Bachelorarbeit, 2007
64 Seiten, Note: 1,7
Die Arbeit untersucht die Rolle der EU im mehrstufigen System von Beihilferegimen, insbesondere im audiovisuellen Sektor. Sie analysiert die EU-Verhandlungsposition im sich entwickelnden GATS-System und prüft die Konsistenz ihrer Beihilfepolitik im Hinblick auf die Förderung von Kultur und Wirtschaft.
Die Einleitung stellt die Problematik der Kultur- und Wirtschaftsförderung im audiovisuellen Sektor dar und erläutert die Zielsetzung der Arbeit.
Das zweite Kapitel vergleicht die Beihilferegime der EU und der WTO. Es werden die Hintergründe, der wirtschaftliche Zweck und die Zweckprogrammierung von Beihilferegulierung sowie die spezifischen Regelungen auf EU- und WTO-Ebene dargestellt.
Das dritte Kapitel widmet sich dem Sonderfall des audiovisuellen Sektors. Es werden die Bedeutung des Sektors für Wirtschaftswachstum und internationalen Handel sowie seine Besonderheiten in der Marktstruktur beleuchtet. Darüber hinaus werden die kulturellen Aspekte des audiovisuellen Sektors, die Kulturpolitik und die Kritik an der Kulturindustrie diskutiert.
Das vierte Kapitel analysiert die EU-Förderpolitik im audiovisuellen Bereich. Es werden die Rechtfertigung von Kulturförderung im Rahmen des Beihilfeverbot, das Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und das MEDIA-Programm der EU untersucht.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Beihilferegime, den audiovisuellen Sektor, die Film- und Fernsehförderung, die EU-Kulturpolitik, das MEDIA-Programm, die WTO-Verhandlungen, das GATS-System, die Kulturindustrie und die Konsistenz der EU-Position im Mehrebenensystem von Beihilferegimen.
Die Arbeit untersucht die Konsistenz der EU-Beihilfepolitik im audiovisuellen Sektor im Vergleich zwischen EU-Recht und dem WTO/GATS-System.
Es werden sowohl wirtschaftliche (Wachstum, Marktstruktur) als auch kulturelle Argumente (Identität, Vielfalt) für eine Ausnahme vom allgemeinen Beihilfeverbot angeführt.
Ein Förderprogramm der Europäischen Union, das darauf abzielt, die europäische Film- und Fernsehindustrie zu stärken und kulturelle Vielfalt zu fördern.
Die Arbeit prüft kritisch, ob die nationale und europäische Filmförderung mit den internationalen Handelsregeln der WTO vereinbar ist.
Das UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt dient als internationaler Bezugspunkt, um den Schutz kultureller Güter gegenüber reinen Handelsinteressen zu rechtfertigen.
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