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Bachelorarbeit, 2022
54 Seiten, Note: 1,7
Abstract
Abstracts
1 Einleitung
2 Forschungsmethodik
3 Erklärung und Definitionen der Begrifflichkeiten
3.1 Der Strafvollzug
3.2 R esozialisierung
4 Soziale Arbeit im Strafvollzug
4.1 Aufgaben des Sozialen Dienstes im Strafvollzug
4.2 Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen durch den Sozialen Dienst
4.3 Dokumentation der Sozialen Arbeit
5 Die Sozialtherapie im Justizvollzug
5.1 Die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA Burg
5.2 Sozialer Dienst im Behandlungs- und Aufnahmebereich der SothA
5.3 Behandlung in der Sozialtherapeutischen Abteilung
5.4 Behandlungsmaßnahmen der Sozialtherapeutischen Abteilung
5.4.1 Einzelne Behandlungsangebote
5.4.2 G ruppentherapeutische A ngebote
5.4.3 Freizeitorientierte B ehandlungsmaßnahmen
5.4.3 Andere resozialisierungsfördernde Methoden
6 Lockerungen im Strafvollzug
6.1 Lockerungsmaßnahmen im Strafvollzug
6.2 Lockerungsmaßnahme Offener Vollzug
7 Entlassung und Nachsorge
7.1 E ntlassungsphase
7.2 N achsorge
8 Ambulante Maßnahmen zur Resozialisierung
8.1 Die Straffälligenhilfe
8.1.1 Die Straffälligenhilfe - der Soziale Dienst der Justiz
8.1.2 Die freie Straffälligenhilfe
9 Wirksamkeit von Resozialisierung
10 Ausblick
11 Fazit
I Literaturverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Da in der JVA Burg nur männliche erwachsene Gefangene inhaftiert sind, bezieht sich die Schreibweise in männlicher Form.
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Strafgefangene, die von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten verbüßt haben, resozialisiert in die Freiheit entlassen werden. Das heißt, dass die entlassenen Bürger ein Leben ohne Straftaten verbringen sollen. In den Justizvollzugsanstalten werden für Gefangene Behandlungsmaßnahmen bzw. Wiedereingliederungsprogramme zur Verfügung gestellt, die das Vollzugsziel - die Resozialisierung dadurch erreichen können. Die Gesellschaft verlangt von der Bundesregierung resozialisierte entlassene Menschen, die ein Leben ohne Straftaten führen.
Das Ziel in der vorliegenden Arbeit ist es zu beantworten, durch welche Kriterien eine Resozialisierung im Strafvollzug erfolgreich erreicht werden kann. Die folgende Forschungsfrage dazu lautet: Welche Behandlungsmaßnahmen bieten die nötige Qualität, um Strafgefangene resozialisiert in die Gesellschaft zu entlassen?
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde die Methode der systematischen Literaturrecherche durchgeführt. Dazu wurden Datenbanken der Hochschule IU, Google, Google Scholar, Google Books und die Bibliothek der JVA Burg (Sozialtherapeutische Abteilung) verwendet. Die recherchierte Literatur zeigt das Ergebnis aus wissenschaftlichen Studien und Texte mit wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen.
Weiterhin soll die Bachelorarbeit Auskunft geben, welche Aufgaben der Soziale Dienst (innerhalb und außerhalb des Vollzuges) resozialisierungsfördernd sind und mit welchen Berufsgruppen der Soziale Dienst zusammenarbeitet.
Hierzu werden rechtliche Grundsätze und Rahmenbedingungen dargestellt, die in Justizvollzugsanstalten zur Anwendung kommen.
Die Maßgabe zur Erreichung des Vollzugsziels wurde in einer Studie erfasst und die daraus resultierende Wirkung bzw. Ergebnis erläutert.
In the Federal Republic of Germany, prisoners who have been sentenced to imprisonment by a German court and who have served their sentence in prisons are to be released after they have been resocialized. This means that the released citizens should live a life without crime. In the prisons, treatment measures and reintegration programs are made available for prisoners, which can thereby achieve the prison goal - rehabilitation. Society demands from the federal government resocialized discharged people who lead a crime-free life.
The aim of this thesis is to answer the criteria through which rehabilitation in prison can be successfully achieved. The following research question is: Which treatment measures offer the necessary quality to release prisoners into society after they have been resocialized?
In order to answer the research question, the method of systematic literature research was carried out. Databases from the IU University, Google, Google Scholar, Google Books and the library of the JVA Burg (social therapy department) were used for this purpose. The researched literature shows the results of scientific studies and texts with scientific quality standards.
Furthermore, the bachelor thesis should provide information about which tasks of the social service (inside and outside of prison) are conducive to resocialization and with which professional groups the social service works together.
For this purpose, legal principles and framework conditions are presented that are used in prisons.
The requirement for achieving the implementation goal was recorded in a study and the resulting effect or result was explained.
