Masterarbeit, 2020
112 Seiten, Note: 1,1
1 Einleitung
1.1 Fragestellung und Vorhaben
1.2 Methode und Wissenschaftsverständnis
1.3 Forschungsstand und herangezogene Literatur
2 Zentrale Begriffe: Inklusion und Anthropologie
2.1 Inklusion
2.1.1 Inklusion: Genese und Facetten eines Begriffs
2.1.2 Inklusion und Exklusion
2.1.2.1 Inklusion und Exklusion als sich bedingende Prozesse im Medium gesellschaftlicher Praxis
2.1.2.2 Inklusion und Exklusion im Spiegel der Relationalen Soziologie Pierre Bourdieus
2.1.3 Inklusion und Anerkennung
2.1.4 Zusammenfassung: Inklusion
2.2 Anthropologie
3 Anthropologiekritik im Kontext der Wissenschaften
3.1 Philosophische Anthropologiekritik
3.2 Anthropologie und Anthropologiekritik im Kontext von Behindertenpädagogik und Disability Studies
3.2.1 Probleme und Kritikpunkte im Verhältnis von Anthropologie und Behindertenpädagogik
3.2.1.1 Positionen zur Anthropologie im Kontext der Behindertenpädagogik
3.2.2 Anthropologiekritik im Rahmen der Disability Studies
4 Gibt es eine inklusive Anthropologie?
4.1 Kriterien einer inklusiven Anthropologie
4.2 Anthropologie zwischen Inklusion und Exklusion
4.2.1 Begründung der ausgewählten Referenztexte
4.2.2 Vertiefende Diskussion einzelner anthropologischer Theorien
4.2.2.1 Anthropologie bei Aristoteles
4.2.2.2 Anthropologie und Ethik in Singers Praktischer Ethik
4.2.2.3 Der Mensch als ‚exzentrische Positionalität‘ nach Plessner
4.2.2.4 Der Versuch einer synthetischen ‚inklusiven Anthropologie‘ bei Peter Rödler im Kontext der ‚basalen Anthropologie‘ Adolf Portmanns
4.2.3 Fazit: Möglichkeit und Grenzen inklusiver Anthropologie
5 Anthropologie, Normativität und Sittlichkeit
5.1 Versuch einer anthropologie-freien Begründung von Sittlichkeit in der Pflichtethik Immanuel Kants und der Diskursethik von Jürgen Habermas
5.1.1 Immanuel Kants Pflichtethik
5.1.2 Diskursethik von Jürgen Habermas
5.2 Ansätze einer anthropologischen Begründung der Sittlichkeit von Menschenrechten bei Otfried Höffe
5.3 Von der moralischen zur politischen Konzeption der Menschenrechte
5.4 Schlussfolgerungen: Anthropologie und die Begründung von Recht in moralischer und menschenrechtlicher Hinsicht
6 Anthropologie und die Verwirklichung von Inklusion
6.1 Inklusive Anthropologie im Diskurs um die Rechte von Menschen mit einer Behinderung
6.2 Anthropologie und die Forderung nach einem inklusiven Bildungssystem
6.2.1 Allgemeine Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik Georg Feusers im Kontext inklusiver Anthropologie
6.2.1.1 Allgemeine Pädagogik
6.2.1.2 Entwicklungslogische Didaktik
6.2.1.3 Kooperation am Gemeinsamen Gegenstand
6.2.2 Anthropologie in ihrer Bedeutung für die Konzeption der Allgemeinen Pädagogik und die Möglichkeiten ihrer Realisierung
7 Schlussbetrachtung
7.1 Wesentliche Erkenntnisse der Argumentation
7.2 Zentrale Ergebnisse im Kontext der Forschung
7.3 Möglichkeiten der Weiterführung und Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis von anthropologischer Theorie und dem Konzept der Inklusion. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob und wie eine Anthropologie möglich ist, die einerseits den Menschen als allgemeines Wesen zu bestimmen versucht und andererseits die volle Einbeziehung aller Menschen, insbesondere von Menschen mit schweren Behinderungen, normativ und strukturell ermöglicht, ohne sie auszuschließen.
1.1 Fragestellung und Vorhaben
Eine Erkenntnis ist nun dunkel oder klar […]. Dunkel ist ein Begriff, der nicht genügt, das dargestellte Sache wiederzuerkennen, wie z. B., wenn ich […] einen Terminus betrachte, der in den Philosophenschulen unzulänglich erklärt wird […]. Klar ist folglich eine Erkenntnis, wenn ich sie so besitze, daß ich aus ihr das Dargestellte wiedererkennen kann – und diese ist wiederum entweder verworren oder deutlich. Verworren ist sie, wenn ich nicht imstande bin, die Merkmale einzeln aufzuzählen, die zur Unterscheidung einer Sache von anderen ausreichen, obgleich die Sache solche Merkmale und Bestimmungen besitzt, in die ihr Begriff aufgelöst werden könnte: so erkennen wir Farben, Gerüche, Geschmäcke und andere besondere Sinnesobjekte zwar klar genug wieder und unterscheiden sie voneinander, doch durch ein einfaches Zeugnis der Sinne, nicht aber durch angebbare Merkmale. […] Ein deutlicher Begriff ist ein solcher, wie ihn die Münzprüfer vom Golde haben, auf Grund von Merkmalen und Untersuchungen, die ausreichen, die Sache von allen anderen Körpern zu unterscheiden (Leibniz 1995, S. 9f.).
