Bachelorarbeit, 2021
65 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
3. Historischer Rückblick
3.1. Schwangerschaftsabbruch im Nationalsozialismus
3.2. 1945 - 1974
4. Rechtliche Lage in Österreich
5. Medizinische Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch
5.1. Schwangerschaftsalter
5.2. Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
5.3. Operativer Schwangerschaftsabbruch
5.3.1. Saugkürettage
5.3.2. Kürettage
5.3.3. Abbruch nach dem ersten Trimester
6. Mögliche Folgen eines Schwangerschaftsabbruches
6.1. Physische Folgen
6.2. Psychische Folgen
6.2.1. Depression
6.2.2. Angststörung
6.2.3. PTBS
6.2.4. Post Abort Syndrom
7. Status quo
7.1. Österreich
7.2. Tirol/Innsbruck
8. Abtreibung bei von Armut betroffenen Frauen*
8.1. Armut bei Frauen*
8.2. Gesundheit und Armut
8.3. Abtreibung und Armut
9. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
9.1. Menschenrechte und Abtreibung
9.1.1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
9.1.2. Europäische Menschenrechtskonvention
9.1.3. EU-Charta der Grundrechte
9.1.4. CEDAW
9.1.5. ICCPR
10. Lebensweltorientierte Sozialarbeit
10.1. Struktur- und Handlungsmaximen
10.2. Struktur- und Handlungsmaximen und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch
10.2.1. Mikroebene
10.2.2. Mesoebene
10.2.3. Makroebene
11. Fazit
Die Arbeit untersucht die restriktiven Bedingungen für armutsbetroffene Frauen*, die einen Schwangerschaftsabbruch anstreben, und analysiert die Möglichkeiten der Sozialen Arbeit, im Rahmen des lebensweltorientierten Konzepts nach Hans Thiersch intervenierend und unterstützend zu wirken.
1. Einleitung
2020 wurde eine neue Regierung angelobt, auf deren über 300-seitigen Regierungsvereinbarung weder Sexualverhütung noch Schwangerschaftsabbrüche thematisiert wurden (vgl. Die neue Volkspartei & Die Grünen, 2020). Das Thema der Abtreibung ist immer wieder Teil öffentlicher Debatten und es gelang auch eine mediale Präsenz 2020/21 durch eine Gesetzesreform in Polen, welche die Möglichkeiten für legale Schwangerschaftsabbrüche weitgehend einschränkte. Österreich bezog dazu Stellung, etwa durch die EU-Abgeordnete Mag.a Evelyn Regner (SPÖ), welche darauf hinwies, dass dies eine Menschenrechtsverletzung darstelle und eine deutliche Einschränkung der Selbstbestimmung von Frauen* sei (vgl. APA OTS, 2021). Trotz dieser Stellungnahme und der immer wiederkehrenden Aktualität dieser Thematik scheinen sich die unterschiedlichen österreichischen Regierungskonstellationen seit Jahren dagegen zu wehren, sich dieser Materie konkret anzunehmen (vgl. Fiala, 2015, S. 10).
Obwohl es keine tragfähige Gegenargumentation gibt, warum Abtreibungen und/oder Verhütungsmittel nicht von der Sozialversicherung übernommen werden sollten, wird dies in Österreich nicht umgesetzt. Diese Ansicht teilt auch der Leiter des Gynmed Ambulatoriums Wien DDr. Christian Fiala, welcher als Experte* in den Bereichen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch in Österreich gilt. Selbstkosten für eine Abtreibung haben enorme Auswirkungen vor allem auf benachteiligte Gesellschaftsgruppen wie etwa armutsbetroffene Frauen* (vgl. Lex, 2014). Diese sozialpolitischen Maßnahmen, auch international betrachtet, führen in einigen Fällen dazu, dass ungewollt schwangere Frauen* u. a. neben Geldmangel oder Gesetzeslagen andere Optionen ergreifen müssen, um die Schwangerschaft vorzeitig beenden zu können. Dies führt zu Eingriffen, die den medizinischen und hygienischen Standards, welche für einen sicheren Abbruch notwendig wären, nicht entsprechen (vgl. Amnesty International, 2019).