„Man müsste die Gefangenen mit den Menschen der Gesellschaft verknüpfen. Stattdessen trennt man sie radikal von den Menschen, schneidet sie vollends von der Gesellschaft ab, und selbst von ihrer Familie entfernt man sie. Man müsste sie mit den allgemeinen Interessen verbinden, verflechten - stattdessen entfremdet man sie, selbst ihre Kenntnisse, immer weiter von diesen Interessen durch künstliche, gewaltsame Isolierung: keine Kunde von der Außenwelt, außer dem Persönlichsten; keine Zeitungen (im Krieg Ausnahme für Kriegsnachrichten)“. So bezeichnete Karl Liebknecht den Begriff Resozialisierung in einem Entwurf im Zuchthaus in Luckau, Frühjahr 1918 (Sozialistische Klassiker 2.0 o. J. zit. nach Liebknecht 1971, S. 395).
Darüber hinaus ist der Begriff Resozialisierung von Straffälligen noch heute ein bedeutendes politisches Thema. In dieser Arbeit wird die Resozialisierung durch Soziale Arbeit (innerhalb und außerhalb von Justizvollzugsanstalten) dargestellt.
In Deutschland werden Menschen, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) straffällig und dazu abhängig von der Straftat rechtskräftig verurteilt werden in Justizvollzugseinrichtungen untergebracht (Koerperverletzung 2021). Die Bundesregierung mit ihrer Gesetzgebung dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) sieht vor, dass die inhaftierten Straftäter bzw. Gefangenen in Justizvollzugsanstalten resozialisiert in die Freiheit entlassen werden sollen1. Resozialisierungsmaßnahmen werden gezielt für Strafgefangene eingesetzt, um das Vollzugsziel, die Resozialisierung, zu erreichen. Aus dem Strafvollzugsgesetz ist weiterhin zu entnehmen, dass Gefangene ein Recht auf Lockerungen innerhalb des Vollzuges haben. Diese Lockerungen (bspw. Ausgang, Ausführung) können unter bestimmten Bedingungen erreicht werden. Lockerungen im Strafvollzug sind bedeutende Resozialisierungsmaßnahmen. Durch Maßnahmen wie bspw. Ausgang oder Hafturlaub können Strafgefangene in gewisser Zeit ein Leben in Freiheit erproben.
Die Bevölkerung fordert, dass entlassene Bürger aus den Strafvollzugsanstalten das Vollzugsziel erreichen und straffrei in der Gesellschaft leben. Doch welche Behandlungsmaßnahmen bewirken eine Resozialisierungsgarantie? Haben diese Maßnahmen die nötige Qualität das Vollzugsziel zu erreichen?
In der folgenden Bachelorarbeit wird diese Problematik aufgegriffen und anhand von wissenschaftlicher Literatur belegt, dass qualitative Angebote zur Resozialisierung zur Verfügung stehen. Das Handlungsfeld der Sozialen Arbeit bzw. des Sozialen Dienstes in Justizvollzugsanstalten ist bedeutend für die Methoden die zur Resozialisierung beitragen. Die Interaktion zwischen Sozialpädagogen und Gefangenen erfordert umfangreiche Methodenkenntnis Fachkompetenz. Die Sozialarbeiter/Pädagogen arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen (Justizvollzugsbeamte, Psychotherapeuten) zusammen. Können diese Resozialisierungsangebote aufgrund von Fachkräftemangel nicht stattfinden, ist das Vollzugsziel für den zu Behandelnden gefährdet. Daher soll diese Arbeit auch eine Orientierung für das politische Verständnis, also der Regierung der Bundesländer (geeignetes Personal im Strafvollzug) darbieten. Den Inhaftierten stehen abhängig vom Delikt, Persönlichkeit und intellektueller Struktur Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung - dementsprechend erfolgt die Unterbringung. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Behandlungsangebote zwischen der Unterbringung im normalen Vollzug (Regelvollzug) und der Sozialtherapeutischen Abteilung (SothA). Im Regelvollzug werden die standardisierenden Behandlungsmethoden (Kapitel 4.2) wie Deliktaufarbeitung, Suchttherapeutische Gruppe, Soziales Kompetenztraining und Anti Gewalttraining durchgeführt. Diese Behandlungsmaßnahmen durch Soziale Arbeit werden zum Verständnis näher beschrieben. In der Sozialtherapeutischen Abteilung (SothA) der JVA Burg2 sind spezifischere Behandlungsangebote im therapeutischen Kontext zu verstehen. Einzel- und gruppentherapeutische Interaktionen geben den Strafgefangenen die Möglichkeit, bei vorhandener Therapiemotivation, das Vollzugsziel zu erreichen. Die Einzeltherapeutische Maßnahme kann z. B. ein Kontaktgespräch durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes (Bezugsbetreuer), ein sozialpädagogisches Beratungsgespräch durch Sozialpädagogen oder ein Einzeltherapeutisches Gespräch durch psychologische Psychotherapeuten (Bezugstherapeut) sein. Gruppentherapeutische Behandlungsmaßnahmen wie Mentalisierungsorientiertes Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter (MOG), Suchtbehandlung, Soziales und emotionales Kompetenztraining (SeKT), Resozialisierungsgruppe, Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) und Psychodynamische orientierte Gruppentherapie werden in der SothA im Behandlungsteam angeboten. Das Behandlungsteam besteht aus Fachdiensten (Psychotherapeuten, Sozialarbeiter) und den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD). Die Behandlungsmöglichkeiten der Sozialtherapeutischen Einrichtung der JVA Burg werden im Kapitel 5 näher erläutert.
