Masterarbeit, 2023
87 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Struktur der Arbeit
2. Grundlagen im Status quo
2.1 Gesetze und Gesetzgebungskompetenz
2.2 Steuertatbestand
2.3 Feststellungsarten der Einheitswerte
2.4 Einheitsbewertung des Grundvermögens
2.4.1 Bebaute Grundstücke
2.4.2 Unbebaute Grundstücke
2.5 Rechtsprechungsänderung
3. Reformierte Grundlagen ab 01.01.2022 bzw. 01.01.2025
3.1 Gesetze und Gesetzgebungskompetenz
3.2 Steuertatbestand
3.3 Feststellungsarten der Grundsteuerwerte
3.4 Grundsteuerwertbewertung des Grundvermögens
3.4.1 Bebaute Grundstücke
3.4.2 Unbebaute und baureife Grundstücke
4. Fallunterscheidungen
4.1 Vergleichsrechnung für ein ländliches Einfamilienhaus
4.1.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.1.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.2 Vergleichsrechnung für ein städtisches Einfamilienhaus
4.2.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.2.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.3 Vergleichsrechnung für ein ländliches Geschäftsgrundstück
4.3.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.3.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.4 Vergleichsrechnung für ein städtisches Geschäftsgrundstück
4.4.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.4.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.5 Vergleichsrechnung für ein ländliches baureifes Grundstück
4.5.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.5.2 Grundsteuerwertermittlung (ab 01.01.2025)
4.6 Vergleichsrechnung für ein städtisches baureifes Grundstück
4.6.1 Einheitswertermittlung (bis 31.12.2024)
4.6.2 Grundsteuerwertermittlung (ab 01.01.2025)
4.7 Zusammenfassung der Ergebnisse
5. Schlussbetrachtung
5.1 Zusammenfassung
5.2 Kritische Würdigung
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Konsequenzen der Grundsteuerreform durch einen Vergleich der alten Einheitsbewertung mit den neuen Bewertungsvorschriften. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Reform auf die individuelle Grundsteuerbelastung in verschiedenen Gebieten zu ermitteln und potenzielle Verschiebungen des Steueraufkommens zwischen ländlichen und städtischen Regionen aufzuzeigen.
2.5 Rechtsprechungsänderung
Das BVerfG erklärte mit dem Urteil vom 10.04.2018 die Einheitsbewertungsvorschriften für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Das BVerfG entschied, dass die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung seit Beginn des Jahres 2002 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Nach Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Im Steuerrecht begründet die Lastengleichheit den Gleichheitsgrundsatz. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige grds. durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden müssen. Nach dem BVerfG wird eine lastengleiche Besteuerung gewährleistet, wenn das Bemessungssystem in der Gesamtsicht eine in der Relation realitäts- und damit gleichheitsgerechte Bemessung des steuerlichen Belastungsgrundes sicherstellt. Wie in Kapitel 2.3 festgestellt, wurde das hier wesentliche Element der regelmäßigen wiederkehrenden Hauptfeststellung seit dem 01.01.1994 bzw. 01.01.1935 nicht mehr durchgeführt. Folglich entwickelten sich Verkehrswert und Einheitswert auseinander. Diese Auseinanderentwicklung führte dazu, dass mangels realitätsgerechter Wert- und Bewertungsrelationen die Wertermittlung der Einheitswerte nicht gleichmäßig erfolgt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt. Die daraus entstehenden Wertverzerrungen betreffen sowohl das Ertragswert- als auch das Sachwertverfahren und führen zu jeweils gravierenden Ungleichbehandlungen. In beiden Verfahren werden die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung 1964 bzw. 1935 angesetzt. Damit werden aktuelle bzw. tatsächliche Wertverhältnisse nicht abgebildet.
1. Einleitung: Definiert die Problemstellung der Grundsteuerreform, erläutert die Zielsetzung der Arbeit und den strukturellen Aufbau.
2. Grundlagen im Status quo: Bietet einen Überblick über die geltenden Vorschriften für die Einheitsbewertung und die zugrunde liegenden Verfahren bis zum 31.12.2024.
3. Reformierte Grundlagen ab 01.01.2022 bzw. 01.01.2025: Analysiert die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Bewertungsvorschriften nach der Reform sowie die Einführung der Grundsteuer C.
4. Fallunterscheidungen: Führt praktische Vergleichsrechnungen für unterschiedliche Immobilientypen in ländlichen und städtischen Gebieten durch, um Auswirkungen zu quantifizieren.
5. Schlussbetrachtung: Führt die Ergebnisse zusammen und bewertet kritisch, ob die Reform die verfassungsrechtlichen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Grundsteuerreform, Einheitswert, Grundsteuerwert, Bewertungsgesetz, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Grundsteuer C, Bodenrichtwert, Steuermesszahl, Grundstücke, Reform, Verfassungswidrigkeit, Hebesatz, Steuerbelastung, Neubewertung.
Die Masterthesis behandelt die steuerlichen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Neubewertung von Grundstücken.
Zentral sind der Vergleich der alten Einheitsbewertung mit dem neuen Grundsteuerwertsystem, inklusive der Anwendung des Bundesmodells und der neuen Grundsteuer C.
Das Ziel ist die steuerliche Würdigung der Reform und die Untersuchung, inwieweit die Änderungen zu Verschiebungen der Steuerbelastung zwischen ländlichen und städtischen Gebieten führen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der Reformvorschriften kombiniert mit einer praxisorientierten Fallstudienmethode, basierend auf sechs realen Fallbeispielen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Status quo, die Darstellung der reformierten Grundlagen sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Steuerlast anhand verschiedener Fallbeispiele.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Grundsteuerreform, Grundsteuerwert, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Grundsteuerbelastung definiert.
Sie werden künftig im Sachwertverfahren bewertet, wobei die Berechnung auf der Brutto-Grundfläche und aktualisierten Normalherstellungskosten basiert, statt wie bisher auf DM-Preisen von 1958.
Der Bodenrichtwert wird zum zentralen, wertabhängigen Faktor, der die Relation der Wirtschaftsgüter in der Grundsteuerwertermittlung realitätsgerecht abbilden soll.
Sie ermöglicht den Gemeinden die Erhebung eines höheren Grundsteuerhebesatzes auf baureife Grundstücke, um Anreize für eine Bebauung oder den Verkauf ungenutzter Flächen zu setzen.
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