Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009
13 Seiten
Zusammenfassung
Summary
Fallbeispiel (Einstieg)
Einleitung
Vorschau
Was bedeutet Inklusion?
Das Inklusionsparadigma
Wie sollten inklusionsfördernde Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung beschaffen sein?
Wie sollte eine Beratungsstelle aussehen, die Inklusion praktisch unterstützen kann
Die Beratungsstelle „WIHI“ der Universität Oldenburg
Ausblick
Literatur
Ausgehend von einem Fallbeispiel wird aufgezeigt, dass in der Theorie eine Entwicklung in Richtung Inklusion festzustellen ist.
In der Praxis sind offene Hilfen in besonderer Weise dazu geeignet, Inklusion zu fördern.
Das gegenwärtige Unterstützungsangebot ist jedoch sehr komplex und kompliziert und dadurch für die Nutzerzielgruppe schwer oder gar nicht zugänglich.
Deshalb bedarf es einer übergreifenden Informationsstelle, die niedrigschwellig ist und potentiellen Nutzer den Zugang zum Hilfsangebot ermöglicht und erleichtert.
Ein solches Angebot wird gegenwärtig an der Universität Oldenburg im Institut für Sonderpädagogik aufgebaut.
Starting with a case study it is shown, that in theory there is a development towards inclusion.
In practice open forms of help are in special manner fit to enhance inclusion.
The present forms of support are but very complex and differentiated and only very difficultly or not accessible for potential users.
For that reason a comprehensive information unit ist necessary that is low-threshold and therefore easily accessible for users.
Such a service is being developed at the university of Oldenburg, department of special education.
In einer Behörde einer rheinischen Großstadt ist ein Mann mittleren Alters beschäftigt, der regelmäßig von einem Fahrdienst und persönlichen Betreuer zu seinem Arbeitsplatz gebracht wird. Der Mann hat eine Spastik. Sie hindert ihn offenbar daran, seinen Weg zur Arbeitsstelle ohne Hilfe zu bewältigen. Aber sie hat ihn nicht daran gehindert, einen sehr qualifizierten Beruf zu erlernen: der Mann ist Jurist. Er grüßt immer sehr freundlich und ich habe den Eindruck, er genießt den Kontakt mit den Menschen, denen er begegnet.
Ein Beispiel für Inklusion? Ein Zufall, dass es sich um einen Juristen handelt?
Oder ist es als Jurist vielleicht einfacher, Möglichkeiten der Inklusion wahrzunehmen, weil die entsprechenden Vorschriften Experten-Knowhow erfordern, sehr kompliziert und nicht unmittelbar für jeden zugänglich sind?
Um diese und damit zusammenhängende Fragen soll es im Folgenden gehen.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit an der Universität Köln habe ich mich 1978 mit „Neuen Formen der Arbeit mit psychisch kranken Menschen“ befasst. 2003 fragte ich dann als Dozentin in einem Seminar an der Universität Wien erstmals danach, was aktuelle Entwicklungstendenzen der Heilpädagogik sind.
Die bedeutsamste Entwicklungslinie scheint mir seither die Weiterentwicklung der Zielsetzungen von der Integration hin zur Inklusion zu sein. Sie findet gegenwärtig erst auf der theoretischen Ebene statt. Ihre Entwicklung kann durch ein geeignetes Angebot an Dienstleistungen aber auch praktisch angestoßen werden.
In meinem Beitrag werde ich aufzeigen,
- was man unter Inklusion versteht und dass es sich dabei um ein Paradigma handelt,
- wie inklusionsfördernde Hilfenangebote für Menschen mit Behinderung beschaffen sein sollten und
- wie eine Beratungsstelle die Realisierung von Inklusion praktisch unterstützen kann.
Ein Erziehungs-, Bildungs- und Leistungsangebot für Menschen mit Behinderung ist keine Selbstverständlichkeit, wie die historische Betrachtung zeigt.
Mit SANDER (2003) können historisch die folgenden Phasen unterschieden werden:
Umgang mit Menschen mit Behinderung (nach SANDER 2003)
1. Exklusion: Behinderte Kinder sind von jeglichem Schulbesuch ausgeschlossen
2. Separation oder Segregation: Behinderte Kinder besuchen eigene abgetrennte
3. Bildungseinrichtungen (Sonderschulen)
4. Integration: Behinderte Kinder können mit sonderpädagogischer Unterstützung
5. Regelschulen besuchen
6. Inklusion: Alle behinderten Kinder besuchen wie alle anderen Kinder Regelschulen, die die Heterogenität ihrer Schüler und Schülerinnen schätzen und im Unterricht fruchtbar machen
7. „Vielfalt als ‚Normalfall‘“ (Wilhelm/Bintinger): Inklusion ist überall
8. Selbstverständlichkeit geworden, der Begriff kann daher in einer ferneren Zukunft
9. vergessen werden (vgl. SANDER 2003, 317)
Wo befindet sich nun Deutschland auf diesem Entwicklungskontinuum? Angesichts des Umstandes, dass nur 14 % der Schüler eine integrative Regelklasse besuchen, ist in der Praxis sicherlich von einem Schwerpunkt der Separation mit gleichzeitig geringanteiliger Integration zu sprechen.
[...]
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