Eine Arbeit, die sich mit der Bedeutung der Anthropologie für den Bereich der Inklusion beschäftigen möchte, mit Gedanken aus der über 300 Jahre alten erkenntnistheoretischen Schrift Betrachtungen über die Erkenntnis, die Wahrheit und die Ideen aus dem Jahr 1684 zu beginnen, muss irritieren. Leibniz‘ Unterscheidungen zur begrifflichen Erkenntnis verdeutlichen jedoch sehr gut eine Eigentümlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention (Netzwerk Artikel 3 e.V. 2018)1: Der Begriff des Menschen wird hier mit einer solchen Selbstverständlichkeit verwendet, die vorauszusetzen scheint, dass jeder Leser dieser Erklärung sofort ein ‚klares Bild‘ vom Menschen hat, auch wenn möglicherweise niemand sagen kann, was dieses Bild genau kennzeichnet.2 Es erfolgt keine Bestimmung des Begriffs ‚Mensch‘ im Sinne von ‚Merkmalen und Untersuchungen‘, was ihn zu einem nicht nur klaren, sondern auch deutlichen Begriff ließe. Was ‚Mensch‘ bedeutet, wird also nicht distinkt im Sinne einer Nominaldefinition bestimmt (vgl. Leibniz 1995, S. 9f).
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung der Arbeit ein, definiert das methodische Vorgehen und verortet das Vorhaben im wissenschaftlichen Kontext.
2 Zentrale Begriffe: Inklusion und Anthropologie: Dieses Kapitel erarbeitet ein grundlegendes Verständnis des Inklusionsbegriffs als Prozess und hinterfragt den Begriff der Anthropologie als Lehre vom Menschen.
3 Anthropologiekritik im Kontext der Wissenschaften: Hier werden die philosophische Anthropologiekritik sowie spezifische Kritikansätze aus der Behindertenpädagogik und den Disability Studies erörtert.
4 Gibt es eine inklusive Anthropologie?: Dieses Kapitel entwickelt Kriterien für eine inklusive Anthropologie und prüft historische wie zeitgenössische Theorien an diesen Maßstäben.
5 Anthropologie, Normativität und Sittlichkeit: Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, inwiefern ethische Theorien und Menschenrechte eine anthropologische Begründung benötigen oder zulassen.
6 Anthropologie und die Verwirklichung von Inklusion: Hier werden die Ergebnisse auf Bildungsfragen übertragen, insbesondere im Kontext inklusiver Pädagogik und didaktischer Prozesse.
7 Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und diskutiert Möglichkeiten für die Weiterführung der Forschung.
Inklusion, Anthropologie, Behindertenpädagogik, Menschenrechte, Disability Studies, Ethik, Inklusive Bildung, Philosophische Anthropologie, Normativität, Exklusion, Anerkennung, Sittlichkeit, Menschenbild, Exzentrische Positionalität, Basale Anthropologie
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen anthropologischen Theorien und der Idee der Inklusion, um zu klären, inwieweit eine Anthropologie zur normativen Begründung von Inklusion beitragen kann.
Die Arbeit verknüpft Aspekte der philosophischen Anthropologie, der Ethik und Rechtsphilosophie mit der Behindertenpädagogik und den Disability Studies.
Die Arbeit erforscht, ob eine "inklusive Anthropologie" möglich ist, die den Menschen allgemein bestimmt und dennoch explizit alle Menschen, auch solche mit schweren Behinderungen, einbezieht.
Es wird ein hermeneutisch-reflexives Vorgehen gewählt, das Theorien auf ihren anthropologischen Gehalt und ihre Vereinbarkeit mit inklusiven Forderungen hin kritisch analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung, die anthropologische Kritik, die Entwicklung von Inklusionskriterien, die ethische Normativitätsprüfung und die Anwendung auf bildungstheoretische Prozesse.
Zentrale Begriffe sind Inklusion, Anthropologie, Menschenrechte, Behindertenpädagogik, Ethik und Normativität.
Der Autor zeigt auf, dass Aristoteles zwar eine theoretische Grundlage bietet, sein Menschenbild jedoch exklusive Züge trägt, die Menschen mit bestimmten Merkmalen von der vollen Anerkennung ausschließen könnten.
Das Konzept von Helmuth Plessner dient dem Autor als wichtiges Modell, um den Menschen als ein Wesen zu begreifen, das sich seiner selbst bewusst ist, ohne dabei auf starre biologische oder rationale Merkmale reduziert zu werden.
Die Arbeit übt grundlegende Kritik an Singers Ansatz, da dessen Fokus auf kognitiven Fähigkeiten Menschen mit schweren Behinderungen exkludieren kann, was im Widerspruch zu inklusiven Anforderungen steht.
Sie wird als ein Ansatz diskutiert, der den Menschen als prinzipiell unbestimmtes und auf soziale Bindungen angewiesenes Wesen begreift, was eine starke theoretische Stütze für inklusive Forderungen darstellen kann.
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