Bachelorarbeit, 2020
66 Seiten, Note: 2,0
A. EINLEITUNG
B. DEFINITIONEN
I. KINDER
II. KRIMINALITÄT-DELINQUENZ
C. GESCHICHTE DES JUGENDSTRAFRECHTS
I. ENTWICKLUNG BIS 1871
II. DAS RSTGB 1871
III. JUGENDSTRAFRECHTLICHE REFORMBEWEGUNG
1. Ausgangspunkt der Reformbewegung
2. Entwicklung bis zur Jahrhundertwende
3. JGG 1923
IV. DAS RJGG 1943
V. DAS JGG 1953
VI. DAS 1. JGGÄNDG UND WEITERE REFORMBESTREBUNGEN
D. ENTWICKLUNG DER KINDERDELINQUENZ
I. DARSTELLUNG DER KINDERDELINQUENZ IN DER POLIZEILICHEN KRIMINALSTATISTIK
II. ALLGEMEINE ENTWICKLUNG
III. PROBLEM DER DUNKELFELDUNTERSUCHUNG
E. URSACHEN DER KINDERDELINQUENZ
I. EINFLUSS DER FAMILIE
II. EINFLUSS DER SCHULE
III. EINFLUSS DER MEDIEN
F. FOLGEN DER DELINQUENZ FÜR KINDER
I. STRAFRECHTLICHE FOLGEN
II. ZIVILRECHTLICHE FOLGEN
G. UMGANG MIT DELINQUENTEN KINDERN
I. UMGANG MIT KINDERDELINQUENZ DURCH POLIZEI UND STAATSANWALTSCHAFT
II. UMGANG MIT KINDERDELINQUENZ DURCH JUGENDÄMTER
III. UMGANG DER JUGENDHILFE MIT KINDERDELINQUENZ
1. Hilfen zur Erziehung
2. Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung
a) Ambulante Hilfe
b) Hilfe außerhalb der Familie
H. PRÄVENTIONSMAẞNAHMEN
I. DISKUSSION UM DIE HERABSETZUNG DER STRAFMÜNDIGKEITSGRENZE AUF 12 JAHRE IN DEUTSCHLAND
I. AUSGANGSLAGE
II. PARAMETER DER FESTSTELLUNG DER ALTERSGRENZE IN RECHTSHISTORISCHER BETRACHTUNG
III. DIE DISKUSSION
1. Intention einer Senkung des Strafmündigkeitsalters
2. Lösungsansatz
J. FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht das aktuelle gesellschaftliche und politische Spannungsfeld um die mögliche Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland von 14 auf 12 Jahre. Ziel ist es, unter Einbeziehung historischer Entwicklungen und aktueller Kriminalstatistiken zu evaluieren, ob eine solche gesetzliche Änderung eine sinnvolle und vertretbare Maßnahme zur Prävention von Kinderdelinquenz darstellt oder ob pädagogische Hilfestellungen effektivere Lösungsansätze bieten.
A. Einleitung
Kriminelles Verhalten junger Menschen zieht, seit Beginn der 90er-Jahre, zunehmend gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf sich. Aufgrund der anwachsenden Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistiken wird insbesondere die Zunahme von Straftaten strafunmündiger Kinder diskutiert.
Immer häufiger berichten Medien von einem Anstieg der Kinderkriminalität. So sehen wir des Öfteren Schlagzeilen wie: „Immer mehr Straftäter“, „Gehören kriminelle Kinder in den Knast?“, „Jugendkriminalität steigt“ und Ähnliches.