Auch außerhalb des Justizvollzuges sind Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen, die für die Wiedereingliederung von ehemaligen Strafgefangenen verantwortlich sind, tätig. Das Handlungsfeld, die Straffälligenhilfe im allgemeinen Sozialen Dienst, beschäftigt sich mit Wiedereingliederungsprogrammen und Unterstützungsleistungen. In diesem Bereich der Sozialen Arbeit werden Entlassene mit Hilfe zur Selbsthilfe für eine autonome Lebensgestaltung unterstützt. Im Tätigkeitsfeld der Bewährungshilfe (ambulanter Sozialer Dienst der Justiz) sind ebenfalls Sozialarbeiter beschäftigt. In diesem Handlungsbereich bietet der Soziale Dienst Unterstützungsangebote für ehemalige Inhaftierte, aber auch die Überwachung mit dem vom Gericht erteilten Auflagen und Weisungen.
Die folgende Bachelorarbeit ist eine zusammengefasste Literaturarbeit. Bei der Methode der empirischen Literaturanalyse wird die erforderliche wissenschaftliche Literatur (aus Datenbanken) erfasst und in Themenbereiche wie Soziale Arbeit, Resozialisierung, Straf- bzw. Justizvollzug unterschieden. Dabei werden systematisch nach Selektionskriterien eine Literaturübersicht erstellt und die genannten Themenbereiche zusammengefasst und kombiniert. Nach dieser Recherche werden die gesammelten Studien und Texte einer Qualitätsprüfung unterzogen. Weiterhin werden die gewonnenen Ergebnisse zueinander in Beziehung gesetzt oder voneinander abgegrenzt.
Im wissenschaftlichen Arbeiten ist eine Sozialforschung oder die Beantwortung einer Forschungsfrage ohne methodisches Vorgehen nicht möglich. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen einer qualitativen- und quantitativen Forschung, oder das Erfassen, Zusammentragen und Auswerten von vorhandener wissenschaftlicher Literatur (qualitativ oder quantitativ). In dieser Bachelorarbeit wird die Methode der systematischen Literaturanalyse zur Beantwortung der Forschungsfrage verwendet.
Die systematische Literaturanalyse eignet sich für Literatur- bzw. Forschungsarbeiten, indem ausgewählte wissenschaftliche Literatur qualitativ geprüft und zusammenfasst werden (Vgl. Prexl 2017, S. 29). Die systematische Literaturübersicht besteht aus mehreren Schritten. Das Grundmuster der Cochrane Reviews haben aufgrund der hohen Qualitätsansprüche und Standardisierung ein hohes Ansehen unter den Wissenschaftlern (Cochrane Deutschland o. J.). In den folgenden Schritten wird die Vorgehensweise dargestellt, wie die systematische Literaturübersicht aufgebaut ist. (1) die Entwicklung einer beantwortbaren Fragestellung, (2) eine systematische Literatursuche, (3) eine Qualitätsbewertung der eingeschlossenen Studien, (4) eine quantitative Datensynthese und (5) eine objektive Interpretation der Ergebnisse (Cochrane Deutschland o. J.).
Im ersten Schritt wird das Forschungsproblem - hier die Resozialisierung in deutschen Strafvollzugen definiert sowie die dazu gehörige Forschungsfrage formuliert: Welche Behandlungsmaßnahmen bieten die nötige Qualität, um Strafgefangene resozialisiert in die Gesellschaft zu entlassen? Wie in der Einleitung erwähnt, fordert die Gesellschaft resozialisierte Bürger, die aus der Haft entlassen werden. Für diese Thematik - Resozialisierung im Strafvollzug bzw. Resozialisierung durch Soziale Arbeit wurde in den Datenbanken (Google, Google Scholar, Google Books, Bibliothek der Hochschule IU und die Bibliothek der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Burg nach wissenschaftlicher Fachliteratur recherchiert. Eine differenzierte Datenbanksuche im Internet wird in den nächsten Schritten näher erläutert (Prexl 2017, S. 31 nach Cochrane Deutschland).
Im zweiten Schritt erfolgte eine systematische Literatursuche. Diese wurde wie im ersten Schritt beschrieben und nach einer groben Übersicht der vorhandenen Literatur zur Thematik durchgeführt. Für die Recherche nach wissenschaftlicher Literatur wurden die Datenbanken Google3, Google Scholar, IU Internationale Hochschule Onlinebibliothek verwendet. Anhand von Selektionskriterien (Inklusions- und Exklusionskriterien) erfolgte dazu eine differenzierte Datenbanksuche. Diese Inklusionskriterien ergaben folgende Literatur als Ergebnis zum Thema Strafvollzug, Resozialisierungsmaßnahmen, Resozialisierung und Resozialisierung durch Soziale Arbeit (Schlagwörter und Begriffe der Literatur in der Suchmaske von: Google, Google Scholar, IU Internationale Hochschule Onlinebibliothek): „Delinquenz und Soziale Arbeit - Prävention, Beratung, Resozialisierung“ von D. Deimel & T. Köhler (2020) (Hrsg.), „Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe“ von A. Bukowski & W. Nickolai (2018), „Resozialisierung durch Soziale Arbeit“ von H. Cornel (2021), „Resozialisierung - Handbuch“ von H. Cornel, G. Kawamura-Reindl, B.R. Sonnen (2018) und „Das Gefängnis auf dem Prüfstand“ - Zustand und Zukunft des Strafvollzugs von B. Maelicke, S. Suhling. (2018).
