Bachelorarbeit, 2022
56 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
I. Einleitung
II. Gefährdung der Zweckerreichung des Gesetzes durch den Anwendungsbereich der Unternehmensgröße
1. Überblick
2. In der Regel beschäftigte Arbeitnehmer
3. Kritik am Anwendungsbereich der Unternehmensgröße
a) Keine Anwendung des § 267 HGB
b) Keine Übereinstimmung des Schwellenwertes an den NAP
c) Kein risikobasierter Ansatz
d) Problematische Durchsetzung des LkSG bei unmittelbaren Zulieferern
e) Auswirkungen und Bewertung
III. In- und ausländische Wettbewerbsnachteile durch das LkSG
1. Überblick
2. Rechtsformunabhängigkeit
3. Kritik am Anwendungsmerkmal der inländischen Unternehmensniederlassung
a) Kein einheitliches Level Playing Field
b) Keine Anlehnung an bereits bestehende Gesetze von Nachbarländern mit Erfassung jeglicher Geschäftstätigkeit
c) Zweigniederlassung i.S.d. § 13 d HGB oder rechtlich unselbstständige Niederlassung
d) Mehrkosten durch Mehraufwand
e) Auswirkungen und Bewertung
IV. Die substantiierte Kenntnis bei mittelbaren Zulieferern
1. Überblick
2. Geschützte Rechtspositionen
3. Sorgfaltspflichten
4. Kritik zur Sorgfaltspflicht gegenüber mittelbaren Zulieferern
a) Definition der substantiierten Kenntnis
b) Handlungsumfang bei substantiierter Kenntnis
c) Keine Differenzierung nach Risiko und keine Anlehnung an die VN-Leitprinzipien
d) Praktische Unmöglichkeit der Einbeziehung mittelbarer Zulieferer
e) Verordnungsermächtigung zu weiteren Sorgfaltspflichten
f) Auswirkungen und Bewertung
V. Besondere Prozessstandschaft und zivilrechtliche Haftung
1. Überblick
2. Kritik an der besonderen Prozessstandschaft
a) Prozessstandschaft im Widerspruch zum Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung
b) Nachteile durch fehlende zivilrechtliche Haftung
c) Prozessstandschaft als Möglichkeit für medienwirksame Klagen
d) Auswirkungen und Bewertung
VI. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und analysiert, inwieweit das Gesetz mit seinen spezifischen Regelungen den erklärten Schutzzweck von Menschen- und Umweltrechten in globalen Lieferketten erreichen kann sowie welche ökonomischen Auswirkungen für betroffene Unternehmen resultieren.
Kritik am Anwendungsbereich der Unternehmensgröße
Die Beschränkung der Gesetzesanwendung ab einer Unternehmensgröße von wenigstens 1000 Mitarbeitern bedeutet, dass Unternehmen, die eine Personalstärke in dieser Höhe nicht erfordern, von der Umsetzung des Gesetzes nicht direkt betroffen sind.
Hier stellt sich die Frage, inwiefern ein menschen- und umweltrechtliches Risiko mit einer hohen Personalstärke einhergeht, da das Gesetz damit besonders die mittelständischen Unternehmen verschont.
In Bezug auf den Anwendungsbereich wird beanstandet, dass wirtschaftlich bedeutsame Handelsunternehmen und darunter insbesondere Internetanbieter nicht von dem Gesetz erfasst werden, da diese Wirtschaftstätigkeit keine hohe Mitarbeiterzahl erfordert, aber dennoch eine hohe Bilanzsumme und damit eine große Bedeutung am Wirtschaftsmarkt aufweist.
Um den Anwendungsbereich näher mit dem Gesetzeszweck in Einklang zu bringen, wird eine Kombination von Kriterien aus Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern vorgeschlagen. Die Begründung für ein solches Vorgehen ergibt sich aus § 267 HGB. Hierbei werden die Unternehmen mittels der Kriterien in kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften eingeteilt.
Hier stellt sich allerdings die Frage der Praktikabilität eines differenzierteren Anwendungsbereichs, da die Einteilung in diesem Ausmaß einen erheblichen bürokratischen Aufwand bezogen auf die Durchsetzung und behördliche Kontrolle bedeuten würde.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesetzlichen Grundlagen des LkSG ein, erläutert den Anlass der Gesetzgebung durch menschenrechtliche Missstände in internationalen Lieferketten und skizziert die vier zentralen Kritikpunkte der Arbeit.
II. Gefährdung der Zweckerreichung des Gesetzes durch den Anwendungsbereich der Unternehmensgröße: Das Kapitel analysiert die Schwellenwerte für die Anwendung des LkSG und diskutiert, warum die alleinige Definition über die Mitarbeiterzahl als unzureichend und potenziell kontraproduktiv angesehen wird.
III. In- und ausländische Wettbewerbsnachteile durch das LkSG: Hier wird untersucht, welche Wettbewerbsverzerrungen für in Deutschland ansässige Unternehmen durch die rein nationale Gesetzeswirkung entstehen und warum das inländische Niederlassungskriterium als kritisch bewertet wird.
IV. Die substantiierte Kenntnis bei mittelbaren Zulieferern: Dieses Kapitel behandelt die Reichweite der Sorgfaltspflichten bei indirekten Zulieferern sowie die Herausforderungen des Begriffs der substantiierten Kenntnis als Voraussetzung für Handlungspflichten.
V. Besondere Prozessstandschaft und zivilrechtliche Haftung: Die Analyse konzentriert sich auf die Befugnis von Nichtregierungsorganisationen zur Prozessstandschaft und die Frage, warum das LkSG explizit keine zivilrechtliche Haftung begründet.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet den Balanceakt des Gesetzgebers zwischen der Durchsetzung von Menschenrechten und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
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Die Bachelorarbeit setzt sich kritisch mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auseinander, welches seit 2023 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Menschen- und Umweltrechte in ihren Lieferketten zu wahren.
Die Arbeit analysiert schwerpunktmäßig den Anwendungsbereich, mögliche Wettbewerbsnachteile durch das Gesetz, die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf mittelbare Zulieferer sowie die prozessualen Möglichkeiten für Klagen durch Dritte.
Ziel ist es, eine realistische Einschätzung der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und zu prüfen, ob das LkSG sein Ziel des verbesserten Menschenrechtsschutzes erreicht, ohne die deutsche Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten.
Der Fokus liegt auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse und kritischen Würdigung der Normen unter Einbeziehung von Stellungnahmen von Industrieverbänden, Gewerkschaften und aktueller juristischer Literatur.
Behandelt werden die Kritikpunkte am Anwendungsbereich gemessen an der Unternehmensgröße, die Problematik der inländischen Niederlassung, die Voraussetzungen für Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern und die kontroverse Instanz der Prozessstandschaft.
Wichtige Begriffe sind insbesondere die "substantiierte Kenntnis" bei mittelbaren Zulieferern sowie der Ausschluss einer "zivilrechtlichen Haftung" trotz vorhandener prozessualer Befugnisse für NGOs.
Kritiker führen an, dass das Kriterium der Arbeitnehmerzahl nicht zwingend mit dem Menschenrechtsrisiko korreliert und viele ökonomisch bedeutende Unternehmen mit hoher Umsatzkraft durch das Raster fallen könnten.
Das LkSG statuiert eine Bemühenspflicht bei substantiierter Kenntnis, schließt aber eine direkte zivilrechtliche Schadensersatzhaftung aufgrund eines Sorgfaltspflichtverstoßes nach § 3 LkSG explizit aus.
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