Masterarbeit, 2022
61 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der ausschreibungsfreien Anmietung von Nutzflächen für die öffentliche Hand nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB und dem ausschreibungspflichtigen Bestellbau nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB. Ziel ist es, die vergaberechtliche Trennlinie zwischen Miete und Bestellbau zu klären und praxisrelevante Handlungsempfehlungen für die öffentliche Hand abzuleiten.
A. Einführung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Beschaffung von Nutzflächen für die öffentliche Hand im Mietmodell ein und skizziert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit. Es wird das Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit der ausschreibungsfreien Anmietung nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB und der zwingenden Ausschreibungspflicht beim Bestellbau nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB herausgestellt. Die Arbeit fokussiert sich auf die Klärung der Abgrenzungskriterien und die Vermeidung von Vergaberechtsverstößen. Die Einleitung dient als Grundlage und definiert die Problemstellung, die im weiteren Verlauf der Arbeit umfassend behandelt wird.
B. Überblick über die vergaberechtlichen Vorgaben: Dieses Kapitel bietet einen umfassenden Überblick über die relevanten Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere die Ausnahmeregelung des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB für die Anmietung bestehender Gebäude. Es wird der Begriff der „Miete“ im kartellrechtlichen Kontext analysiert und die Grenzen dieser Ausnahmeregelung im Hinblick auf den Bestellbau untersucht. Hier werden die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt und wichtige Begriffe und Definitionen erläutert, welche für das Verständnis der späteren Kapitel essentiell sind. Die Grenzen zwischen Miet- und Bestellbau werden hierbei bereits initial angerissen.
C. Konkretisierung der vergaberechtlichen Trennlinie zwischen Miete und Bestellbau durch die jüngere Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Miet- und Bestellbau. Es beleuchtet detailliert die Kriterien, die Gerichte bei der Unterscheidung heranziehen, wie z.B. „Bauleistungen durch einen Dritten“, „unmittelbares wirtschaftliches Zugutekommen“ und den Einfluss des öffentlichen Auftraggebers auf Art und Planung der Bauleistung. Anhand konkreter Fallbeispiele wird die Anwendung dieser Kriterien in der Praxis verdeutlicht und die Komplexität der Abgrenzung herausgearbeitet. Die detaillierte Untersuchung der Rechtsprechung liefert wichtige Erkenntnisse für die praktische Anwendung des Vergaberechts im Kontext der Beschaffung von Nutzflächen. Der Fokus liegt auf der Interpretation und Anwendung der relevanten Rechtsnormen im Lichte aktueller Gerichtsentscheidungen. Es werden verschiedene Szenarien und Konstellationen im Detail dargestellt und juristisch bewertet.
Öffentliches Vergaberecht, § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB, Anmietung Nutzflächen, Bestellbau, Miete, Ausschreibungspflicht, Rechtsprechung, Abgrenzungskriterien, Bauleistungen, wirtschaftliches Zugutekommen, öffentliche Hand, Immobilienrecht.
Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der ausschreibungsfreien Anmietung von Nutzflächen für die öffentliche Hand nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB und dem ausschreibungspflichtigen Bestellbau nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB. Ziel ist die Klärung der vergaberechtlichen Trennlinie zwischen Miete und Bestellbau und die Ableitung praxisrelevanter Handlungsempfehlungen für die öffentliche Hand.
Die Arbeit behandelt die Abgrenzung von Miet- und Bestellbauverträgen im öffentlichen Vergaberecht, die Auslegung des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Kontext der Anmietung von Nutzflächen, die Relevanz von Bauleistungen durch Dritte und deren Einfluss auf die Vergabepflicht, die Analyse der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Miete und Bestellbau sowie die praktische Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen im Immobilienbereich.
Die Arbeit gliedert sich in eine Einführung, einen Überblick über die vergaberechtlichen Vorgaben, eine Konkretisierung der vergaberechtlichen Trennlinie zwischen Miete und Bestellbau durch die jüngere Rechtsprechung und eine Zusammenfassung mit Ausblick. Die Einführung stellt die Problemstellung vor. Der Überblick behandelt die relevanten gesetzlichen Vorschriften. Die Konkretisierung analysiert die Rechtsprechung detailliert anhand von Kriterien wie "Bauleistungen durch einen Dritten", "unmittelbares wirtschaftliches Zugutekommen" und dem Einfluss des öffentlichen Auftraggebers auf Art und Planung der Bauleistung. Die Zusammenfassung fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick.
Die zentrale Frage ist, wann die Anmietung von Nutzflächen für die öffentliche Hand nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne Ausschreibung möglich ist und wann aufgrund von Bestellbau nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB eine Ausschreibungspflicht besteht. Die Arbeit analysiert die Abgrenzungskriterien, um Vergaberechtsverstöße zu vermeiden.
Die Rechtsprechung spielt eine zentrale Rolle, da sie die Kriterien zur Abgrenzung von Miet- und Bestellbau konkretisiert. Die Arbeit analysiert detailliert relevante Gerichtsentscheidungen und verdeutlicht die Anwendung der Kriterien in der Praxis anhand konkreter Fallbeispiele.
Relevante Schlüsselbegriffe sind: Öffentliches Vergaberecht, § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB, Anmietung Nutzflächen, Bestellbau, Miete, Ausschreibungspflicht, Rechtsprechung, Abgrenzungskriterien, Bauleistungen, wirtschaftliches Zugutekommen, öffentliche Hand, Immobilienrecht.
Diese Arbeit ist relevant für alle im öffentlichen Sektor tätigen Personen, die mit der Beschaffung von Nutzflächen befasst sind, insbesondere im Bereich des Immobilienmanagements und des Vergaberechts. Sie bietet wichtige Hinweise zur Vermeidung von Vergaberechtsverstößen.
Die Arbeit leitet praxisrelevante Handlungsempfehlungen für die öffentliche Hand ab, um die vergaberechtlichen Bestimmungen im Immobilienbereich korrekt anzuwenden und Vergaberechtsverstöße zu vermeiden. Diese Empfehlungen basieren auf der Analyse der Rechtsprechung und der relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
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