Die Begriffe bzw. Schlagwörter (siehe Tabelle) erzielten in den Datenbanken folgende Treffer:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im dritten Schritt, der Qualitätsprüfung für die recherchierte Literatur, wurden die Fachbücher nach bestimmten Kriterien überprüft (Prexl 2017, S. 32 nach Cochrane Deutschland). Diese Kriterien beinhalten folgende Eigenschaften: Erscheinungsdatum der Literatur, Verlagsgesellschaft (wissenschaftliche Erkenntnisse), Inhalt (zur Beantwortung der Forschungsfrage), ist die Studie verallgemeinerbar und sind die Schlussfolgerungen nachvollziehbar und durch Ergebnisse gestützt? Diese Kriterien wurden sorgfältig mit der recherchierten Literatur: „Delinquenz und Soziale Arbeit - Prävention, Beratung, Resozialisierung“ von D. Deimel & T. Köhler (2020) (Hrsg.), „Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe“ von A. Bukowski & W. Nickolai (2018), „Resozialisierung durch Soziale Arbeit“ von H. Cornel (2021) und „Resozialisierung - Handbuch“ von H. Cornel, G. Kawamura-Reindl, B.R. Sonnen (2018) überprüft. Bspw. wurden die Inhaltsverzeichnisse aus den Fachbüchern gesichtet und untereinander verglichen. Hinzu kam die Überprüfung von Hintergrundinformationen über die Autoren aus den Fachbüchern, das heißt, haben die Autoren und Herausgeber der Fachliteratur sich mit Studien zur Resozialisierung auseinandergesetzt, sind sie wissenschaftlich begründet und sind andere Studien zu dieser Thematik erschienen. In diesen drei Fachbüchern (Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe, Delinquenz, Soziale Arbeit, Resozialisierung durch Soziale Arbeit, Resozialisierung - Handbuch) wurden die Inhalte miteinander verglichen. Dieser Vergleich erzielte Gemeinsamkeiten bezüglich der Resozialisierung in Strafvollzugseinrichtungen bzw. Behandlungsmaßnahmen. Zur weiteren Recherche wurde auf Empfehlung von Fachdiensten (Sozialarbeiter und Psychologische Psychotherapeuten) der JVA Burg unter andrem das Lehrbuch: „Methoden der Sozialen Arbeit“ (2017) von P. U. W endt, die Fachzeitschrift „Forum Strafvollzug - Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe“, die Fachzeitschrift „NK Neue Kriminalpolitik - Forum für Kriminalwissenschaften“, Recht und Praxis und Handlungs- bzw. Behandlungskonzepte4 („graue Literatur“) der JVA Burg. In den Fachzeitschriften „Forum Strafvollzug“ und „NK Neue Kriminalpolitik - Forum für Kriminalwissenschaften“ ergaben ebenfalls Zusammenhänge mit der Internetrecherche (Google-Datenbank) und zusätzliche wissenschaftliche Informationen zur Thematik Resozialisierung bzw. Behandlung und Strafvollzug.
In den folgenden Kapiteln werden die Begrifflichkeiten bzw. Definitionen zum Justiz(Straf)vollzug, Strafvollzugsgesetz, Resozialisierung in Strafvollzugsanstalten und der Straffälligenhilfe beschrieben. Dieser Einblick beschreibt unter anderem die Aufgaben der Berufsrollen und Handlungen nach Gesetzesgrundlagen.
Im bundesdeutschen Strafvollzug, der auch Justizvollzug genannt wird, verbüßten laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2020 41.901 verurteilte Straftäter ihre Freiheitsstrafe (Koerperverletzung 2021). Delinquentes Verhalten bedeutet in der juristischen Terminologie strafrechtlich relevantes Verhalten (Sonnen 2018). Nur Taten, die vor ihrer Begehung unter Strafe stehen, dürfen tatsächlich bestraft werden (§ 1 StGB). Im Rahmen der strafrechtlichen Sanktionierung von Vergehen und Verbrechen stehen den Strafverfolgungsbehörden die Verhängung von Geldstrafen und Freiheitsstrafen zur Verfügung (Koerperverletzung 2021). Die Verurteilung einer Person, die eine Straftat beging und zu einer Freiheitsstrafe durch ein deutsches Gericht verurteilt wurde, ist vor allem bei schwerwiegenderen Delikten anzusetzen (Koerperverletzung 2021). Die Aufgabe des Strafvollzuges ist, Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe zu befähigen, ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Außerdem schützt der Freiheitsentzug vor weiteren Straftaten und die Allgemeinheit (§ 2 StVollzG). Das macht deutlich, dass die Priorität des Vollzuges die Resozialisierung von Straffälligen ist. Nähere Erläuterungen zum Begriff Resozialisierung werden in den nächsten Kapiteln beschrieben. Am 1. Januar 1977 trat das "Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung", das Strafvollzugsgesetz (StVollzG), in Kraft (Bpb 2021). Aufgrund mehrerer Beschwerden von Gefangenen wegen unzumutbaren Bedingungen in der Haft und der Verstoß gegen die Menschenrechte laut Grundgesetz, wurde das Strafvollzugsgesetz eingeführt (ebd). Das Strafvollzugsgesetz bestimmt, wie der Strafvollzug durchgeführt wird. Es regelt im Einzelnen die (Rechts-)Stellung und Behandlung des Gefangenen, die Aufgabenbereiche der Vollzugsbediensteten und -behörden sowie die Organisation des Vollzugs und den Aufbau der Vollzugsanstalten (Bpb 2018).
