Bachelorarbeit, 2009
111 Seiten, Note: 1,4
1 Einleitung
1.1 Erläuterung der Fragestellung
1.2 Methodisches Vorgehen
1.3 Vorstellung des Aufbaus der Arbeit
2 Die Problematik des sexuellen Missbrauchs
2.1 Allgemeines
2.1.1 Definition
2.1.2 Statistiken und Fakten
2.2 Auswirkungen und Folgen
2.2.1 Folgenspektrum: körperliche, psychosomatische, psychiatrische und soziale Folgen
2.2.2 Traumatisierung
2.2.3 Auswirkungen auf Partnerschaft und Sexualität
3 Das System der sozialen Sicherung
3.1 Aufbau der sozialen Sicherung
3.2 Die gesetzliche Krankenversicherung
3.2.1 Der versicherte Personenkreis
3.2.2 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
3.2.3 Wettbewerb
3.3 Finanzierung der Krankenversicherungen
3.3.1 Die Mitgliedsbeiträge
3.3.2 Die neuste Reform in der GKV: Der Gesundheitsfonds
4 Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung und andere Therapien
4.1 Gesetzliche Verankerungen
4.2 Vom Therapiewunsch zur Therapie
4.3 Therapiemöglichkeiten der Kassen
4.3.1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
4.3.2 Psychoanalytische Psychotherapie
4.3.3 Verhaltenstherapie
4.4 Alternative Therapiemöglichkeiten
4.4.1 Traumatherapieverfahren
4.4.2 Körperorientierte Therapien
4.4.3 Gesprächspsychotherapie
5 Qualitätssicherung
5.1 Finanzierung der Therapien von Seiten der GKV: Eine kritische Betrachtung
5.2 Bewertung des Leistungsspektrums
6 Fazit
Die Arbeit untersucht das Leistungsspektrum, die Qualitätssicherung und die Kostenübernahme bei der Therapie von Opfern sexuellen Missbrauchs durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Zentrale Forschungsfrage ist, warum wissenschaftlich anerkannte Therapieformen oft nicht von den gesetzlichen Kassen finanziert werden und welche Alternativen Patienten zur Verfügung stehen.
2.1.1 Definition
Die Frage danach, wo genau sexueller Missbrauch anfängt bzw. ab wann er als solcher definiert wird, ist nicht einfach zu beantworten. Nur das Zusammentreffen verschiedener Kriterien ermöglicht eine präzise Erfassung des Begriffs: die Festlegung der Altersgrenze der Kindheit, sowie das Alter von Opfer und Täter, die Art der sexuellen Handlung, die Umstände und die Folgen des sexuellen Missbrauchs. Welches der Kennzeichen in der jeweiligen Definition der verschiedenen AutorInnen hervorgehoben wird ist unter anderem auch von unterschiedlichen theoretischen, wissenschaftlichen, ethischen und weltanschaulichen Perspektiven abhängig. Die Psychologen AMANN & WIPPLINGER kamen 1998 nach langem und kritischem Forschen nach Definition aus den verschiedensten Orientierungen zu keinem allgemeingültigen und eindeutigem Ergebnis der Begriffserklärung.
Die meiner Meinung nach treffendste Beschreibung – da sie sexuellen Kindesmissbrauch wie auch den generalisierten Missbrauch umfasst – habe ich bei ENGFER gefunden: „Unter dem sexuellen Mißbrauch versteht man die Beteiligung noch nicht ausgereifter Kinder und Jugendlicher an sexuellen Aktivitäten, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie deren Tragweite noch nicht erfassen. Dabei benutzen bekannte oder verwandte (zumeist männliche) Erwachsene Kinder zur eigenen sexuellen Stimulation und mißbrauchen das vorhandene Macht- und Kompetenzgefälle zum Schaden des Kindes. Sexueller Mißbrauch umfaßt alle möglichen vaginalen, oralen und analen Praktiken, anzügliche Bemerkungen, Berührungen, Exhibitionismus, Mißbrauch von Kindern zur Herstellung pornographischen Materials, auch die Anleitung zur Prostitution.“
1 Einleitung: Die Einleitung motiviert das Thema durch persönliche Erfahrungen und definiert die zentrale Fragestellung hinsichtlich der Kostenerstattung und des Leistungskatalogs für Traumatherapien.
2 Die Problematik des sexuellen Missbrauchs: Dieses Kapitel erläutert Definitionen, Statistiken sowie die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen des Missbrauchs und beleuchtet das Phänomen der Traumatisierung.
3 Das System der sozialen Sicherung: Es folgt eine systemische Einordnung der gesetzlichen Krankenversicherung, ihrer Finanzierung und des Prinzips der solidarischen Absicherung.
4 Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung und andere Therapien: Die Autorin untersucht hier die gesetzlichen Grundlagen, den Weg zur Therapie sowie die verschiedenen kassenärztlich zugelassenen und alternativen Behandlungsverfahren.
5 Qualitätssicherung: Dieses Kapitel enthält eine kritische Betrachtung der Finanzierungsrealität und bewertet die Möglichkeiten sowie Barrieren innerhalb des Leistungsspektrums der Kassen.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Diskrepanz zwischen notwendigen, wirksamen Therapien und den starren Strukturen des gesetzlichen Leistungskatalogs zusammen und fordert mehr Flexibilität.
Sexueller Missbrauch, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Psychotherapie, Kostenübernahme, Traumatherapie, Leistungskatalog, G-BA, EMDR, Somatic Experiencing, Qualitätssicherung, MDK, Sozialgesetzbuch, Abrechnung, Psychotherapeutenrichtlinien.
Die Arbeit analysiert, inwieweit die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland Therapien nach sexuellem Missbrauch abdecken, wer über die Erstattungsfähigkeit entscheidet und wo die bürokratischen Hürden liegen.
Die Schwerpunkte liegen auf der Finanzierung des Gesundheitssystems, den Richtlinien der Psychotherapie, der Rolle von Institutionen wie dem G-BA und dem MDK sowie den unterschiedlichen Therapiemethoden für Traumafolgen.
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen wissenschaftlich effektiven Therapiemethoden und deren tatsächlicher Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen aufzuzeigen und die Unflexibilität des aktuellen Leistungskatalogs zu kritisieren.
Die Autorin kombiniert eine theoretische Literaturanalyse mit qualitativen Experteninterviews von Mitarbeitern der Krankenkassen, Psychotherapeuten und Vertretern des MDK.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erörterung des Missbrauchs, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Sozialstaates sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit anerkannten und alternativen Psychotherapieverfahren.
Die wichtigsten Begriffe sind: Sexueller Missbrauch, GKV, Kostenerstattung, Traumatherapie, Qualitätssicherung, EMDR und Leistungskatalog.
Obwohl EMDR wissenschaftlich anerkannt ist, fehlt die explizite Aufnahme in den festen Leistungskatalog als Einzelmethode, was Therapeuten dazu zwingt, sie "verdeckt" innerhalb anderer zugelassener Therapieverfahren abzurechnen.
Der MDK fungiert als fachkompetente Beratungsinstanz für die Krankenkassen, um bei Anträgen für Psychotherapien zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
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