Masterarbeit, 2020
74 Seiten, Note: 2,7
A. EINLEITUNG
I. PROBLEMBESCHREIBUNG
II. ZIEL UND ARBEITSWEISE DER ARBEIT
B. PSYCHISCHE STÖRUNGEN
I. MEDIZINISCHE DEFINITION
1. DSM-Definition
2. ICD-Definition
II. BEGRIFF DER BEHINDERUNG NACH § 1 AGG
1. Rechtsprechung des EuGHs
2. Die Rechtsprechung des BAGs
III. PSYCHISCHE STÖRUNG UNTER DEM SCHUTZSCHIRM DER „BEHINDERUNG“
C. BENACHTEILIGUNG
I. ABGRENZUNG ZWISCHEN BENACHTEILIGUNG UND DISKRIMINIERUNG
II. BENACHTEILIGUNG IM EINSTELLUNGSVERFAHREN
1. Stellenausschreibungen, § 11 AGG
a) „Emotional stabil/in stressigen Situationen kühlen Kopf behalten“
b) „Flexibel und belastbar“
c) „Gute Laune/tolle Ausstrahlung“
d) Selbstbewusstsein
2. Einstellungsverfahren mithilfe künstlicher Intelligenz
a) Online-Persönlichkeitstests bzw. Stresstests
b) Sprachanalyse-Software und automatisierte Telefoninterviews
c) Predictive Policing
d) Benachteiligung aufgrund von Verfahren mit künstlicher Intelligenz nach § 7 AGG i. V. m. § 3 AGG
3. Fragerecht des Arbeitgebers
III. BENACHTEILIGUNG WÄHREND DES BESTEHENDEN ARBEITSVERHÄLTNISSES
1. Beruflicher Aufstieg, § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG
2. Weitere Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis
a) Belästigungen am Arbeitsplatz
aa) Abgrenzung zu Mobbing
b) Benachteiligung durch Anweisung bei der Einstellung und im bestehenden Arbeitsverhältnis
c) Benachteiligungen in Vereinbarungen, § 2 Abs. 1 Nr.2 AGG i. V. m. § 7 Abs. 2 AGG
III. ENTLASSUNG UND BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUFGRUND PSYCHISCHER STÖRUNG
1. Verhältnis AGG zu den Kündigungsschutzvorschriften
2. Krankheitsbedingte Kündigung, § 1 KschG
a) Substanzsucht als Kündigungsgrund
3. Verhaltensbedingte Kündigung, § 1 KSchG
IV. RECHTFERTIGUNGSGRÜNDE NACH § 8 ABS. 1 AGG
1. Rechtfertigung bezüglich der Frage nach psychischer Störung
2. Rechtfertigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
D. RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS UND DER BETROFFENEN
I. PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
E. BEWEISERLEICHTERUNG NACH § 22 AGG
F. RECHTSFOLGEN
I. ENTSCHÄDIGUNG UND SCHADENSERSATZ NACH § 15 AGG
1. Entstandener Schaden beim Einstellungsverfahren
2. Entstandener Schaden wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
G. FAZIT
Die vorliegende Masterarbeit analysiert die rechtliche Situation von Arbeitnehmern mit psychischen Erkrankungen im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit Benachteiligungen bei der Einstellung oder im Arbeitsverhältnis bestehen und unter welchen Voraussetzungen das AGG einen effektiven Schutz bietet oder Unternehmen sich durch Rechtfertigungsgründe exkulpieren können.
I. Problembeschreibung
Während im öffentlichen und persönlichen Leben ein Bewusstsein und eine gewisse Toleranz für die aktuelle Situation herrscht und immer mehr Journalisten, Wissenschaftler und Medien weltweit sich der Realität der psychischen Erkrankung widmen, so bleibt psychische Gesundheit in der Arbeitswelt ein mit Vorurteilen verbundenes Gesprächsthema.
Die Tatsache, dass Arbeitnehmer trotz Erkrankung zur Arbeit gehen und dafür bestimmende Gründe haben (wie z. B. Pflichtgefühl, Angst vor Arbeitsplatzverlust und negativen Auswirkungen auf das Team und Arbeitsatmosphäre), wird oft nicht wertgeschätzt oder gar gesehen. Ferner ist es nicht unüblich, dass die Diagnose oder die Erkrankung am Arbeitsplatz verheimlicht wird und Betroffene ohne Unterstützung sich dem Leistungsdruck unterziehen müssen.