Aufgrund der Föderalismusreform5 regelt jedes Bundesland seinen Strafvollzug selbst (Justizvollzugsanstalt 2021). Daher können die Landesjustizgesetze vom eigentlichen Strafvollzugsgesetz, welches 1977 in Kraft getreten ist, abweichen. Weiterhin gelten für alle Bundesländer einheitlich, der § 2 im StVollzG - das Vollzugsziel (Bpb 2021).
In den bundesdeutschen Gefängnissen gibt es verschiedene Arten des Freiheitsentzuges bzw. Strafhaftarten. Neben der Strafhaft gibt es dazu die Untersuchungshaft, Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Ersatzfreiheitsstrafe und sonstige Haftarten (Bpb 2021). Von einer Beschreibung dieser Haftarten wird abgesehen.
In Deutschland gibt es zur Sicherung von Straftätern drei verschiedene Vollzugsarten: der geschlossene Vollzug, der offene Vollzug und die Sicherungsverwahrung (Strafvollzug24, 2019). Strafvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges sind durch bauliche und technische Sicherungsvorkehrungen gekennzeichnet. Um eine sichere Unterbringung der Gefangenen zu gewährleisten, sind baulich besonders gesicherte Türen, Fenstergitter und Umfassungsmauern vorgesehen. Die Gefangenen sind grundsätzlich ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen, sobald sie ihren Haftraum verlassen und sich innerhalb der Anstalt bewegen (Strafvollzug24, 2019). Strafvollzugsanstalten des offenen Vollzuges haben keine oder nur verminderten Vorkehrungen gegen Entweichungen. Gemäß § 10 Abs. 1 StVollzG6 sollen Gefangene mit ihrer Zustimmung in Anstalten des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn sie den besonderen Anforderungen genügen. Das bedeutet, dass die Gefangenen offen für pädagogische Bemühungen und Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen, wenn nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zur Begehung von Straftaten missbrauchen. Das Leben im offenen Vollzug ist den allgemeinen Lebensbedingungen stärker angeglichen als im geschlossenen Vollzug. Der offene Vollzug ist in besonderer Weise dazu geeignet, den Übergang des Gefangenen in die Freiheit zu erleichtern, z.B. durch Arbeit außerhalb der Anstalt, Urlaub und Ausgänge (Strafvollzug24, 2019).
Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den § 66, § 66a, § 66b und § 66c des Strafgesetzbuches (StGB). Ebenso wie die normale Strafhaft wird die Sicherungsverwahrung bisher in allgemeinen Haftanstalten vollzogen. Den Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung werden jedoch mehr Hafterleichterungen gewährt, da für sie der Aufenthalt gerade nicht an ihre Schuld anknüpft, sondern der Sicherungsverwahrte sich dort einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor ihm befindet (Strafvollzug24 2019).
Resozialisierung wurde erstmals von Karl Liebknecht und später von Hans Ellger (eingeführt in den Fachdiskurs) im Kontext des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe verwendet (Liebknecht 1971, S. 395 und Ellger 1922, S. 17 u. 39).
Der Begriff Resozialisierung ist zusammengesetzt aus „Re7 “ und „Sozialisierung8 “. Das heißt im strafvollzuglichen Sinn, dass die straffällig gewordenen Menschen zu einem normalen Leben zurückgeführt werden sollen, ohne weitere Straftaten zu begehen. Cornel beschreibt Sozialisierung wie folgt: „Sozialisierung kann sich einfach auf die Gesellschaft beziehen, so dass mit Resozialisierung die Wiedereingliederung in die Gesellschaft oder die Rückführung in die Gesellschaft gemeint ist“ (Cornel 2021).
Im Jahr 1973 forderte das Bundesverfassungsgericht: "Dem Gefangenen sollen Fähigkeiten und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden, er soll es lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen" (Bpb 2018). Einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung kann man aus dem § 2 StVollzG entnehmen. Wie schon beschrieben, müssen die Strafvollzugsanstalten zur Resozialisierung beitragen. Daher bietet jeder Strafvollzug in Deutschland Maßnahmen zur Förderung der Resozialisierung. Für jeden Gefangenen (Strafhaft) wird zu Beginn der Inhaftierung ein individueller Vollzugsplan erstellt, indem notwendige Behandlungsmaßnahmen festgelegt werden (Empt et. al). Welche Resozialisierungsmaßnahmen zur Förderung des Vollzugziels dienen, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.