Laut WHO fanden zwischen den Jahren 2015 bis 2019 durchschnittlich jährlich weltweit 24,4 Millionen unsichere Abtreibungen unter gefährlichen Bedingungen statt, wobei fast alle Todesfälle durch Sexualaufklärung und durch Zugänge zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen sowie kostenfreien Verhütungsmitteln verhindert werden hätten können. Einschränkende Gesetze wie etwa Selbstkostenbeiträge und Gewissensklauseln für Ärzt*innen bilden Zugangsbarrieren, wodurch sich Frauen* auf unsichere Abtreibungen einlassen, obwohl Abtreibungsverbote und Zugangsbeschränkungen Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindern, sondern Frauen* in die Illegalität zwingen (vgl. WHO, 2020).
1. Einleitung: Beleuchtung der aktuellen politischen Situation in Österreich bezüglich Abtreibung und die Herleitung der Fragestellung zur Rolle der Sozialen Arbeit.
2. Begriffsbestimmung: Definition der in der Arbeit verwendeten Fachbegriffe und wissenschaftlichen Sprachweise im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen.
3. Historischer Rückblick: Überblick über die geschichtliche Entwicklung und die gesetzliche Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen von der Antike bis 1974.
4. Rechtliche Lage in Österreich: Darstellung der geltenden Gesetze wie der Fristenlösung und der Auswirkungen der Paragraphen 96-98 des Strafgesetzbuches.
5. Medizinische Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch: Erläuterung der verschiedenen medizinischen Methoden wie medikamentöser Abbruch und operative Verfahren.
6. Mögliche Folgen eines Schwangerschaftsabbruches: Analyse physischer und psychischer Auswirkungen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien.
7. Status quo: Dokumentation der aktuellen Versorgungslage und der spezifischen Situation in Tirol und Innsbruck.
8. Abtreibung bei von Armut betroffenen Frauen*: Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Armut, Gesundheit und dem erschwerten Zugang zu professionellen Schwangerschaftsabbrüchen.
9. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession: Diskussion der theoretischen Einbettung der Sozialen Arbeit in den Menschenrechtsdiskurs und deren Relevanz für die Klientel.
10. Lebensweltorientierte Sozialarbeit: Anwendung der Struktur- und Handlungsmaximen nach Hans Thiersch auf die Beratungspraxis bei Schwangerschaftsabbrüchen.
11. Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Aufzeigen von Handlungsbedarfen für die Politik und die soziale Praxis.
Schwangerschaftsabbruch, Soziale Arbeit, Lebensweltorientierung, Armut, Menschenrechte, Fristenlösung, Zugangsbeschränkungen, Selbstbestimmung, Gesundheitssystem, Beratung, Stigmatisierung, Prävention, Sozialraumbezug, Frauenrechte, Versorgungslücken.
Die Arbeit untersucht aus der Perspektive der Sozialen Arbeit, welche Möglichkeiten bestehen, armutsbetroffene Frauen* bei ihrem Wunsch nach einer vorzeitigen Schwangerschaftsbeendigung zu unterstützen, während gleichzeitig strukturelle Barrieren kritisch betrachtet werden.
Zentrale Themen sind die gesundheitliche und finanzielle Situation armutsbetroffener Frauen, der Zugang zu medizinischen Leistungen, die Klärung der menschenrechtlichen Dimension des Themas sowie die Anwendung des lebensweltorientierten Konzepts nach Hans Thiersch.
Ziel ist es zu klären, wie die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession das lebensweltorientierte Konzept nutzen kann, um den Struktur- und Handlungsmaximen nach Thiersch gerecht zu werden und Frauen* in dieser prekären Lage professionell zu begleiten.
Es handelt sich um eine literaturbasierte Analyse, bei der wissenschaftliche Literatur, aktuelle Statistiken sowie rechtliche Grundlagen ausgewertet werden, um die Thematik strukturiert aufzuarbeiten.
Der Hauptteil umfasst sowohl die historische und rechtliche Einordnung, medizinische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, Folgenabschätzungen als auch eine detaillierte Analyse auf Mikro-, Meso- und Makroebene hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten durch soziale Organisationen.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Schwangerschaftsabbruch, Soziale Arbeit, Lebensweltorientierung, Armut, Menschenrechte und strukturelle Versorgungslücken charakterisieren.
Die Arbeit verdeutlicht ein starkes Ost-West-Gefälle in Österreich; während urbane Zentren eine bessere Infrastruktur bieten, gibt es in ländlichen Regionen, wie speziell in Tirol/Innsbruck, massive Versorgungslücken an spezialisierten Fachkräften.
Die Nicht-Übernahme der Kosten stellt für armutsbetroffene Frauen eine massive Zugangsbarriere dar, die oft zu risikoreichen Entscheidungen führt und die strukturelle Exklusion dieser Personengruppe weiter verschärft.
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