Aufgrund des veränderten Verhaltens kommt es aber dann zu größeren Missverständnissen zwischen den Kollegen und den Vorgesetzen. Dieses Pflichtgefühl, trotz der psychischen Störung weiterhin zur Arbeit zu gehen, geht oft mit dem Schamgefühl einher, wenn Vorgesetze oder Kollegen von der psychischen Erkrankung erfahren sollen und sie deshalb als Belastung eingestuft werden. Zudem wird durch diese Untersuchung deutlich, wie sehr sich Arbeitnehmer mit Mobbing auseinandersetzen müssen, wenn sie ihre Erkrankung offenbaren.
Ignoriert wird die Tatsache, dass alle Menschen ein Recht auf eine Arbeit haben, auch diejenigen, die an einer psychischen Erkrankung leiden. Dennoch sind das Unbehagen und die Angst, nicht eingestellt zu werden, wenn der Arbeitgeber davon erfährt, groß. Gleichzeitig befürchten Arbeitgeber, die Einstellung eines psychisch Kranken oder eines in einer Behandlung befindlichen Person könne Verluste (Zeit, Kosten usw.), Fehlzeiten, Schwäche oder fehlende Motivation mit sich bringen.
Als einzige Schutzvorschrift kann für das Lösen dieser Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das AGG herangezogen werden. Das AGG hat zum Ziel, sämtliche Art von Benachteiligung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung, zu verhindern oder zu beseitigen (§1 AGG). Trotz der Bemühungen des AGG werden Personen mit psychischen Erkrankungen an vielen Stellen im Berufsleben weiterhin benachteiligt.
A. EINLEITUNG: Definiert die Relevanz psychischer Gesundheit in der Arbeitswelt und legt die Forschungsfrage zur rechtlichen Zulässigkeit von Benachteiligungen dar.
B. PSYCHISCHE STÖRUNGEN: Erläutert medizinische Definitionen und deren Einordnung in den Behindertenbegriff des AGG unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Rechtsprechung.
C. BENACHTEILIGUNG: Analysiert Diskriminierungsrisiken in Einstellungsverfahren (insb. durch KI-Verfahren) sowie während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und bei Kündigungen.
D. RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS UND DER BETROFFENEN: Detailliert die Schutz- und Informationspflichten des Arbeitgebers zur Etablierung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds.
E. BEWEISERLEICHTERUNG NACH § 22 AGG: Erläutert die Mechanismen der Beweislastumkehr für Betroffene bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
F. RECHTSFOLGEN: Behandelt die Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz bei Verstößen gegen das AGG.
G. FAZIT: Fasst zusammen, dass trotz Fortschritts durch das AGG Schutzlücken für psychisch kranke Arbeitnehmer bestehen bleiben, die eine weitere juristische Anpassung erfordern.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, psychische Störung, psychische Erkrankung, Behinderung, Diskriminierung, Benachteiligungsverbot, künstliche Intelligenz, Bewerbungsverfahren, krankheitsbedingte Kündigung, Beweiserleichterung, Arbeitsplatz, Arbeitgeberpflichten, Entschädigung, Mobbing.
Die Arbeit untersucht, wie Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind und wo die Grenzen dieses Schutzes liegen.
Der Fokus liegt auf Einstellungsverfahren, dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Bewerberauswahl, dem Schutz während des Arbeitsverhältnisses sowie den Rechtfertigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber bei Nichteinstellung oder Kündigung.
Die Arbeit fragt, ob und inwieweit eine Nichteinstellung oder Kündigung einer Person aufgrund einer psychischen Erkrankung rechtens ist und wie das AGG hier Sicherheit bieten kann.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die Fachliteratur, aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG sowie gesetzliche Grundlagen auswertet, um Benachteiligungstatbestände zu systematisieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition psychischer Störungen, die Analyse von Benachteiligungsformen im Bewerber- und Arbeitsprozess, die Darlegung von Schutz- und Kontrollrechten sowie die Erläuterung von Beweiserleichterungen.
Zentrale Begriffe sind AGG, Diskriminierung, Behinderung, psychische Erkrankung, Beweiserleichterung, Künstliche Intelligenz und Kündigungsschutz.
Die Autorin sieht darin ein erhebliches Risiko für mittelbare Benachteiligungen, da Algorithmen Stereotype verstärken und psychische Zustandsmerkmale diskriminierend interpretieren können.
Fragen sind nur zulässig, sofern sie einen unmittelbaren Bezug zur beruflichen Eignung haben und eine wesentliche Anforderung nach § 8 AGG darstellen, etwa bei sicherheitskritischen Berufen.
Das AGG ergänzt das Kündigungsschutzgesetz und stellt sicher, dass Kündigungen nicht an diskriminierende Merkmale anknüpfen dürfen, wobei hohe Ansprüche an die Verhältnismäßigkeit bestehen.
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