Der Gesetzgeber für das Land Sachsen-Anhalt hat folgendes Gesetz (Justizvollzugsgesetzbuch) für die Behandlung von Strafgefangenen erlassen: „Der Strafgefangene oder der Jugendstrafgefangene ist verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugsziels mitzuwirken. Seine Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. Bei dem Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung oder bei dem Jugendstrafgefangenen mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung sind die Motivationsmaßnahmen zu dokumentieren“ (§ 6 JVollzGB I LSA). In der Fachliteratur können diverse Ansichten registriert werden, die über den Begriff Resozialisierung berichten. Cornel beschreibt die Begriffe über die Besserung und Erziehung, aber auch der Sozialisation, Integration und Rehabilitation (Cornel 2018). Der Strafvollzug orientiert sich daran, dass der Mensch von Natur aus kein soziales Wesen sei, sondern erst durch das Zusammenleben mit anderen Menschen wird (Cornel 2018). Da die Gefangenen an sich nicht in Einzelhaft leben bzw. isoliert von anderen Mitgefangenen (Einzelunterbringung nur in Ausnahmefällen) sind Hafträume und Behandlungsmaßnahmen so ausgerichtet, dass Strafgefangene in Mehrplatzbelegungen untergebracht sind. Resozialisierung wird innerhalb des Strafvollzugsgesetzes hauptsächlich mit dem Begriff der Behandlung beschrieben. Im dritten Buch § 2 Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden- Württemberg) werden folgende Behandlungsgrundsätze dargestellt:
(1) Die Gefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.
(2) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden.
(3) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Die Gefangenen sind vor Übergriffen zu schützen.
(4) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
(5) Zur Erreichung des Vollzugsziels sollen die Einsicht in die dem Opfer zugefügten Tatfolgen geweckt und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich angestrebt werden.
(6) Bei der Gestaltung des Vollzugs und bei allen Einzelmaßnahmen werden die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der weiblichen und männlichen Gefangenen berücksichtigt.
Diese Behandlungsgrundsätze geben in allen Justizvollzugsanstalten einen rechtlichen Rahmen zur Behandlungsgestaltung und einen Behandlungs-Rechtsanspruch für Gefangene. Behandlungsmaßnahmen, die zur Erreichung der Resozialisierung beitragen, werden im Kapitel 6 vorgestellt.
Resozialisierung soll nicht nur innerhalb der Gefängnismauern stattfinden, sondern auch durch andere Institutionen (Vereine, Behörden und Einzelpersonen) angeboten werden (Cornel 2018, S.63 ff). Die gesellschaftlichen Institutionen und Dienste im Umfeld der Strafjustiz oder der Strafrechtspflege, die mit Resozialisierungsaufgaben betraut sind, lassen sich in unspezifische und spezifische Hilfen unterteilen (ebd.). Unspezifische Hilfen leisten kommunale Einrichtungen wie Wohnungs-und Sozialämter, Arbeitsagentur. Sie bieten auf der Rechtsgrundlage des SGB II, SGB III und SGB XII Unterstützung (ebd.). Diese unspezifischen Hilfen sind allgemeine Hilfen und werden für Bedürftige angeboten (ebd.) Neben den Hilfen, die jede Bürgerin und jeder Bürger in Anspruch nehmen kann, sind die Ambulanten Sozialen Dienste9 und der Sozialdienst in den Justizvollzugsanstalten10 tätig (ebd.).
Die spezifischen Hilfen zur Resozialisierung von Straffälligen beschreibt Cornel als dritte Säule, die Freie oder nichtstaatliche Straffälligenhilfe (Cornel 2018, S. 63 ff). Nähere Erläuterungen zur Straffälligenhilfe werden im Kapitel 8.1 beschrieben.
Die Soziale Arbeit wird von einigen Wissenschaftlern mit verschiedenen Ansätzen bzw. Begrifflichkeiten definiert. Die Hans Thiersch - Theorie, die der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit, zählt zu dem Versuch die Soziale Arbeit inhaltlich zu klären (Thiersch 2015). Damit stellt Thiersch fünf zentrale Dimensionen für eine sozialpädagogische Theoriebildung auf: Lebenswelt der Adressaten, Gesellschaftliche Funktionen, Sozialpädagogische Institutionen, Sozialpädagogisches Handeln und das Wissenschaftskonzept der Sozialpädagogik - Erziehungswissenschaft (Tiersch & Rauschenbach 1987). Der lebensweltorientierte Ansatz und den dazugehörigen vier Dimensionen ist für den Sozialen Dienst im Strafvollzug von Bedeutung. Die Lebenswelt der Adressaten (Gefangenen) ist nach Thiersch die Frage nach den Lebensverhältnissen und -defiziten (Schilling/Klus 2018). Der Sozialdienst im Strafvollzug setzt sich unteranderem mit den Gefangenen und deren Lebensverhältnissen auseinander. Nähere Erläuterungen zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes, die im Zusammenhang der fünf Dimensionen nach Thiersch zutreffen, werden im Kapitel 4.1 beschrieben.
