Bachelorarbeit, 2007
64 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Beihilferegime im Vergleich
2.1. Hintergründe
2.1.1. Wirtschaftlicher Zweck von Beihilferegulierung
2.1.2. Zweckprogrammierung von Beihilfen/Industriepolitik
2.2. europäische Ebene
2.2.1. Beihilfeverbot und Ausnahmen des Art. 87 EGV
2.2.2. Spezialfall Art. 86 EGV
2.3. WTO-Ebene
2.3.1. „Traffic light approach“ im GATT
2.3.2. Beihilferegulierung im GATS
2.3.3. Entwicklungen und Ideen in Bezug auf ein echtes Beihilferegime im GATS
2.3.4. Auf welches Regime sollte die EU hinwirken?
3. Sonderfall audiovisueller Sektor?
3.1. Der audiovisuelle Sektor als Wirtschaftsfaktor
3.1.1. Bedeutung für Wirtschaftswachstum und internationalen Handel
3.1.2. Besonderheiten in der Marktstruktur
3.2. Der audiovisuelle Sektor als Kulturfaktor
3.2.1. Kulturpolitik
3.2.2. Audiovisuelle Medien im Zusammenspiel mit Identität und kultureller Vielfalt: Kritik an der Kulturindustrie
3.3. Der audiovisuelle Sektor auf internationaler Ebene
3.3.1. EU: Kulturpolitik und audiovisuelle Politik
3.3.2. WTO und audiovisueller Sektor
3.3.3. Das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
4. EU-Förderpolitik im audiovisuellen Bereich: Gratwanderung zwischen Kultur- und Wirtschaftsförderung
4.1. Ausnahme vom Beihilfeverbot für Kulturförderung nach Art. 87 Abs.3 Buchst. d EGV: Das Beispiel der nationalen Filmförderung
4.2. Rechtfertigung als Daseinsvorsorge?: Das Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
4.3. Wenn die EU selbst fördert: Das MEDIA-Programm
4.4. Was jetzt? Kultur- oder Wirtschaftsförderung?
4.5. Rechtmäßigkeit der EU-Förderpolitik im WTO-Rahmen
5. Fazit: Empfehlungen für eine EU-Strategie im WTO-Rahmen
Die vorliegende Bachelorarbeit analysiert die Verflechtung der EU in ein mehrstufiges System von Beihilferegimen und prüft die Konsistenz ihrer Position bezüglich Beihilfen im audiovisuellen Sektor im Hinblick auf das GATS-System sowie aktuelle WTO-Verhandlungen.
2.1.1. Wirtschaftlicher Zweck von Beihilferegulierung
Nach der ökonomischen Theorie der freien Marktwirtschaft, begründet durch Adam Smith, ist es am besten, den Marktkräften ihren freien Lauf zu lassen und nicht verfälschend auf ihre Entfaltung einzuwirken, weil so automatisch eine optimale Faktorallokation zu Stande kommt. In diesem Zusammenhang wird jeder staatliche Eingriff kritisch gesehen, und staatlichen Beihilfen haftet erst mal der Vorwurf an, für Wohlfahrtsverluste zu sorgen, denn schließlich erhalten Unternehmen oder Sektoren Auftrieb, die unter dem freien Spiel der Marktkräfte wahrscheinlich nicht so erfolgreich wären und verdrängen damit die „natürlichen Sieger“ des Ausleseverfahrens im freien Wettbewerb.
Dennoch kann es auch ökonomische Argumente für die Rechtfertigung von Beihilfen geben: Angesprochen ist hier vor allem natürliches Marktversagen im Sinne positiver Externalitäten. Ein Hauptbeispiel ist hier die Unterstützung von Grundlagenforschung, von der hinterher alle etwas haben, die sich aber für ein Einzelunternehmen nicht entsprechend lohnen würde. Als weitere ökonomische Gründe können die Reduktion von Marktmacht, die Bereitstellung von Kollektivgütern und meritorischen Gütern sowie Außenhandelsoptimierung angeführt werden.
Allerdings sind die beiden letztgenannten Gründe – gerade auf internationaler Ebene – mit Vorsicht zu genießen. Der Aspekt der Außenhandelsoptimierung fällt beim Weltmarkt qua definitionem weg, denn ein internationales Beihilferegime muss auf dem Konzept eines einzigen Marktes aufbauen. „Außenhandelsoptimierung“ bleibt da nur noch als Euphemismus für Protektionismus. Gerade auf supranationaler Ebene haben Staaten ein echtes Interesse an Beihilferegulierung, weil so Rentenumlenkung und Politiken zur Erhöhung des Marktanteils unterbunden werden können.
