Bachelorarbeit, 2022
39 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Begriffe und Geschäftsmodelle
I. Influencer
1. Definition
2. Blogger versus Influencer
3. Arten von Influencer
a) Einteilung nach Typologie
b) Einteilung nach Anzahl der Follower
II. Geschäftsmodelle
1. Social-Media-Werbung
a) Einkünfte aus Werbekooperationen
b) Einkünfte aus Affiliate-Marketing
2. Verkauf eigener Produkte
3. Dienstleistungen
C. Einordnung von Influencern
I. Influencer als Gewerbetreibender
1. Positive Merkmale
a) Erlaubte Tätigkeit
b) Gewinnerzielungsabsicht
c) Auf Dauer angelegte Tätigkeit
d) Selbständigkeit der Tätigkeit
2. Negative Merkmale
a) Höhere Bildung
b) Persönliche Erbringung von Dienstleistungen
c) Eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Berufsausübung
d) Im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit
II. Influencer als Kaufmann
1. Gewerbe
2. Betreiben eines Gewerbes
3. Handelsgewerbe
a) Art des Unternehmens
b) Umfang des Unternehmens
c) Gesamtbild des Unternehmens
III. Influencer als Unternehmer
1. Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG
a) Geschäftliche Handlung
aa) Förderung des Absatzes des eigenen und des fremden Unternehmens
bb) Objektiver Zusammenhang
b) Im Rahmen der gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit
c) Zwischenergebnis
2. Übertragung der Argumentation zum UWG auf den Begriff des Unternehmens in BGB
D. Steuerliche Konsequenzen
I. Einkommensteuer
1. Einkunftsart
a) Abgrenzungsproblematik zwischen gewerblichen und selbständigen Einkünften
b) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
aa) Künstlerische Tätigkeit
bb) Schriftstellerische Tätigkeit
cc) Unterrichtende und erzieherische Tätigkeit
dd) Tätigkeit als Journalist oder Bildberichterstatter
c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
d) Zusammenfassung
2. Besteuerungsrecht
II. Gewerbesteuer
1. Besteuerungsvoraussetzungen
2. Mehrere selbständige Betriebe
III. Umsatzsteuer
1. Unternehmer
2. Kleinunternehmer
E. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht das Berufsbild "Influencer" aus der Perspektive des Bürgerlichen Rechts, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer zu qualifizieren sind und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
1. Definition
Der weit verbreitete Begriff „Influencer“ wurde aus dem Englischen übernommen. „to influence“ bedeutet übersetzt so viel wie „beeinflussen“. Als Influencer werden bekannte und einflussreiche Persönlichkeiten bezeichnet, die aufgrund ihrer starken Präsenz in den sozialen Medien wie insbesondere YouTube, Instagram, Twitter oder Facebook ein hohes Ansehen genießen und dieses nutzen, um bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Lange bevor die modernen sozialen Medien an Bedeutung gewonnen haben, wurde der Begriff „Influencer“ von Cialdini ursprünglich in der Psychologie angewandt. In seinem Werk „Die Psychologie des Überzeugens“ bezeichnete er bereits 1984 „einen Influencer als eine Person, die sich durch soziale Autorität, Vertrauenswürdigkeit, Hingabe und konsistentes Verhalten auszeichnet.“ Inzwischen hat sich der Begriff vor allem in der Marketingbranche angesiedelt.
Aufgrund ihrer hohen Reichweite in digitalen Kanälen fungieren Influencer als Multiplikatoren, die Informationen über Produkte und Marken im Internet weiterverbreiten und so maßgeblich das Kaufverhalten ihrer digitalen Community beeinflussen. Die Tätigkeit eines Influencers setzt keine。“
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Bedeutung der Influencer-Tätigkeit im digitalen Zeitalter ein und umreißt die Zielsetzung der Arbeit, das Berufsbild aus der Perspektive des Bürgerlichen Rechts zu analysieren.
B. Begriffe und Geschäftsmodelle: In diesem Kapitel werden Influencer definiert, von Bloggern abgegrenzt und verschiedene Arten von Influencern sowie deren Einnahmequellen durch Geschäftsmodelle wie Social-Media-Werbung und Affiliate-Marketing dargestellt.
C. Einordnung von Influencern: Dieser Hauptteil analysiert, ob Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer im Sinne des BGB und UWG zu qualifizieren sind, wobei die Merkmale und das Gesamtbild der Tätigkeit untersucht werden.
D. Steuerliche Konsequenzen: Hier werden die einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Influencer-Tätigkeit beleuchtet, insbesondere die Abgrenzung zwischen gewerblichen und selbstständigen Einkünften.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zur Rechts- und Steuerstatus-Einordnung von Influencern zusammen und gibt einen Ausblick auf die Notwendigkeit einer breiteren geschäftlichen Aufstellung.
Influencer, Gewerbe, Kaufmann, Unternehmer, Handelsgewerbe, Social-Media-Werbung, Affiliate-Marketing, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Freier Beruf, Rechtsstellung, Online-Marketing, Gewinnabsicht, Kleinunternehmer
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und steuerlichen Einordnung des Berufsbildes "Influencer" unter Berücksichtigung von gewerbe- und handelsrechtlichen Kriterien sowie steuerrechtlicher Rahmenbedingungen.
Die zentralen Themen sind die Definition von Influencern, ihre Geschäftsmodelle, die Bestimmung als Gewerbetreibende oder Kaufleute sowie die Konsequenzen für das Steuerrecht.
Das primäre Ziel ist es zu klären, unter welchen Voraussetzungen Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer qualifiziert werden können.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die insbesondere einschlägige Gesetze wie die Gewerbeordnung (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie steuerrechtliche Normen und Rechtsprechung auswertet.
Der Hauptteil behandelt detailliert die Kriterien für ein Gewerbe, die Abgrenzung zu freien Berufen sowie die Übertragung von unternehmerischen Begriffen aus dem UWG auf das BGB.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gewerbe, Kaufmann, Unternehmer, Influencer-Marketing und steuerrechtliche Kategorisierung geprägt.
Ein Influencer ist Kaufmann, wenn sein Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang keine kaufmännische Einrichtung erfordert (Handelsgewerbe), was anhand einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse, wie Umsatz und Organisationsaufwand, geprüft wird.
Affiliate-Einnahmen weisen aufgrund des werblichen Charakters regelmäßig eher auf gewerbliche Einkünfte hin, während spezifische künstlerische oder schriftstellerische Beiträge gegebenenfalls als selbstständige Arbeit einzuordnen sein können.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

