Bachelorarbeit, 2009
102 Seiten, Note: 1,0
A Einleitung
B Sanktionen des SGB II
I. Geschichtliche Hintergründe
1. Ehemalige Sozialhilfe
2. Ehemalige Arbeitslosenhilfe
3. Strafrechtliche Sanktionierung
II. Regelungsgrundsätze
1. Der Grundsatz des „Fördern und Forderns“
2. Sanktionswirkungen
a) Strafcharakter
b) Helfende Wirkung
c) Schadensersatz
d) Begrenzungseffekt
e) Verhaltenssteuerung
3. Verfassungsrechtliche Beurteilung
III. Voraussetzungen
1. Anwendungsbereich
2. Rechtsbehelfsbelehrung
3. Pflichtverletzungen
a) Eingliederungsvereinbarung
aa) Rechtsnatur
bb) Vertragsabschluss
cc) Vertragsgestaltung
dd) Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
b) Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung
c) Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung
d) Fehlende Arbeits- oder Maßnahmenbereitschaft
aa) Einschlägige Tätigkeiten
bb) Zumutbarkeit
cc) Pflichtwidriges Verhalten
e) Verweigerung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
f) Maßnahmeabbruch
g) Meldeversäumnis
h) Absichtliche Verarmung
i) Unwirtschaftliches Verhalten
j) Sperrzeit oder Erlöschen des Arbeitslosengeldes
k) Fiktive Anwendung der Sperrzeit des SGB III
4. Wiederholte Pflichtverletzung
5. Kein wichtiger Grund
a) Grundsätzliches
b) Fallgestaltungen zum wichtigen Grund
aa) Gesundheitliche Gründe
bb) Kinderbetreuung
cc) Gewissens- und religiöse Gründe
dd) Politische Einstellungen
ee) Zuzug zum Partner
ff) Arbeitsrechtliches und freie Wahl des Berufs
IV. Rechtsfolgen
1. Erste Stufe
2. Weitere Stufen
3. Verschärfte Sanktionierung bei jungen Hilfebedürftigen
4. Ergänzende Sach- oder Geldwerte Leistungen
5. Eintritt und Dauer
V. Verfahren
1. Amtsermittlungsgrundsatz
2. Beweislast
3. Anhörung
4. Feststellender Bescheid
VI. Sanktionspraxis
C Das Widerspruchsverfahren
I. Sinn und Zweck
II. Rechtliche Regelungen
III. Widerspruchspraxis
D Schlussbemerkung
Die Arbeit analysiert das Sanktionssystem des SGB II mit besonderem Fokus auf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Ziel ist es, den aktuellen Meinungsstand sowie die Rechtsprechung zur Widerspruchsmöglichkeit bei nicht sachgerechten Sanktionsentscheidungen kritisch zu beleuchten.
II. Regelungsgrundsätze
Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern (vgl. § 1 SGB II). Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität, unterstützt wird also nur derjenige, der nicht von vorrangig Verpflichteten Hilfe beanspruchen kann und auch selbst nicht in der Lage ist seine Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Der dienlichste Weg zu diesem Ziel ist die Aufnahme einer den Bedarf deckenden Erwerbstätigkeit. Folgerichtig wird von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verlangt, dass sie alle – zumutbaren und sinnvollen Möglichkeiten nutzen um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden (§ 2 SGB II – Grundsatz des Forderns). Hierzu gehört besonders die aktive Suche nach Arbeit. „Der Erwerbstätige soll nicht abwarten dürfen, dass die Agentur für Arbeit ihm eine Stelle vermittelt, sondern er muss sich eigenständig um seine berufliche Eingliederung bemühen.“ Die Sanktionen dienen hierbei der Durchsetzung dieses Grundsatzes, auch gegen anderweitige Interessen der Hilfebedürftigen. Der Faktor Arbeit wird dabei praktisch auf den rein wirtschaftlichen Nutzen reduziert.
