Bachelorarbeit, 2022
67 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1.: Hinführung
1.1.: Vorwort
1.2.: Einleitung
2.: Begriffsbestimmungen
2.1.: Zeitrahmen
2.2.: Handelsgerichte
2.3.: Handelsgerichtsbarkeit
3.: Die Geschichte der Handelsgerichte
3.1.: Entstehung und Institutionalisierung der Handelsgerichte in Deutschland
3.2.: Verschiedene Typen von historischen Handelsgerichten
3.2.1.: Handelsgerichte in Marktstädten am Beispiel Nürnberg
3.2.1.1.: Das Privileg von Maximilian I. und die Rechtsprechung der Marktvorsteher
3.2.1.2.: Die Einrichtung des Bancoamtes aufgrund der Gründung der Banco publico
3.2.1.3.: Die Bancoordnung von 1697 und das Merkantil- und Bancogericht
3.2.2.: Handelsgerichte in Messestädten am Beispiel Frankfurt am Main
3.2.3.: Handelsgerichte in Hansestädten am Beispiel Lübeck
3.3.: Auswertung
4.: Handelsgerichte außerhalb Deutschlands
4.1.: England
4.2.: Frankreich
4.3.: Auswertung
5.: Heutiges Recht
5.1.: Hinführung
5.2.: Die Vor- und Entstehungsgeschichte des GVG, insbesondere der §§ 93 – 114 GVG
5.3.: Die Materie der §§ 93 – 114 GVG
5.4.: Die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen
5.4.1.: Allgemeines
5.4.2.: Verhältnis KfH – allgemeine Zivilkammern
5.5.: Die Rolle der Handelsrichter
5.6.: Die Rolle der Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen
6.: Zeitliche Einordnung der Notwendigkeit einer Handelsgerichtsbarkeit
7.: Prognose über die Zukunftsaussichten der KfH anhand verschiedener Modelle
7.1.: Hinführung
7.2.: Errichtung von Spezial-KfH
7.3.: Anpassung Mitgliederzahl der KfH
7.4.: Englisch als Rechtssprache vor den KfH
7.5.: Matching/ Pooling
7.6.: Zivilkammer-Switch-Modell und Geheimnisschutz
7.7.: Kammern für internationale Handelssachen
7.8.: Kombinationsvorschlag
7.9.: Auswertung
8.: Fazit
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und heutige Notwendigkeit der Handelsgerichtsbarkeit in Deutschland. Ziel ist es, durch eine rechtsgeschichtliche Analyse sowie eine Betrachtung der geltenden §§ 93 – 114 GVG zu klären, ob eine spezialisierte Handelsgerichtsbarkeit in modernen Rechtssystemen noch zeitgemäß ist und welche Reformoptionen für die Kammern für Handelssachen (KfH) bestehen.
3.2.1.3.: Die Bancoordnung von 1697 und das Merkantil- und Bancogericht
Die Existenz des Bancoamtes stellte zwar einen wichtigen Zwischenschritt zur Institutionalisierung von Handelsgerichten in der Marktstadt Nürnberg dar, allerdings konnten Zeugenvernehmungen und Abnahmen von Eiden weiterhin nur vom ordentlichen Stadtgericht durchgeführt werden.51 Das Resultat war ein umständliches Verfahren, das dem kaiserlichen Privileg eines vereinfachten Verfahrens von 1508 nicht nur nicht mehr gerecht wurde, sondern sogar zuwider stand.52 Die Idee gesonderter Handelsgerichte hatte sich in Deutschland jedoch verbreitet und teilweise sogar etabliert: In Bozen, Braunschweig und Leipzig wurden solche Gerichte bereits gegründet.53 Daher wurde am 12. April 1697 eine Banco- und Merkantilgerichtsordnung erlassen, die eine Neuordnung des Bancoamtes unter der Prämisse der Beachtung der 1508 erteilten Privilegien anstrebte.46 Somit wurde das Bancoamt zum Merkantil- und Bancogericht - einem vollwertigen Handelsgericht, welchem alle Funktionen eines ordentlichen Gerichts zustanden.54 Es galt weiterhin der Grundsatz des summarischen Verfahrens, welches sowohl schriftlich, als auch mündlich abgehalten werden konnte.55 Ein Anwaltszwang bestand nicht, jedoch konnte die Vertretung vor Gericht nur von Prokuratoren und Advokaten der Nürnberger Gerichte vorgenommen werden.56 Eine Appellation an das Reichskammergericht war ausgeschlossen.57 Das Merkantil- und Bancogericht hatte so zwar faktisch keine ausschließliche Kompetenz, allerdings entwickelte sich eine solche ausschließliche Zuständigkeit in der Praxis.58
1.: Hinführung: Einführung in die Thematik der Handelsgerichtsbarkeit und Darlegung des Forschungsinteresses sowie der Methodik.
