Bachelorarbeit, 2022
61 Seiten, Note: 1,0
1. Kinder und Jugendliche mit Störungen in der emotional-sozialen Entwicklung
1.1 Emotional-soziale Entwicklung
1.2 Emotional-soziale Entwicklungsstörungen
1.3 Emotional-sozialer Förderbedarf
2. Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit emotional-sozialem Förderbedarf
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Gegenwärtige Beschulungsmöglichkeiten
2.2.1 Inkludierende Beschulung
2.2.2 Integrierende Beschulung
2.2.3 Separierende Beschulung
2.3 Besonderer Bildungs- und Erziehungsauftrag
3. Unterschiede in der Beschulung von SchülerInnen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den Bundesländern
3.1 Baden-Württemberg
3.1.1 Rechtliche Lage
3.1.2 Praktische Umsetzung
3.2 Bayern
3.2.1 Rechtliche Lage
3.2.2 Praktische Umsetzung
3.3 Berlin
3.3.1 Rechtliche Lage
3.3.2 Praktische Umsetzung
3.4 Brandenburg
3.4.1 Rechtliche Lage
3.4.2 Praktische Umsetzung
3.5 Bremen
3.5.1 Rechtliche Lage
3.5.2 Praktische Umsetzung
3.6 Hamburg
3.6.1 Rechtliche Lage
3.6.2 Praktische Umsetzung
3.7 Hessen
3.7.1 Rechtliche Lage
3.7.2 Praktische Umsetzung
3.8 Mecklenburg-Vorpommern
3.8.1 Rechtliche Lage
3.8.2 Praktische Umsetzung
3.9 Niedersachsen
3.9.1 Rechtliche Lage
3.9.2 Praktische Umsetzung
3.10 Nordrhein-Westfalen
3.10.1 Rechtliche Lage
3.10.2 Praktische Umsetzung
3.11 Rheinland-Pfalz
3.11.1 Rechtliche Lage
3.11.2 Praktische Umsetzung
3.12 Saarland
3.12.1 Rechtliche Lage
3.12.2 Praktische Umsetzung
3.13 Sachsen
3.13.1 Rechtliche Lage
3.13.2 Praktische Umsetzung
3.14 Sachsen-Anhalt
3.14.1 Rechtliche Lage
3.14.2 Praktische Umsetzung
3.15 Schleswig-Holstein
3.15.1 Rechtliche Lage
3.15.2 Praktische Umsetzung
3.16 Thüringen
3.16.1 Rechtliche Lage
3.16.2 Praktische Umsetzung
4. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die unterschiedlichen Voraussetzungen und praktischen Ausgestaltungen der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den sechzehn deutschen Bundesländern. Unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen und der rechtlichen Rahmenbedingungen wird analysiert, wie Inklusion in den jeweiligen Ländern umgesetzt wird und welche Rolle Sonderschulen dabei weiterhin einnehmen.
2.1 Geschichtliche Entwicklung
Die Geschichte verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher beginnt nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt: „Kinder und Jugendliche, deren Verhaltensweisen die Umwelt als unerwünscht und störend empfindet und die sich selbst in ihrer Lebensgestaltung und Entwicklung beeinträchtigen, hat es in allen Kulturen und zu allen Zeiten gegeben“ (MYSCHKER/STEIN 2018, 19). Die Geschichte zur Beschulung solcher Kinder und Jugendlichen hingegen beginnt zu einem bestimmten Zeitpunkt, nur lässt sich dieser kaum rekonstruieren, da einerseits der Zugang zu geeignetem Quellenmaterial (Heimarchive, kirchliche Archive etc.) erschwert ist (SCHMIDT 1996, 4). Andererseits die Beschulung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher eher beiläufig „[…] in übergeordneten Institutionen, wie z.B. den Waisen- und Rettungshäusern, den Erziehungsheimen etc. [begann]. Eigenständige Schulen für Erziehungsschwierige entstehen erst nach dem 2. Weltkrieg“ (ebd., 21).
