Examensarbeit, 2009
37 Seiten, Note: 13 Punkte (gut)
C. Einleitung
D. Der Vermögensbegriff des StGB
I. Meinungsstand
1. Der (rein) juristische Vermögensbegriff
2. Der personale Vermögensbegriff
3. Der (rein) wirtschaftliche Vermögensbegriff
4. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff
II. Stellungnahme
E. Der Vermögensschaden
F. Die Vermögensgefährdung als Schaden?
I. Rechtliche Zulässigkeit
1. Kritik
a) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG
b) Gesetzesystematik
aa) Unvereinbarkeit mit § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 2
bb) „Tätige Reue“ nach § 265b Abs. 2
c) Vorverlagerung der Tatvollendung
d) Kriminalpolitische Bedenken
2. Stellungnahme
II. Einschränkungsmodelle
1. Schrifttum
a) Schröders Ansatz
aa) Theoretische Grundannahme
bb) Kritik
b) Cramers Ansatz
aa) Theoretische Grundannahme
bb) Kritik
c) Lenckners Ansatz
aa) Theoretische Grundannahme
bb) Kritik
2. Rechtsprechung
a) Ältere Rechtsprechung
b) Neuere Rechtsprechung
aa) Die Ansicht des 2. Strafsenats
(1) BGH, Urteil vom 18. 10. 2006
(2) BGH, Urteil vom 25. 05. 2007
(3) Kritik
bb) Die Ansicht des 1. Strafsenats
(1) BGH, Beschluss vom 20. 03. 2008
(2) BGH, Beschluss vom 18. 02. 2009
(3) Kritik
(a) Prozessuale Bedenken
(b) Materiell-rechtliche Bedenken
3. Stellungnahme
a) Zur „schadensgleichen Vermögensgefährdung“
b) Zu dem Zeitpunkt der Schadensfeststellung
c) Zur „konkreten Gefährdung“
G. Ergebnis
Die vorliegende Arbeit untersucht die dogmatische Zulässigkeit der Figur der „schadensgleichen Vermögensgefährdung“ im Rahmen der §§ 263 ff. StGB. Ziel ist es zu klären, ob bereits eine Gefährdung des Vermögens einem realisierten Schaden gleichgestellt werden kann, und wie sich dies zur aktuellen Rechtsprechung des BGH verhält.
F. Die Vermögensgefährdung als Schaden?
Es zeigt sich also, dass in all den Fallkonstellationen (nahezu) zweifelsfrei das Vorliegen eines Vermögensschadens bestimmt werden kann, wo bereits ein Leistungsaustausch stattgefunden hat.
Problematischer erscheinen Fälle, in denen der Täter bspw. über seine Fähigkeit täuscht, die Leistung bei Fälligkeit erbringen zu können. Da es für die Schadensberechnung maßgeblich auf den Zeitpunkt der Verfügung (Vertragsschluss) ankommt, ist fraglich, ob hierbei bereits von einem Schaden unter dem Gesichtspunkt einer „Gefährdung für das Opfervermögen“ ausgegangen werden kann.
C. Einleitung: Einführung in die Problematik der Vermögensdelikte und die dogmatische Schwierigkeit, einen Vermögensschaden bei Gefährdungslagen zu bestimmen.
D. Der Vermögensbegriff des StGB: Darstellung verschiedener Theorien zum Vermögensbegriff und Begründung der juristisch-ökonomischen Auffassung als maßgeblichem Ansatz.
E. Der Vermögensschaden: Herleitung der Kriterien für einen Vermögensschaden, basierend auf einer wirtschaftlichen Gesamtsaldierung.
F. Die Vermögensgefährdung als Schaden?: Kritische Erörterung der Zulässigkeit der schadensgleichen Vermögensgefährdung unter Berücksichtigung von Verfassung, Systematik und aktueller BGH-Rechtsprechung.
G. Ergebnis: Zusammenfassende Feststellung, dass die Begriffe „schadensgleiche Vermögensgefährdung“ und „konkrete Gefahr“ entbehrlich sind, da eine wirtschaftliche Betrachtung unmittelbar zur Schadensfeststellung führt.
Vermögensschaden, Vermögensgefährdung, Eingehungsbetrug, Untreue, Strafrecht, Vermögensbegriff, BGH-Rechtsprechung, juristisch-ökonomische Theorie, Gesamtsaldierung, Tatvollendung, Bestimmtheitsgebot, Gefährdungsschaden, wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Die Arbeit analysiert, ob eine bloße Vermögensgefährdung strafrechtlich bereits als vollendeter Vermögensschaden gewertet werden darf.
Im Fokus stehen der Vermögensbegriff im Strafgesetzbuch, die Dogmatik des Vermögensschadens bei Betrug und Untreue sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Die Forschungsfrage ist, ob die These haltbar ist, dass bereits die Gefährdung des Vermögens einem realisierten Schaden gleichgestellt werden kann.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, der Fachliteratur und der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil behandelt die verschiedenen Vermögensbegriffe, die Kritik an der Figur der „schadensgleichen Vermögensgefährdung“ (z.B. Art. 103 Abs. 2 GG) und die unterschiedlichen Einschränkungsmodelle aus Schrifttum und Rechtsprechung.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Vermögensschaden, Untreue, Eingehungsbetrug, juristisch-ökonomische Theorie und wirtschaftliche Gesamtsaldierung charakterisieren.
Der Autor begrüßt die restriktive Tendenz der neueren Rechtsprechung, kritisiert jedoch die dogmatische Herleitung über das subjektive Element des Vorsatzes.
Der Autor argumentiert, dass eine präzise wirtschaftliche Betrachtung direkt zum Ergebnis führt, ob ein Schaden vorliegt, wodurch die „Gleichstellung“ einer Gefahr mit einem Schaden rechtlich überflüssig und verwirrend wird.
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