2.: Begriffsbestimmungen: Definition der zeitlichen Eingrenzung der Arbeit sowie Klärung der Begriffe Handelsgerichte und Handelsgerichtsbarkeit.
3.: Die Geschichte der Handelsgerichte: Detaillierte Analyse der historischen Entwicklung von Handelsgerichten in deutschen Städten anhand verschiedener Beispiele.
4.: Handelsgerichte außerhalb Deutschlands: Rechtsvergleichende Betrachtung der frühen Handelsgerichtsbarkeit in England und Frankreich.
5.: Heutiges Recht: Untersuchung der aktuellen Rechtslage in Deutschland, insbesondere der §§ 93 – 114 GVG und der Rolle der Kammern für Handelssachen.
6.: Zeitliche Einordnung der Notwendigkeit einer Handelsgerichtsbarkeit: Kritische Reflexion über die historische Bedeutung der Handelsgerichte im Vergleich zu modernen Zivilgerichten.
7.: Prognose über die Zukunftsaussichten der KfH anhand verschiedener Modelle: Diskussion potenzieller Reformmodelle zur Modernisierung und Spezialisierung der KfH.
8.: Fazit: Zusammenfassende Antwort auf die Ausgangsfrage und kritische Würdigung der Notwendigkeit einer spezialisierten Handelsgerichtsbarkeit heute.
Handelsgerichtsbarkeit, Kammern für Handelssachen, KfH, GVG, Handelsrichter, Rechtsgeschichte, Handelsrecht, Zivilprozessrecht, Justiz, Nürnberg, Rechtsvergleichung, Reform, Spezialisierung, Wirtschaftsrecht, Gerichtsorganisation.
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der Handelsgerichtsbarkeit in Deutschland und analysiert, ob die heutigen Kammern für Handelssachen (KfH) in ihrer aktuellen Form noch eine Daseinsberechtigung besitzen.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtsgeschichtlichen Entwicklung, der Analyse der Zuständigkeiten gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie der Diskussion aktueller Reformvorschläge zur Effizienzsteigerung.
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob eine spezielle Handelsgerichtsbarkeit neben der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit unter heutigen Bedingungen noch notwendig ist.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und rechtsgeschichtliche Arbeit, die auf Literaturanalyse, der Auswertung historischer Quellen und der Kommentierung geltender prozessrechtlicher Normen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse deutscher und europäischer Handelsgerichte sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den §§ 93 – 114 GVG und der Rolle der ehrenamtlichen Handelsrichter.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Handelsgerichtsbarkeit, Kammern für Handelssachen, Rechtsgeschichte, Justizmodernisierung und Zivilprozessrecht beschreiben.
Der Autor betont, dass Handelsrichter wichtig sind, um spezielles kaufmännisches Wissen und Praxisnähe in den Spruchkörper einzubringen, wenngleich ihre tatsächliche Beteiligung und Einflussnahme in der Praxis diskutiert wird.
Zu den diskutierten Modellen gehören unter anderem die Errichtung von Spezial-KfH, die Einführung von Englisch als Rechtssprache vor den KfH, das sogenannte „Matching/Pooling“-Verfahren zur Auswahl der Handelsrichter sowie die Schaffung von Kammern für internationale Handelssachen.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass zwar keine zwingende Notwendigkeit für eine völlig eigenständige Handelsgerichtsbarkeit besteht, die KfH jedoch als bewährtes Instrument zur Sicherung der Rechtspflege und als Kompromiss zwischen Justiz und Wirtschaft erhalten und weiterentwickelt werden sollten.
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