Die Bereitstellung von meritorischen Gütern lässt sich kaum wertfrei betrachten und bezieht schon eine außerökonomische Betrachtungsweise ein. Als meritorische Güter werden solche privaten Güter bezeichnet, die in einen lebensweltlichen Kontext eingebunden sind und in diesem Rahmen höher bewertet werden, als der Markt eigentlich ergibt. Es liegt allerdings kein Markt- oder Wettbewerbsversagen vor, sondern verzerrte Konsumentenpräferenzen: Die Bürger fragen einfach weniger nach, als sie eigentlich wollen müssen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass Kultur und Wirtschaft in der Weltpolitik oft als unvereinbar wahrgenommen werden und die EU in einem komplexen System von Beihilferegimen agieren muss.
2. Beihilferegime im Vergleich: Dieses Kapitel stellt die Grundlagen der Beihilferegulierung in der EU und auf internationaler Ebene (WTO) gegenüber und beleuchtet die jeweiligen ökonomischen und ordnungspolitischen Ansätze.
3. Sonderfall audiovisueller Sektor?: Das Kapitel untersucht die ökonomische und kulturelle Dualität audiovisueller Produkte und warum diese Branche weltweit eine Sonderrolle im internationalen Diskurs einnimmt.
4. EU-Förderpolitik im audiovisuellen Bereich: Gratwanderung zwischen Kultur- und Wirtschaftsförderung: Hier erfolgt eine kritische Analyse der EU-Förderprogramme (z.B. MEDIA) und nationaler Maßnahmen im Spannungsfeld zwischen Kulturförderung und Industriepolitik.
5. Fazit: Empfehlungen für eine EU-Strategie im WTO-Rahmen: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt konkrete Empfehlungen, wie die EU ihre Position in multilateralen Verhandlungen künftig konsistenter gestalten kann.
Beihilferegime, Europäische Union, Welthandelsorganisation, WTO, GATS, audiovisueller Sektor, Filmförderung, Kulturpolitik, Medienpluralismus, UNESCO-Konvention, Kulturindustrie, Wettbewerbsverzerrung, Subventionen, Wirtschaftsförderung, kulturelle Vielfalt.
Die Arbeit befasst sich mit der Beihilfenkontrolle im audiovisuellen Sektor und untersucht, wie die EU ihre Rolle als Regulierungsinstanz gegenüber den Mitgliedstaaten mit ihrer eigenen Förderpolitik und den Anforderungen auf WTO-Ebene in Einklang bringen kann.
Zentrale Themen sind das Beihilferecht der EU und der WTO, die kulturpolitische Bedeutung und ökonomische Struktur des audiovisuellen Sektors sowie das UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie die EU ihre Verhandlungsposition im GATS-System konsistenter gestalten kann, um kulturelle Interessen ohne protektionistischen Missbrauch zu wahren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse von Sekundärliteratur zu den Themen Beihilferecht und Kulturpolitik sowie der kritischen Auswertung offizieller Dokumente der EU, WTO und UNESCO.
Der Hauptteil gliedert sich in den Vergleich der Beihilferegime, die Untersuchung des audiovisuellen Sektors als Sonderfall und eine detaillierte Prüfung der EU-Förderpolitik, einschließlich der nationalen Filmförderung und des MEDIA-Programms.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Beihilferegime, audiovisuelle Politik, kulturelle Vielfalt, GATS, EU-Beihilfenaufsicht und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Konvention dient als neues Instrument auf Völkerrechtsebene, das kulturelle Vielfalt kodifiziert und den Staaten gestattet, ihre Kulturpolitik freier zu gestalten, wobei ihr rechtliches Verhältnis zum WTO-Recht jedoch komplex und unklar bleibt.
Die Autorin kritisiert eine gewisse Inkonsistenz: Während die EU nach außen eine strikte Beihilfenkontrolle fordert, vermischt sie in ihrer eigenen MEDIA-Förderung häufig industriepolitische und kulturelle Argumente, was zu einer ineffizienten Förderung führen kann.
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