MYSCHKER und STEIN nennen in ihrem historischen Überblick über Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen zwar schon eine Fürsorge um verwaiste und verwahrloste Heranwachsende durch christliche Ordensleute während der abendländischen Kultur und Mitte des 16. Jahrhunderts auch in Waisenhäusern, aber ohne spezifische Ausrichtung (2018, 20f.).
Eine solche lässt sich erstmals in dem 1596 in Amsterdam gegründeten Zuchthaus erkennen. Vorerst als reines Zuchthaus für erwachsene Bettler, Landstreicher und Diebe, wurden aus einer Notwendigkeit heraus Abteilungen für Jungen und Mädchen angegliedert, deren Erziehungsberechtigte sie zur „korrektiven Erziehung“ dort abgaben (SCHMIDT 1990, 39). Erziehungsmittel waren neben harter Arbeit und strenger Zucht auch Seelsorge und Unterricht (MYSCHKER/STEIN 2018, 24) vor allem im Lesen, Schreiben und im Katechismus (SCHMIDT 1990, 41). Von Amsterdam aus „[…] breitet[e] sich diese Form der Behandlung gesellschaftlich abweichender Menschen rasch aus“ (ebd., 35) und fand durch damalige hansestädtische Verbindungen Einzug in Bremen, Lübeck, Hamburg, Danzig, und von dort aus in ganz Deutschland.
1. Kinder und Jugendliche mit Störungen in der emotional-sozialen Entwicklung: Erläutert die Grundlagen der emotional-sozialen Entwicklung sowie die Entstehung und Definition von Entwicklungsstörungen.
2. Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit emotional-sozialem Förderbedarf: Rekonstruiert die geschichtliche Entwicklung der Beschulung und stellt aktuelle inklusive sowie separierende Fördermodelle vor.
3. Unterschiede in der Beschulung von SchülerInnen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den Bundesländern: Analysiert detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der Inklusion in jedem der sechzehn Bundesländer.
4. Fazit und Ausblick: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bewertet den Stand der inklusiven Transformation sowie Prognosen für die Zukunft.
Emotional-sozialer Förderbedarf, Inklusion, Förderschule, Beschulung, Verhaltensstörungen, Sonderpädagogik, Schulrecht, Bundesländer, Bildungslandschaft, Regelschule, Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Bildungswegekonferenz, Inklusionsquote, sonderpädagogische Förderung, KMK-Prognose.
Die Arbeit befasst sich mit der Situation von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten emotional-sozialen Förderbedarf und untersucht die unterschiedlichen Wege, wie die deutschen Bundesländer diese Kinder beschulen.
Im Fokus stehen die historische Entwicklung der Sonderpädagogik in diesem Bereich, die rechtlichen Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern sowie der Vergleich zwischen inklusiver und separierender Beschulung.
Das Ziel ist es, einen Überblick über die sehr heterogenen föderalen Regelungen zu geben und aufzuzeigen, wie sich die Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit emotional-sozialem Förderbedarf in Deutschland aktuell gestaltet.
Die Autorin stützt sich bei ihrer Analyse primär auf die Auswertung von Schulgesetzen, ministeriellen Verordnungen, aktuellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes sowie Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einleitung und eine umfangreiche Länderanalyse, bei der für jedes Bundesland sowohl die rechtliche Lage als auch die praktische Umsetzung durch Zahlen und Fakten beleuchtet wird.
Die wesentlichen Begriffe sind Inklusion, emotional-sozialer Förderbedarf, föderale Schulstruktur, Sonderpädagogik und Exklusionsquote.
Die Arbeit zeigt, dass Stadtstaaten wie Bremen oder Hamburg durch spezialisierte Zentren (wie etwa das ZuP in Bremen) weitreichendere Ansätze zur flächendeckenden Inklusion verfolgen als viele Flächenländer, die oft an restriktiven Bündelungsmodellen festhalten.
Basierend auf den Daten der KMK schließt die Autorin, dass bei der aktuellen Entwicklung bis 2030 kaum mit einem weiteren signifikanten Fortschritt in der Inklusion zu rechnen ist, da in vielen Bundesländern die Exklusionsquoten stagnieren.
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