Viele Hilfebedürftige sind aufgrund ihrer Lebensgeschichte, insbesondere einer oft bereits länger andauernden Arbeitslosigkeit, weit entfernt von einer Integration am Arbeitsmarkt. Ohne Förderung ist ein sinnvolles Fordern meist nicht möglich. Daher sollen die Hilfebedürftigen umfassend durch die Leistungsträger des SGB II, bei ihren Bemühungen eine Arbeit zu erhalten, unterstützt werden (§ 14 SGB II – Grundsatz des Förderns). Um dies zu ermöglichen, wurde die Arbeitsvermittlung und die meisten anderen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung über den § 16 SGB II in das Leistungsspektrum mit aufgenommen.
I. Geschichtliche Hintergründe: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der staatlichen Armenfürsorge und Arbeitslosenhilfe nach, um die Wurzeln heutiger Sanktionsnormen zu verstehen.
II. Regelungsgrundsätze: Hier werden das Prinzip „Fördern und Fordern“ sowie die verschiedenen Intentionen hinter den Sanktionen erläutert.
III. Voraussetzungen: Dieser zentrale Teil der Arbeit analysiert die rechtlichen Tatbestandsmerkmale, die vor der Verhängung einer Sanktion erfüllt sein müssen.
IV. Rechtsfolgen: Dieses Kapitel beschreibt die stufenweise Eskalation der Sanktionen und die Möglichkeiten der Gewährung ergänzender Sachleistungen.
V. Verfahren: Die verfahrensrechtlichen Pflichten der Behörde, insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz und die Pflicht zur Anhörung, werden hier detailliert erörtert.
VI. Sanktionspraxis: Hier wird anhand des Zahlenmaterials aus 2008 aufgezeigt, wie Sanktionen in der Realität angewendet werden und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
C Das Widerspruchsverfahren: Dieser Abschnitt widmet sich dem Rechtsschutz des Bürgers und der behördeninternen Überprüfung von Sanktionsbescheiden.
SGB II, Sanktionen, Fördern und Fordern, Hilfebedürftigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Arbeitslosengeld II, Rechtsfolgenbelehrung, Widerspruchsverfahren, Zumutbarkeit, Pflichtverletzung, Grundsicherung, Leistungsbezieher, Verwaltung, Sozialrecht, Arbeitsobliegenheit.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Wirkungsweisen von Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II.
Die zentralen Felder sind das SGB II als Rechtsgrundlage, die Historie der Sanktionierung, die verfahrensrechtlichen Mindeststandards für die Behörde sowie die Widerspruchspraxis.
Das primäre Ziel ist es, den aktuellen Meinungsstand und die Rechtsprechung bis Anfang 2009 bezüglich der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Sanktionen darzulegen und kritisch zu diskutieren.
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung der relevanten Rechtsprechung sowie behördlicher Regelungen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die historischen Hintergründe, die Grundsätze des Sanktionierens, die detaillierte Prüfung der Voraussetzungen, die Rechtsfolgen sowie die verfahrensrechtlichen Aspekte der Sanktionserhebung.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie SGB II, Sanktionen, Hilfebedürftigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Rechtsfolgenbelehrung und Widerspruchsverfahren.
Sie dient als zentrales, individualisiertes Instrument zur Konkretisierung der Mitwirkungspflichten. Der Nichtabschluss oder die Verletzung ihrer Inhalte bilden eine der häufigsten Grundlagen für Sanktionen.
Der Autor hinterfragt den Nutzen der strengeren Sanktionen für unter 25-Jährige, da das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt durch den hohen Druck und den schnellen Wegfall der Leistungen (bis zur KdU-Begrenzung) gefährdet sein könnte.
Er verpflichtet die Behörde, den Sachverhalt vor Sanktionierung umfassend und eigenständig zu prüfen, anstatt sich auf bloße Vermutungen zu verlassen – dies ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit des Bescheids.
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