Bachelorarbeit, 2020
30 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende Arbeit untersucht das Inklusionskonzept im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention und analysiert, welche Maßnahmen notwendig sind, um ein inklusives Schulsystem zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwieweit der Einsatz von Schulbegleitung die Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Asperger-Syndrom fördert.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Inklusionskonzept im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie beleuchtet die Zielsetzung der Konvention und die Bedeutung individueller Förderung für alle Schüler/innen. Im Anschluss werden die Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten der Maßnahme "Schulbegleitung" untersucht. Es wird auf den Forschungsstand, die Beantragung, Bewilligung und den Aufgabenbereich der Schulbegleitung eingegangen.
Das Kapitel "Das Asperger-Syndrom" erläutert die Entdeckungsgeschichte und die Abgrenzung des Asperger-Syndroms von anderen Autismus-Spektrum-Störungen. Es werden die Besonderheiten von Schüler/innen mit Asperger-Syndrom im Hinblick auf soziale Interaktion, Wahrnehmung, Sprachverständnis und Spezialinteressen beschrieben. Die Kapitelzusammenfassungen sollen ein umfassendes Bild der Arbeit vermitteln, ohne jedoch zentrale Ergebnisse oder Schlussfolgerungen vorwegzunehmen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Inklusionskonzept, individueller Förderung, Schulbegleitung, Asperger-Syndrom, Bildungsteilhabe, UN-Behindertenrechtskonvention, Unterstützungsmassnahmen, Inklusion, Integration, empirische Forschung.
Die Schulbegleitung ermöglicht die Bildungsteilhabe, indem sie individuelle Unterstützung bei sozialer Interaktion, Kommunikation und Strukturierung des Schulalltags bietet.
Ziel ist ein inklusives Schulsystem, das jedem Kind – unabhängig von Beeinträchtigungen – die individuelle Förderung und Teilnahme am Regelschulunterricht ermöglicht.
Herausforderungen liegen oft in der qualitativen Beeinträchtigung der sozialen Interaktion, Besonderheiten der Wahrnehmung sowie Auffälligkeiten im Sprachgebrauch.
Zu den Aufgaben gehören didaktische Unterstützung, Hilfe bei lebenspraktischen Anforderungen sowie Unterstützung bei der Emotions- und Verhaltenskontrolle.
Die Beantragung erfolgt in der Regel über das Jugendamt oder Sozialamt, wobei der individuelle Unterstützungsbedarf fachlich begründet werden muss.
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