Der Soziale Dienst in Strafvollzugsanstalten11 gibt Unterstützungsangebote und Hilfen während der Inhaftierung der Gefangenen. Zu den allgemeinen Aufgaben gehört die soziale Begleitung von erwachsenen männlichen Gefangenen im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe. Zu den Schwerpunkten der Arbeit des Sozialdienstes gehören: Mitwirkung an der Behandlungsuntersuchung, Mitwirkung an der Erstellung eines Vollzugsplanes und der Vollzugsplanfortschreibung, Unterstützung und prozesshafte Begleitung persönlicher familiärer Probleme im Rahmen der Einzelfallhilfe12, Durchführung von sozialer Gruppenarbeit (Soziales Kompetenztraining13 ), Beratung14 über Rechte und Pflichten der Gefangenen und zwischenmenschlichen Angelegenheiten. Auch in rechtlichen Angelegenheiten wirkt der Sozialdienst der JVA Burg mit. Hierzu werden Stellungnahmen für eine eventuelle vorzeitige Entlassung, gemäß §§ 57 StGB, 35 BtmG, 68 StGB, § 456 a StPO, 455 StPO und bei Lockerungsgewährung (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009). Die Soziale Hilfe wird im JVollzGB III BW beschrieben und unter den Aufgabenbestimmungen Sozialer Arbeit verstanden, dass die soziale Hilfe der JVA ausgerichtet sein soll, die Gefangenen in die Lage zu versetzen, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln (§ 40 JVollzGB III BW).
Die Hauptaufgaben des Sozialen Dienstes in Justizvollzugsanstalten sind die Aufnahme und Entlassung von Gefangenen. Im Aufnahmegespräch werden zumeist die aktuelle Situation des Gefangenen abgefragt, um dadurch eventuelle Hilfe bzw. Unterstützung zu leisten. Nach der Theorie der Sozialen Arbeit von Thiersch werden in Gesprächen die momentanen Lebensverhältnisse bzw. Defizite wie soziale Kontakte, Personaldokumente, Wohnraumsituation, berufliche Situation, Leistungsbezüge (Arbeitslosengeld, Rente), Schulden, Kontakt zu Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, Suchtprobleme, Arbeitseinsatz in der JVA (Ausbildungen, Qualifikationen) und Freizeitinteressen hinterfragt. Die daraus resultierende Gesamteinschätzung sowie die Ergebnisse Soziale Arbeit im Strafvollzug - Methoden für eine qualitative Behandlung für Strafgefangene der Behandlungsuntersuchung fließen dann mit den abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen in den Vollzugsplan. In der JVA Burg wird der Soziale Dienst an der Behandlungsuntersuchung15 und der anschließenden Vollzugsplanerstellung beteiligt (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
Methoden16 wie die Gefangenenpersonalakte, das Gerichtsurteil, das anamnestisches Interview und die Verhaltensbeobachtung gehören für den Sozialen Dienst zur Behandlungsuntersuchung. Die Informationen aus der Behandlungsuntersuchung werden wie schon erwähnt bei der Erstellung des Vollzugsplans bzw. Vollzugsplanfortschreibung berücksichtigt. Durch den Vollzugsplan erhält der Gefangene eine Orientierung für die Erreichung des Vollzugsziels. Der Soziale Dienst gibt in der Vollzugsplanfortschreibung Empfehlungen, welche Behandlungsmaßnahmen für Gefangene eine effektive Wirkung erzielen können. Der Vollzugsplan wird in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten fortgeschrieben. Die darin enthaltene Zuarbeit durch den Sozialen Dienst gibt Auskunft zum Behandlungsstand und Veränderung des Gefangenen (negativ, positiv) sowie ob es zu Veränderungen bezüglich der Behandlungsmaßnahmen kommt (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
Der Soziale Dienst ist in der JVA Burg an Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen beteiligt. Dabei werden im Einzelsetting oder in Gruppen resozialisierungsfördernde Maßnahmen bereitgestellt. Die Methoden, die im Folgenden vorgestellt werden, beziehen sich auf Gefangene aus dem Regelvollzug der JVA Burg in Sachsen-Anhalt (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
Suchtberatung:
Bei Straftätern ist oft eine Ursache zwischen Delinquenz und dem Konsum von Suchtmitteln erkennbar. Die interne Suchtberatung der JVA Burg ist Ansprechpartner für suchtgefährdete und suchtkranke Gefangene. Sofern eine Veränderungsbereitschaft der Betroffenen zur Bewältigung der Suchtproblematik erkennbar ist, ist die anstaltsinterne Suchtberatung eine entscheidende Hilfeleistung. Zur Erreichung des Vollzugszieles ist die Suchtarbeit ein wichtiger Bestandteil des vollzuglichen Verbundsystems der angebotenen Hilfen. Sie ergänzt die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Gefangenen in enger Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst und erweitert das Behandlungs- und Betreuungsangebot in der JVA Burg. Das vorrangige Ziel in der Suchtarbeit ist die Suchtbewältigung durch Bereitstellung von spezifischer Beratungs- und Betreuungskompetenz. Dabei steht die psychische und soziale Dimension der Erkrankung von suchtgefährdeten und suchtmittelabhängigen Gefangenen im Mittelpunkt. Der Soziale Dienst unterstützt den Hilfesuchenden bei der Bewältigung seiner suchtspezifischen Problemstellung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung seiner Lebenslage. In der Suchtarbeit werden mit den Gefangenen Informations- und Motivationsarbeit bzw. Bewusstmachungsarbeit geleistet. In der Bewusstmachungsarbeit werden suchtauslösende Faktoren und Umstände ermittelt sowie die Verdeutlichung der gesundheitlichen, tatbezogenen und sozialen Folgen. Die Gefangenen werden dabei über strafrechtliche Konsequenzen des illegalen Suchtmittelgebrauches informiert. Bei Bedarf und Eignung können stationäre und ambulante Suchtentwöhnungseinrichtungen aufgesucht werden. Für einen günstigen Behandlungserfolg können Angehörige für eine bessere Vorbereitung auf spätere Therapiemaßnahmen mit einbezogen werden (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
Schuldnerberatung:
Die Schuldnerberatung der JVA Burg dient dazu, die Gefangenen anzuleiten, ihre Schuldensituation zu klären und Lösungen zu entwickeln (Hilfe zur Selbsthilfe), wie die Forderungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden können. Schuldentilgung wird als fester Bestandteil in der künftigen Haushaltsplanung des Gefangenen etabliert (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
[...]
