Bachelorarbeit, 2022
54 Seiten, Note: 2,1
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 EINLEITUNG
2 DAS ERBBAURECHT IM RECHTLICHEN KONTEXT
2.1 DEFINITION UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG
2.2 ARTEN DES ERBBAURECHTS
2.3 DER ERBBAURECHTSVERTRAG
2.3.1 Zinssatz des Erbbaurechts
2.3.2 Übertragung des Erbbaurechts
2.3.3 Verlängerung des Erbbaurechts
2.3.4 Vorkaufsrecht
2.3.5 Heimfall
2.3.6 Kreditaufnahme (Belastung)
2.4 BEGRÜNDUNG UND BEENDIGUNG DES ERBBAURECHTS
2.4.1 Grundbuchrechtliche Vorgänge
2.4.2 Aufhebung
2.4.3 Zeitablauf
3 DAS ERBBAURECHT IN DER PRAXIS
3.1 KOMMUNALE TRÄGER
3.2 KIRCHLICHE TRÄGER
4 FINANZIERUNG VON GEBÄUDEN AUF ERBBAURECHTSGRUNDSTÜCKEN
4.1 ERMITTLUNG DES BELEIHUNGSWERTES
4.1.1 Sachwertverfahren
4.1.2 Vergleichswertverfahren
4.1.3 Ertragswertverfahren
4.2 EINFLUSS DES ERBBAURECHTS AUF DEN BELEIHUNGSWERT
4.3 VERTRAGLICHE ASPEKTE
4.3.1 Zwangsversteigerungsfester Erbbauzins
4.3.2 Rangvorbehalt
4.3.3 Stillhalteerklärung
4.4 UND ERBBAURECHT IM KONTEXT DER ZWANGSVERSTEIGERUNG
5 FAZIT UND KRITISCHE BETRACHTUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Nutzung von Erbbaurechtsgrundstücken auf den Beleihungswert von Immobilien. Ziel ist es, zu analysieren, wie die Besonderheiten des Erbbaurechts und dessen vertragliche Gestaltung die Kreditgewährung durch Banken beeinflussen.
4.1.1 Sachwertverfahren
Wenn zwischen einem Verkäufer und einem Kaufinteressenten der Preis einer gebrauchten Ware verhandelt wird, so wird häufig von dem Neuwert der Ware ausgegangen und der Wertverlust abgezogen, welchen die Ware durch den bisherigen Gebrauch erlitt (vgl. Metzger & Fahrländer, 2022, o. S.). Häufig geschieht dies aus zwei unterschiedlichen Sichtweisen bzgl. der Wertkorrektur: Eine ‚objektivierte‘ Korrektur (d. h. der Mittelwert) kann zum korrekten Substanzwert der Ware führen. Eine andere Korrektur bringt der Markt an, nämlich die Antwort auf die Frage, ob der Substanzwert dem Marktwert entspricht, was häufig ein Resultat von Angebot und Nachfrage ist (vgl. Mannek, 2020, S. 34).
Nach ähnlichen Ansatzpunkten wird bei der Nutzung des Sachwertverfahrens, das primär auf einer nach technischen Gesichtspunkten durchgeführten Wertermittlung beruht, verfahren. Dabei umfasst der Sachwert den Wert der baulichen Anlagen nebst Außenanlagen, den Bodenwert sowie die sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Bewertungsobjektes (vgl. Lindauer, Immobilien und Steuern, 2020, S. 95).
Das Sachwertverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz sowie die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren, neuen Gebäudes für die Wertbestimmung ausschlaggebend sind. Dies ist in der Regel bei eigengenutzten bebauten Grundstücken der Fall, sodass dieses Verfahren primär bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern zur Anwendung kommt. Bei derartigen Objekten sind weniger Ertragsbeziehungsweise Renditegesichtspunkte ein zentrales Kriterium für die Kaufentscheidung, vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass persönliche und subjektive Überlegungen im Vordergrund der Erwerber stehen (vgl. Metzger & Fahrländer, 2022, S. 137).
Der Sachverständige muss jedoch eine objektive Bewertung des Objektes vornehmen. Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens geht der Sachverständige von der Frage aus, mit welchen Kosten die Errichtung eines gleichartigen Neubaus auf demselben Grundstück zum Wertermittlungsstichpunkt verbunden wird.
1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik des Erbbaurechts als Antwort auf steigende Immobilienpreise und Definition des Forschungsinteresses hinsichtlich der Auswirkungen auf den Beleihungswert.
2 DAS ERBBAURECHT IM RECHTLICHEN KONTEXT: Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen, der Geschichte und der verschiedenen vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Erbbaurechts.
3 DAS ERBBAURECHT IN DER PRAXIS: Analyse der Rolle von kommunalen und kirchlichen Akteuren bei der Vergabe von Erbbaurechten im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
4 FINANZIERUNG VON GEBÄUDEN AUF ERBBAURECHTSGRUNDSTÜCKEN: Untersuchung der verschiedenen Bewertungsmethoden und der spezifischen Herausforderungen bei der Kreditbeleihung und Zwangsversteigerung.
5 FAZIT UND KRITISCHE BETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Bedeutung des Erbbaurechts als alternatives Finanzierungsmodell und Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Erbbaurecht, Erbbauzins, Beleihungswert, Immobilienfinanzierung, Grundstücksrecht, Heimfall, Zwangsversteigerung, Immobilienbewertung, Bodenwert, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Stillhalteerklärung, Kreditsicherheit, Erbbaurechtsvertrag, Wertermittlung
Die Arbeit behandelt das Erbbaurecht im Kontext der Immobilienfinanzierung und analysiert, wie sich dieses Nutzungsmodell auf die Wertermittlung und die Risikobetrachtung von Banken auswirkt.
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung des Erbbaurechts, den Mechanismen der Beleihungswertermittlung und der Absicherung von Krediten bei Zwangsvollstreckungen.
Ziel der Untersuchung ist es zu klären, wie die Nutzung von Grundstücken auf Erbbaurechtsbasis den Beleihungswert einer Immobilie beeinflusst und welche Bedingungen für eine Finanzierung notwendig sind.
Die Forschung basiert auf einer Literaturanalyse, durch die verschiedene Bewertungsmethoden wie das Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren auf ihre Anwendbarkeit im Erbbaurechtskontext geprüft werden.
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtlichen Grundlagen, die praktische Anwendung durch kommunale und kirchliche Träger sowie eine detaillierte technische Analyse der Ermittlung von Beleihungswerten.
Die wichtigsten Schlagworte sind Erbbaurecht, Erbbauzins, Beleihungswert, Heimfall sowie diverse Bewertungsmethoden für Immobilien.
Sie dient als vertragliches Instrument, um den Erbbauzinssatz bei einer Zwangsversteigerung zu schützen und somit dem finanzierenden Institut die notwendige Sicherheit für eine Kreditgewährung zu bieten.
Bei Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken müssen spezifische Abschläge für den späteren Heimfall, das Ende des Bodennutzungsrechts und sonstige Nachteile sowie das Risiko der eingeschränkten Verwertbarkeit berücksichtigt werden.
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