Bachelorarbeit, 2021
53 Seiten, Note: 1
1 Einleitung
2 Die Todesstrafe
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Geschichte der Todesstrafe
2.3 Ende der Todesstrafe in Deutschland
2.4 Hinrichtungsmethoden
2.4.1 Steinigung
2.4.2 Friedlosigkeit
2.4.3 Felssturz
2.4.4 Kreuzigung
2.4.5 Hängen / Erdrosseln
2.4.6 Elektrischer Stuhl
2.4.7 Gaskammer
2.4.8 Aktuelle Hinrichtungsarten
2.5 Aktuelle Verbreitung der Todesstrafe
3 Deutsche Straftheorien
3.1 Die absoluten Straftheorien
3.1.1 Die Vergeltungstheorie
3.1.2 Die Sühnetheorie
3.2 Die relativen Straftheorien
3.2.1 Die Generalprävention
3.2.2 Die Spezialprävention
3.3 Die Vereinigungstheorien
3.3.1 Die vergeltende Vereinigungstheorie
3.3.2 Die präventive Vereinigungstheorie
4 Abschreckungswirkung der Todesstrafe
4.1 Klassisch- neoklassische Schule
4.2 Ökonomische Theorie der Kriminalität
4.3 Empirische Untersuchungen zum Modell des rationalen Täters
4.3.1 Korrelationsstudien
4.3.2 Eingleichungsmodelle
4.3.3 Mehrgleichungsmodelle
4.4 Psychologischer Ansatz
4.5 Fazit zur Abschreckungswirkung der Todesstrafe
5 Ethische Betrachtungsweise
5.1 Betrachtungsweisen bedeutender Philosophen
5.1.1 Immanuel Kant (1724-1804)
5.1.2 Cesare Beccaria (1738-1794)
5.1.3 Albert Schweitzer (1875 – 1965)
5.1.4 Konfuzius (551 v. Chr. – 479 v. Chr.)
5.2 Amnesty International
5.3 Der Europarat
5.3.1 Europäische Menschenrechtskonvention
5.3.2 Protokoll Nr. 6 zur EMRK
5.3.3 Protokoll Nr. 13 zur EMRK
5.3.4 Rechtsprechungen des EGMR
5.4 Vereinte Nationen
5.4.1 UN-Zivilpakt
5.4.2 VN-Todesstrafenprotokoll
6 Theologische Sichtweise
6.1 Die Todesstrafe in der jüdisch-christlichen Tradition
6.1.1 Die Todesstrafe im Alten Testament
6.1.2 Die Todesstrafe im Neuen Testament
6.1.3 Die Todesstrafe aus der Sicht der Kirchenväter
6.1.4 Mittelalterliche Haltung der Kirche zur Todesstrafe
6.1.5 Haltung der Kirche zur Todesstrafe heute
6.2 Die Todesstrafe im Islam
6.3 Die Todesstrafe im Buddhismus
7 Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die Todesstrafe unter staatlichen, ethischen und kriminologischen Aspekten, um zu untersuchen, unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen diese zur Vermeidung von Verbrechen beitragen könnte. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine abschreckende Wirkung nach heutigem Forschungsstand überhaupt belegbar ist.
Die Todesstrafe
Unter dem Begriff „Todesstrafe“ versteht man die Verurteilung eines Menschen zum Tode, als staatliche Reaktion auf die Begehung einer Straftat. Eine lebenslange Freiheitsstrafe gilt nicht als Todesstrafe, auch wenn sie bis zum Tod andauert oder unweigerlich zum „sozialen“ Tod führt. Auch nicht erfasst von der Todesstrafe ist der „finale Rettungsschuss“, der in vielen Polizeigesetzen der Länder festgehalten ist (in Hessen in § 60 II 2 HSOG geregelt) und die Tötung eines Angreifers legitimiert, sofern diese das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. Hierbei dient die Tötung rein präventiven Zwecken. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die im Art. 2 das Recht auf Leben schützt, sieht in der Tötung eines Menschen keine Verletzung des Artikels, „wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt“. In der vorliegenden Thesis wird sich daher lediglich auf staatlich angeordnetes Töten zu repressiven Zwecken, also nach der Verhängung eines Todesurteils durch ein staatliches Gericht bezogen.
1 Einleitung: Beleuchtet die historischen Debatten und die heutige Relevanz der Todesstrafe, verbunden mit der Forschungsfrage zur potenziellen Abschreckungswirkung.
2 Die Todesstrafe: Definiert den Begriff, beschreibt die historische Entwicklung von der Antike bis heute sowie unterschiedliche Hinrichtungsmethoden und die weltweite Verbreitung.
3 Deutsche Straftheorien: Erläutert die Grundlagen absoluter, relativer und Vereinigungstheorien und deren Bezug zum deutschen Strafrecht.
4 Abschreckungswirkung der Todesstrafe: Analysiert kriminologische Theorien und empirische Studien, um die Effektivität von Strafandrohungen als Abschreckung zu bewerten.
5 Ethische Betrachtungsweise: Diskutiert die Positionen bedeutender Philosophen sowie internationaler Organisationen wie Amnesty International und des Europarats.
6 Theologische Sichtweise: Untersucht die Haltung verschiedener Weltreligionen, insbesondere der jüdisch-christlichen Tradition, des Islams und des Buddhismus.
7 Fazit: Führt alle Ergebnisse zusammen und zieht den Schluss, dass die Todesstrafe keinen empirisch belegbaren Beitrag zur Kriminalitätsprävention leistet.
Todesstrafe, Abschreckungswirkung, Strafrechtsphilosophie, Kriminologische Theorie, Grundgesetz, Ethische Verantwortung, Hinrichtungsmethoden, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Religion, Prävention, Vergeltung, Normvertrauen, Gerechtigkeit, Strafzumessung.
Die Thesis untersucht die Rolle der Todesstrafe aus kriminologischer, ethischer und theologischer Sicht, insbesondere unter dem Aspekt ihrer vermeintlichen Fähigkeit, Verbrechen durch Abschreckung zu verhindern.
Die Themen umfassen die Geschichte der Todesstrafe, die Bewertung durch Strafrechtstheorien, die Analyse empirischer Abschreckungsstudien sowie die ethische und religiöse Bewertung aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die Forschungsfrage lautet, unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine Todesstrafe tatsächlich zur Vermeidung von Verbrechen beitragen könnte und ob dies nach wissenschaftlichem Stand überhaupt möglich ist.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die vorhandene Literatur, kriminologische Theorien, empirische Studien sowie ethisch-theologische Ansätze systematisch zusammenführt und kritisch bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Strafzwecke, die Auseinandersetzung mit Theorien zum rationalen Täter, die empirische Auswertung von Studien zur Abschreckung sowie die ethische und religiöse Einordnung der Problematik.
Die wichtigsten Begriffe sind Todesstrafe, Abschreckung, Straftheorien, Kriminologie, Ethik, Menschenrechte, Strafe und Rechtsstaatlichkeit.
Nein, die wissenschaftlichen Studien kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen; der aktuelle Erkenntnisstand deutet jedoch darauf hin, dass eine abschreckende Wirkung nicht hinreichend belegt werden kann.
Die Einschätzungen variieren stark; während Teile der jüdisch-christlichen Tradition und der Islam historische Argumente für die Todesstrafe bieten, neigen moderne christliche Lehren und der Buddhismus heute weitgehend zu einer Ablehnung.
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