Bachelorarbeit, 2020
35 Seiten, Note: 2,2
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
2 Das Handelsgesetzbuch
2.1 Die Entstehung und Entwicklung des HGB
2.2 Der Aufbau
2.3 Der Geltungsbereich
2.4 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
2.4.1 Grundsatz der Vollständigkeit
2.4.2 Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
2.4.3 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
2.4.4 Grundsatz der Vorsicht
2.4.5 Grundsatz der Einzelbewertung
3 Das Handelsregister
3.1 Historische Entwicklung
3.2 Systematik und Zweck
3.2.1 Aufbau
3.2.2 Eintragungspflichtige und eintragungsunfähige Tatsachen
3.3 Die Funktionen des Handelsregisters
3.3.1 Publikations-, Kontroll- und Beweisfunktion
3.3.2 Publizitätsfunktion
4 Der Rosinentheoriefall – BGHZ 65, 309
4.1 Der Sachverhalt
4.2 Das Urteil
4.3 Problematik und Kritik
5 Handlungsempfehlung und Fazit
Die Arbeit untersucht das Handelsregister als zentrale Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Das primäre Ziel ist es, die Schutzfunktionen des Registers sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen zu analysieren und deren Zuverlässigkeit anhand des "Rosinentheoriefalls" zu hinterfragen.
4.2 Das Urteil
Das Urteil erging am 01.12.1975 zum Vorteil der Klägerin und bejahte die Haftung des B nach § 128 HGB unter Beachtung der Tatsache, dass sein Ausscheiden als persönlich haftender Gesellschafters aus der KG als eintragungspflichtige Tatsache, nicht zum entscheidenden Zeitpunkt in das HR eingetragen und bekannt gemacht worden war.
Der Einwand des B, wonach der Vertrag zwischen Klägerin und Gesellschaft, aufgrund der Registerlage und der damit zusammenhängenden Gesamtvertretung nicht zustande gekommen ist, wurde vom Gericht als unerheblich betrachtet, da für das Zustandekommen des Vertrages lediglich die tatsächliche Lage entscheidend sei. Nach der tatsächlichen Lage war der A zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt und der Vertrag ist rechtmäßig zustande gekommen.
Dabei soll der § 15 Abs. 1 HGB nicht denjenigen schützen, in dessen Angelegenheit die Tatsache einzutragen war, sondern zugunsten des Dritten wirken.
Zusammenfassen ist festzustellen, dass der Beklagte trotz der bestehenden Einwände zur Zahlung respektive Haftung der Gesellschaftsschulden verurteilt worden ist. Aus diesem Sachverhalt ergab sich die Rosinentheoriefalltheorie des Bundesgerichtshofes, die ein bestimmtes Wahlrecht zwischen tatsächlicher und Registerlage zulässt, welches im nachfolgenden Unterkapitel ausführlich erläutert wird.
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Aufgabenstellung ein und formuliert die Hypothese zum Schutz des Handelsverkehrs durch das Handelsregister.
2 Das Handelsgesetzbuch: Hier wird der Aufbau des HGB erläutert und die grundlegenden Buchführungspflichten nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" (GoB) werden detailliert aufbereitet.
3 Das Handelsregister: In diesem Teil werden die historische Entwicklung, die systematische Organisation der Abteilung A und B sowie die verschiedenen Schutz- und Publizitätsfunktionen des Registers analysiert.
4 Der Rosinentheoriefall – BGHZ 65, 309: Dieses zentrale Kapitel analysiert den speziellen Fall eines ausgeschiedenen Gesellschafters, dessen Ausscheiden verspätet eingetragen wurde, um die selektive Wirkung des Registereintrags kritisch zu beleuchten.
5 Handlungsempfehlung und Fazit: Das abschließende Kapitel bewertet die Zulässigkeit des Wahlrechts des Dritten und gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Registerpublizität.
Handelsregister, HGB, Publizitätsfunktion, Rosinentheorie, Haftung, Geschäftsführer, Registereintrag, Rechtsverkehr, Kaufmannseigenschaft, Buchführung, BGHZ 65 309, Vertrauensschutz, Handelsgeschäft, Gesamtschulden, Gesamtvertretung.
Die Arbeit analysiert das Handelsregister als verlässliche Informationsquelle im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht und beleuchtet dessen Schutzfunktionen für den Geschäftsverkehr.
Die Schwerpunkte liegen auf den Grundlagen des HGB, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, der Systematik des Handelsregisters und der rechtlichen Problematik bei fehlerhaften oder verspäteten Registereinträgen.
Es wird untersucht, inwieweit das Vertrauen in die Schutzfunktionen des Handelsregisters gerechtfertigt ist und wie sich Diskrepanzen zwischen der tatsächlichen Rechtslage und dem Registerinhalt auf die Haftung auswirken.
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode in Verbindung mit einer Einzelfallanalyse des BGH-Urteils zum sogenannten "Rosinentheoriefall".
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des HGB-Systems, eine detaillierte Erläuterung der Handelsregisterführung (Abteilungen A/B) sowie eine tiefgehende juristische Untersuchung des Rosinentheoriefalls inklusive Kritik an der selektiven Registerwirkung.
Neben dem Handelsregister stehen Begriffe wie Publizität, Haftungssituationen, Kaufmannseigenschaft und der Schutz des im Vertrauen handelnden Geschäftsverkehrs im Vordergrund.
Die Rosinentheorie beschreibt das Wahlrecht eines Dritten, sich in einem Streitfall entweder auf die tatsächliche Rechtslage oder auf den (unrichtigen) Eintrag im Handelsregister zu stützen – je nachdem, was für ihn günstiger ist.
Es dient als praxisnahes Fallbeispiel, um zu demonstrieren, wie durch die Publizitätswirkung des Registers ein "Rosinenpicken" ermöglicht werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die zwar eingetragen werden müssten, aber zeitlich verzögert wurden.
Der Autor fordert eine möglichst unverzügliche Anmeldung zur Eintragung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und plädiert dafür, dass die Rosinentheorie in bestimmten Konstellationen nicht zu unbilligen Nachteilen führen sollte.
Trotz der aufgezeigten Widersprüche durch die Rosinentheorie wird das Handelsregister weiterhin als ein fundamentales Instrument für einen sicheren und transparenten Handelsverkehr bewertet.
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