Bachelorarbeit, 2020
55 Seiten, Note: 1,3
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffe und Definitionen
I. Drohnen/Unbemannte Luftfahrtsysteme
II. Videoüberwachung
III. Datenschutz
IV. Beobachtung/Monitoring
V. Aufzeichnung
C. Einsatzmöglichkeiten von Polizeidrohnen
I. Suche nach vermissten oder sonstlich polizeilich relevanten Personen, 6 Tieren oder Sachen
II. Temporäre Überwachung von Gebäuden, Orten oder Plätzen
III. Beschaffung oder Sicherung von Beweisen zur Aufklärung von Straf-taten oder Ordnungswidrigkeiten
IV. Gefahrenfeststellung und Einschätzung ihrer Größe
V. Weitere Möglichkeiten
D. Ermächtigungsnormen
I. Vorschriften des Luftrechts
II. Vorschriften des Datenschutzgesetzes NRWs
III. Vorschriften des Versammlungsgesetzes
IV. Vorschriften der Strafprozessordnung
V. Vorschriften des Polizeigesetzes NRWs
1. Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen
2. Datenerhebung durch den Einsatz optisch-technischer Mittel
VI. Polizeigesetze anderer Länder
1. Vergleichbare Vorschriften
a) Zweck-und Ortsbindung
b) Zeitraum der Datenspeicherung
c) Zuständigkeit/Anordnende Behörde
2. Bestehende Vorschriften über den Einsatz von Drohnen
E. Grundrechtsverletzungen
1. Schutzbereich
II. Eingriff
III. Eingriffsrechtfertigung
1. Schranken
a) Verfassungsmäßigkeit des § 15a PolG NRW
aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit
bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit
b) Formelle Anforderungen an die Videoüberwachung
aa) Zuständigkeit
bb) Verfahren
cc) Form
c) Materielle Anforderungen an die Videoüberwachung
aa) Öffentlich zugänglicher Ort
bb) Alternative Voraussetzung
(1) Datenerhebung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr.1 PolG NRW
(2) Datenerhebung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolG NRW
cc) Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens
dd) Offenheit der Maßnahme
2. Schranken-Schranken
a) LegitimerZweck
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit
F. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Mögliche Einsatzbereiche sind die Suche nach Vermissten, die temporäre Überwachung von Orten, die Beweissicherung bei Straftaten sowie die Gefahrenfeststellung bei Großveranstaltungen.
Zentral sind die Vorschriften des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW), insbesondere Regelungen zur Datenerhebung durch optisch-technische Mittel wie der § 15a PolG NRW.
Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Bürger sind betroffen.
Die Arbeit untersucht die "Offenheit der Maßnahme". Grundsätzlich müssen polizeiliche Videoüberwachungen an öffentlichen Orten offen erfolgen, sofern keine spezialgesetzlichen verdeckten Maßnahmen vorliegen.
Ein Einsatz muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein, um die Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.
Hier gelten die strengen Vorschriften des Versammlungsgesetzes, die Videoaufnahmen nur unter engen Voraussetzungen zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung erlauben.
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