1 § 2 StVollzG: Der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Aufgaben, die Gestaltung und die Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug sollen diesem Ziel dienen.
2 Konzept der Sozialtherapeutischen Abteilung JVA Burg (2017)
3 Google ist eine Internet-Suchmaschine des US-amerikanischen Unternehmens Google. Übereinstimmende Statistiken zeigen bei weltweiten Suchanfragen Google als Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen und als die meistbesuchte Website der Welt. Google bearbeitet jährlich mehr als zwei Billionen Suchanfragen (Wikipedia 2019).
4 Konzepte der JVA Burg: Durchführung von Langzeitbesuch, Sozialer Dienst, Sozialtherapeutische Abteilung (SothA)
5 Am 30. Juni 2006 stimmte der Bundestag einer Reihe von Änderungen des Grundgesetzes zu, in denen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt wurden (Bpb 2021).
6 „Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen werde“.
7 Re: aus dem lateinischen kommende Präfix mit der Bedeutung von Zurückführung/Wiederherstellung
8 Sozialisation umfasst die Wirkungen soziokultureller Faktoren auf die Entwicklung im Bezug auf das Hineinwachsen in die gängigen Verhaltens- und Erlebensnormen eines Kulturkreises oder einer Gesellschaft. Diese Übernahme von mehr oder weniger tradierten, gesellschaftlichen Rollen und Aufgaben durch Kinder und Jugendliche erfolgt in der Regel durch verschiedene Instanzen, u. a. durch das Elternhaus, durch die Schule und damit einhergehend durch den gleichaltrigen Freundeskreis (Peers), Freizeiteinrichtungen, Jugendorganisationen, durch das Arbeitsumfeld und durch Massenmedien. (Stangl, 2022).
9 Erläuterungen dazu in den Kapiteln 8
10 Erläuterungen dazu in den Kapiteln 4
11 Bezogen aus dem Konzept des Sozialen Dienstes der JVA Burg (Sachsen-Anhalt)
12 „Die Einzelfallhilfe bezeichnet unspezifisch den Handlungsbereich der direkten Sozialen Arbeit mit einzelnen Menschen. Die Betonung liegt hier auf der dienstlichen Hilfe im Einzelfall. Als spezifischer Begriff bezeichnet Einzelfallhilfe die professionelle Arbeitsform (Methode im Sinne einer planmäßigen Vorgehensweise) in personenbezogenen Sozialdiensten“ (Wendt, W. 2013, S. 227).
13 Das Soziale Kompetenztraining ist eine Methode der Verhaltenstherapie, um soziale Fähigkeiten zu erlernen und zu verbessern. Das soziale Kompetenz Training befähigt unsere Teilnehmer zu einem angemessenen zwischenmenschlichen Umgang. Es wird dabei in Gruppen als auch in Einzelkontakten trainiert. Methoden die zum Einsatz kommen, sind z.B. Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen, Entspannungsübungen, Seminars, Feedbacks und andere Techniken (ikarus-rhein-neckar.de 2022).
14 „Beratung ist „eine Tätigkeit, die von der Alltagsberatung durch Laien bis hin zur Anwendung hoch differenzierter und methodisch ausgefeilter Verfahren durch speziell ausgebildete Fachkräfte in der professionellen Beratung reicht“ (Stimmer/Weinhardt 2010: S.15).
15 „Gegenstand der Behandlungsuntersuchung ist die Erforschung der Persönlichkeit und der Lebensverhältnisse des Gefangenen. Durchzuführen ist die Untersuchung durch alle Vollzugsbedienstete, insbesondere aber durch die Fachdienste. Die Erforschung der Persönlichkeit erfolgt unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher und kriminologischer Erkenntnisse unter Rückgriff auf die Erkenntnisse der Prozessakten, aber auch durch Gespräche und Beobachtungen“ (Konzept Sozialer Dienst JVA Burg 2009).
16 „Der Begriff Methode beschreibt im ursprünglichen Wortsinn, Weg zu einem Ziel hin. Bezeichnet wird damit ein zielstrebiges, planmäßiges und systematisches Vorgehen auf bewährtem, erprobten oder auch neuem Weg“ (Wendt 2017 S. 59)