Eine aktuelle Schlagzeile lautet: „Gruppenvergewaltigung in Mühlheim – Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre.“ Medien, Presse und Social Media berichten von einer Gruppenvergewaltigung in Mühlheim und sorgen für bundesweites Aufsehen. Es wurde berichtet, dass drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige eine Frau in ein Gebüsch zogen und sie dort vergewaltigten. Darauffolgend wurde ein 14-jähriger Täter verhaftet, da bei diesem eine Wiederholungsgefahr bestand. Die beiden 12-jährigen Täter konnten aufgrund ihres Alters nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Politik und Medien vermittelten den Eindruck, dass ein Problem existiere, das dringenden Handlungsbedarf begründe. Auch sorgte dieser Fall in Mühlheim an der Ruhr erneut für emotionale Diskussionen. Aufgrund dieser Berichterstattung nimmt die Öffentlichkeit Nachrichten über einen drastischen Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität, mithin der Verbreitung von Jugendgewalt, wahr. Als Lösung des derart wahrgenommenen „Problems der Kinderdelinquenz“ wird unter anderem eine Herabsetzung der geltenden Strafmündigkeitsgrenze angeregt und eine damit verbundene Möglichkeit eröffnet, bei Kindern schon vor Erreichen des 14. Lebensjahres zu strafrechtlichen Sanktionsmitteln zu greifen.
A. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik des kriminellen Verhaltens bei Kindern und die daraus resultierenden medialen sowie politischen Diskussionen bezüglich einer Gesetzesänderung.
B. DEFINITIONEN: Begriffsbestimmung von Kindern, Kinderdelinquenz und Kriminalität im Kontext der Arbeit.
C. GESCHICHTE DES JUGENDSTRAFRECHTS: Überblick über die historische Entwicklung der Altersgrenzen und strafrechtlichen Ansätze von der Zeit vor 1871 bis zur Reformbewegung 1923.
D. ENTWICKLUNG DER KINDERDELINQUENZ: Analyse der Fallzahlen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik und Einordnung der Aussagekraft durch die Dunkelfeldforschung.
E. URSACHEN DER KINDERDELINQUENZ: Untersuchung potenzieller Risikofaktoren wie familiäre Strukturen, das schulische Umfeld und der Medienkonsum.
F. FOLGEN DER DELINQUENZ FÜR KINDER: Darstellung der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen bei straffällig gewordenen Kindern.
G. UMGANG MIT DELINQUENTEN KINDERN: Erörterung der Interventionsmöglichkeiten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und die Rolle der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung).
H. PRÄVENTIONSMAẞNAHMEN: Differenzierung zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention zur Vermeidung zukünftigen kriminellen Verhaltens.
I. DISKUSSION UM DIE HERABSETZUNG DER STRAFMÜNDIGKEITSGRENZE AUF 12 JAHRE IN DEUTSCHLAND: Kritische Auseinandersetzung mit den Pro- und Contra-Argumenten sowie Erörterung von Lösungsansätzen jenseits einer Strafrechtsverschärfung.
J. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und abschließende Empfehlung zur Beibehaltung der bestehenden Altersregelung.
Kinderdelinquenz, Strafmündigkeitsgrenze, Jugendstrafrecht, Prävention, Polizeiliche Kriminalstatistik, Erziehungshilfen, Delinquenz, Jugendamt, Straftaten, Sanktionen, Altersgrenzen, Sozialpädagogik, Kriminalitätsprävention, Jugendkriminalität, Familienrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der gesellschaftlichen und politischen Debatte über eine mögliche Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland von 14 auf 12 Jahre.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts, die Analyse von Kriminalitätsstatistiken (PKS) sowie die Auswirkungen soziologischer Präventionsansätze.
Ziel ist es zu klären, ob eine Änderung der Strafmündigkeitsgrenze eine sinnvolle Problemlösung darstellt oder ob erzieherische Maßnahmen vorzuziehen sind.
Es wird eine rechtswissenschaftliche und sozialpädagogische Betrachtung unter Einbeziehung empirischer Daten (Statistiken) und historischer Quellen vollzogen.
Der Hauptteil analysiert die Ursachen von Kinderdelinquenz, die Rolle der Jugendhilfe und die Argumente für und gegen eine Verschärfung des Strafrechts für Kinder unter 14 Jahren.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Kinderdelinquenz, Strafmündigkeit, Jugendhilferecht und Prävention beschreiben.
Die PKS bildet nur das Hellfeld ab; zudem erfassen die Daten nicht immer die tatsächliche Schwere der Delikte oder die familiäre Situation des Täters.
Jugendämter sind primär auf das Kindeswohl fokussiert und sollen bei festgestelltem Erziehungsdefizit mit unterstützenden Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung) reagieren.
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