Masterarbeit, 2020
74 Seiten, Note: 2,7
Die vorliegende Arbeit verfolgt zwei Ziele: zuerst soll gezeigt werden, in welchem Maß Personen mit psychischer Erkrankung trotz der Bemühungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) weiterhin in der Berufswelt benachteiligt und in der Rechtsprechung und Literatur gewissermaßen vernachlässigt werden. Zweitens soll gezeigt werden, dass das AGG weit mehr Relevanz und Schutz für Bewerber und Erwerbstätige mit psychischer Erkrankung bieten kann.
Hauptuntersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Frage, ob und inwieweit eine Nichteinstellung oder Kündigung einer Person mit psychischer Erkrankung rechtens ist. Um diese Frage zu beantworten, werden im ersten Teil der Arbeit wichtige Begriffe zum Verständnis definiert und erläutert. Die Definition der psychischen Erkrankung ist relevant für die Arbeit, um zu überprüfen, inwieweit eine psychische Erkrankung unter einer Behinderung i. S. d. des AGG subsumiert werden kann und wann der Anwendungsbereich des AGG eröffnet wird. Hierfür wird das Begriffsverständnis der Behinderung aus der Rechtsprechung und Literatur vorgestellt.
Nach den Begriffsbestimmungen soll im Hauptteil dargestellt werden, inwieweit Benachteiligungen vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis auftreten können. Beginnend mit der Untersuchung der Stellenausschreibungen soll geklärt werden, welche Formulierungen und Auswahlkriterien gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen. Nachfolgend werden die Benachteiligungsarten in Einstellungstests mit künstlicher Intelligenz aufgezeigt und das Fragerecht des Arbeitgebers bezüglich der psychischen Gesundheit des Bewerbers in Einstellungsgesprächen examiniert. Der letzte Teil der Arbeit widmet sich den Entlassungsbedingungen für Arbeitnehmer und der Frage, inwieweit einem Arbeitnehmer aufgrund psychischer Erkrankung gekündigt werden kann. Für die Beantwortung werden auch andere Kündigungsschutzvorschriften zur Hilfestellung herangezogen.
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