Bachelorarbeit, 2021
62 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit untersucht steuerliche Optimierungsmechanismen im Zusammenhang mit der Transaktion von Immobilien. Sie befasst sich mit der Abgrenzung der klassischen Transaktionsarten Asset Deal und Share Deal und beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung in beiden Fällen.
Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Bedeutung von Immobilieninvestments und die zunehmende Relevanz von steuerlicher Optimierung. Kapitel B erläutert die beiden klassischen Transaktionsarten Asset Deal und Share Deal. Kapitel C untersucht verschiedene Möglichkeiten der Ertragsteueroptimierung durch Holding-Struktur, insbesondere im Kontext von Share Deal und Asset Deal. Kapitel II fokussiert auf die Gewerbesteueroptimierung beim Asset Deal, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vermeidung einer inländischen Betriebsstätte beleuchtet werden. Kapitel III widmet sich der Grunderwerbsteueroptimierung beim Share Deal und analysiert verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach der Reform von 2013. Kapitel IV befasst sich mit der Optimierung der Finanzierungsstruktur beim Share Deal und analysiert die Mechanismen des Debt-Push-Downs in verschiedenen Formen, wie Organschaft, Verschmelzung und Anwachsung.
Immobilientransaktionen, Asset Deal, Share Deal, Ertragsteueroptimierung, Holding-Struktur, Gewerbesteueroptimierung, Betriebsstätte, Grunderwerbsteueroptimierung, Grunderwerbsteuerreform, Debt-Push-Down, Organschaft, Verschmelzung, Anwachsung, Immobilieninvestments, Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Rechtliche Rahmenbedingungen.
Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter (wie Grundstücke) direkt verkauft. Beim Share Deal werden Anteile an der Gesellschaft erworben, der die Immobilie gehört.
Dies geschah historisch oft durch sogenannte RETT-Blocker-Modelle, bei denen die Beteiligungsquoten so strukturiert wurden, dass die steuerrelevanten Schwellenwerte nicht erreicht wurden.
Eine Holding-Struktur kann die Ertragsteuerbelastung optimieren, da Veräußerungsgewinne innerhalb der Holding oft zu einem großen Teil steuerfrei gestellt werden können (§ 8b KStG).
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kürzung des Gewerbeertrags beantragen, sodass auf die Mieterträge faktisch keine Gewerbesteuer anfällt.
Es handelt sich um eine Finanzierungsstrategie, bei der die Zinslast für den Kaufpreis auf die Ebene der operativen Gesellschaft (oder die Immobilie) verlagert wird, um dort die steuerpflichtigen Erträge zu mindern.
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