG, Rechtsform, Haftungsbeschränkung, Unternehmensgründung, Niederlassungsfreiheit, Automobilindustrie, Zulieferer, Bonität, Handelsregister, Gesellschaftsrecht, Unternehmergesellschaft, UG, Unternehmensimage
Die Arbeit analysiert den Vergleich zwischen der deutschen GmbH und der britischen Limited unter besonderer Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Akzeptanz in Deutschland.
Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Grundlagen, Gründungsverfahren, das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit sowie die Akzeptanz bei Kreditgebern und in der Automobilindustrie.
Das Ziel ist es, herauszufinden, ob und warum eine wirtschaftliche Präferenz für eine der beiden Unternehmensformen besteht und welche Rolle diese bei der Etablierung am Markt spielt.
Es wurde eine vergleichende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Gründungsaspekte durchgeführt, unterstützt durch aktuelle statistische Daten und eine BDU-Umfrage.
Der Hauptteil beleuchtet die Reformierung des GmbH-Gesetzes, den direkten Vergleich der Gründungsprozesse und die spezifische Problematik der Limited bei deutschen Zulieferern.
GmbH, Limited, Haftungsbeschränkung, Niederlassungsfreiheit, Automobilzulieferer und das MoMiG bilden den Kern der wissenschaftlichen Untersuchung.
Das Image leidet unter Erfahrungen mit windigen Geschäftspraktiken, mangelnder Eigenkapitalausstattung und dem Erfordernis der Abwicklung über britisches Recht, was bei deutschen Partnern Misstrauen hervorruft.
Die Reform modernisierte das GmbH-Recht und führte die Unternehmergesellschaft (UG) als haftungsbeschränkte Alternative ein, um die Gründung für deutsche Unternehmen attraktiver zu gestalten.
Da die Limited oft mit sehr geringem Stammkapital gegründet wird, fällt sie bei Bonitätsprüfungen von Banken und Zulieferern häufig negativ auf, was den Zugang zu Krediten erschwert.
Aufgrund der hohen gegenseitigen Abhängigkeiten in der Lieferkette suchen Hersteller und Großzulieferer Partner mit stabilen, durchschaubaren Rechtsstrukturen, um Ausfallrisiken zu minimieren.
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