Bachelorarbeit, 2009
60 Seiten, Note: 1,7
I. Einleitung
II. Rechtliche Grundlagen und gewerbesteuerliche Entwicklungen
III. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des § 8 Nr. 1 GewStG
1. Substanzbesteuerung
2. Finanzierungsaufwendungen
a) Entgelte für Schulden
b) Miet- und Pachtzinsen bei beweglichen Wirtschaftsgütern
c) Miet- und Pachtzinsen bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern
d) Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
e) Freibetrag
3. Doppelbesteuerung
IV. Die Ausweitung des sog. Bankenprivileges
1. Finanzdienstleistungen
a) Factoring als Finanzdienstleistung
b) Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung
aa) Konkretisierung nach dem Aufsichtsrecht
bb) Auslegung nach IFRS-Grundsätzen als Alternative?
2. Ausschließlichkeitsgebot
3. Finanzdienstleistungsinstitute und deren Bereichsausnahme
a) Finanzdienstleistungsinstitute
b) Bereichsausnahme für Leasingobjektgesellschaften
4. Ermittlung des Schuldenhöchstbetrages
V. Die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz
1. Erfordernis einer staatlichen Erlaubnis
2. Anzeige- und Meldepflichten
3. Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4. Rechnungslegung und Prüfung
VI. Bewertung der gewerbesteuerlichen Änderungen und Fazit
Die Arbeit untersucht die durch das Jahressteuergesetz 2009 erfolgte Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs auf Leasing- und Factoringunternehmen. Ziel ist es zu analysieren, wie die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verursachten Wettbewerbsverzerrungen zwischen Finanzierungsformen beseitigt werden konnten und welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen die Einstufung als Finanzdienstleistungsinstitut mit sich bringt.
1. Substanzbesteuerung
Ziel der Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8 f. GewStG ist es, vom Ertrag unabhängige Elemente in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einzubeziehen bzw. aus ihr herauszunehmen. Die Gewerbesteuer soll sich mithin nach der objektiven Wirtschaftskraft des Gewerbebetriebes richten und von Umständen bereinigt werden, die sich lediglich einkommen- oder körperschaftsteuerlich gewinnwirksam auswirken, die Ertragskraft im Übrigen jedoch unberührt lassen. Für die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens soll es gewerbesteuerlich keinen Unterschied machen, ob das Werksgebäude gemietet wird oder Betriebseigentum ist. Diese gewerbesteuerlichen Korrekturen führen zu einer Abweichung der gewerbesteuerlichen von der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Somit ist im Einzelfall auch eine Gewerbesteuerlast möglich, die der Betrieb nicht mehr aus laufenden Gewinnen zu finanzieren im Stande ist und im Ergebnis die eigene Vermögenssubstanz reduziert. In diesem Fall spricht man von der sog. Substanzbesteuerung. Sie ist einer der wesentlichen Kritikpunkte der derzeitigen gewerberechtlichen Regelungen. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 sind die Hinzurechnungstatbestände einerseits breiter gefasst, andererseits der Höhe nach begrenzt worden. Besonders deutlich wird die Gefahr der Besteuerung der Substanz eines Unternehmens z. B. an dem nachfolgend unter 2. c) darzustellenden und durch das UntStRG 2008 neu eingeführten § 8 Nr. 1 e GewStG. Dieser sieht nunmehr eine Hinzurechnung von 65 % für Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) in Bezug auf unbewegliche Wirtschaftsgüter vor, während bislang eine solche Hinzurechnung nicht erfolgte.
I. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Komplexität des deutschen Steuerrechts und die durch das UntStRG 2008 sowie JStG 2009 induzierten Veränderungen für die Leasing- und Factoringbranche.
II. Rechtliche Grundlagen und gewerbesteuerliche Entwicklungen: Dieses Kapitel erläutert das System der Gewerbesteuer als Realsteuer und die historische Entwicklung der gewerbesteuerlichen Vorschriften.
III. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des § 8 Nr. 1 GewStG: Hier werden die Hinzurechnungstatbestände im Detail analysiert, insbesondere die Finanzierungsaufwendungen und deren Auswirkungen auf die Substanzbesteuerung.
IV. Die Ausweitung des sog. Bankenprivileges: Das Kapitel beschreibt den Einbezug von Leasing- und Factoringgesellschaften in das Bankenprivileg sowie die notwendigen aufsichtsrechtlichen Anpassungen.
V. Die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz: Dieser Abschnitt behandelt die Anforderungen an die staatliche Erlaubnis, Meldepflichten, Risikomanagement und die neuen Rechnungslegungspflichten der betroffenen Institute.
VI. Bewertung der gewerbesteuerlichen Änderungen und Fazit: Das Fazit bewertet die erzielte Gleichstellung der Finanzierungsformen und weist auf verbleibenden Optimierungsbedarf hin.
Gewerbesteuer, Bankenprivileg, Leasing, Factoring, Hinzurechnung, Finanzdienstleistungsinstitut, Kreditwesengesetz, Substanzbesteuerung, Unternehmenssteuerreform, Finanzierungsleasing, BaFin, MaRisk, Rechnungslegung, RechKredV, Steuerbelastung.
Die Arbeit analysiert die gewerbesteuerliche Situation von Leasing- und Factoringunternehmen nach der Unternehmensteuerreform 2008 und die durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführte Privilegierung dieser Branche.
Zentrale Themen sind die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes, die aufsichtsrechtliche Einordnung als Finanzdienstleistungsinstitut sowie die neuen Anforderungen an die Rechnungslegung nach dem Kreditwesengesetz.
Das Ziel ist zu prüfen, inwiefern durch das JStG 2009 eine Gleichstellung von Leasing- und Factoringgeschäft mit dem klassischen Bankgeschäft erreicht wurde, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Auswertung von Gesetzestexten, Gesetzesmaterialien, Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte steuerrechtliche Analyse der Hinzurechnungen, die Aufsichtsregularien nach dem KWG und die damit verbundenen rechnungslegungsbezogenen Herausforderungen.
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Gewerbesteuerprivileg, Finanzdienstleistungsinstitut, Leasing, Factoring und Aufsichtsrecht geprägt.
Das Ausschließlichkeitsgebot ist eine kritische Voraussetzung für das Bankenprivileg; es verpflichtet die Institute, sich auf bestimmte Finanzdienstleistungen zu konzentrieren, was bei Nichteinhaltung zum Verlust der steuerlichen Begünstigung führen kann.
Die Umstellung auf KWG-konforme Jahresabschlüsse erfordert eine tiefgreifende Änderung der Gliederungsschemata, die bislang auf das Bankgeschäft zugeschnitten waren und die spezifischen Merkmale des Leasings nicht adäquat abbilden.
Sie ermöglicht den Zugang zum Bankenprivileg bei der Gewerbesteuer, bringt jedoch die Unterwerfung unter die Aufsicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank sowie diverse Anzeige- und Risikomanagementpflichten mit sich.
Der Autor kritisiert insbesondere die mangelnde Rechtsklarheit beim Ausschließlichkeitsgebot sowie die fehlende branchenspezifische Anpassung der Gliederungsschemata in Bilanz und GuV für die neue Institutsgruppe.
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