Bachelorarbeit, 2022
61 Seiten, Note: 1,0
Diese Arbeit analysiert die Unterschiede in der Beschulung von SchülerInnen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den deutschen Bundesländern. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Beschulung in den einzelnen Ländern zu untersuchen und die Entwicklung der Inklusionsquote in den Bundesländern zu prognostizieren.
Die Einleitung führt in die Thematik der emotional-sozialen Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen ein und erläutert den Begriff des emotional-sozialen Förderbedarfs. Kapitel 1 beschreibt die historische Entwicklung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen und beleuchtet die Entstehung des Begriffs der "schwierigen" Kinder. Kapitel 2 fokussiert auf die Unterschiede in der Beschulung von SchülerInnen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den einzelnen Bundesländern. Hierbei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung der Beschulung anhand von Statistiken und Beispielen aus den einzelnen Ländern dargestellt.
Emotionale und soziale Entwicklung, Entwicklungsstörungen, emotional-sozialer Förderbedarf, Inklusion, Exklusion, Beschulung, Förderschwerpunkt, Schulgesetze, Verordnungen, Ministerien, Bundesländer, Deutschland.
Dies betrifft Schüler, deren Erleben und Verhalten so beeinträchtigt ist, dass sie im Unterricht nicht ausreichend gefördert werden können und spezifische pädagogische Unterstützung benötigen.
Die Unterschiede liegen vor allem in den Schulgesetzen, dem Grad der Inklusion an Regelschulen gegenüber der Beschulung in Förderschulen sowie den länderspezifischen Feststellungsverfahren.
Inklusion bedeutet das gemeinsame Lernen aller Kinder an einer Regelschule. Separierung bezeichnet die Unterrichtung in speziellen Förderschulen oder Klassen für Erziehungshilfe.
In vielen Bundesländern können Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine inklusive Regelschule besucht, wobei die praktischen Möglichkeiten je nach Bundesland variieren.
Die Quote ist sehr unterschiedlich: Während einige Bundesländer (z.B. Bremen oder Hamburg) stark auf Inklusion setzen, gibt es in anderen Ländern (z.B. Bayern) weiterhin ein starkes Förderschulsystem.
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