Forschungsarbeit, 2000
52 Seiten, Note: 1
Die Arbeit untersucht die Generalprävention im Kontext absoluter und relativer Straftheorien. Ziel ist es, die Generalprävention kritisch zu analysieren und ihre Rechtfertigung im Lichte verschiedener Straftheorien zu beleuchten.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Generalprävention ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie legt den Fokus auf die Auseinandersetzung mit absoluten und relativen Straftheorien im Kontext der Generalprävention und kündigt die kritische Analyse an, die im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgen wird. Die Einleitung dient der Orientierung und der Klärung der zentralen Fragestellungen.
B. Die Straftheorien – Diskussionsstand: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über verschiedene Straftheorien, einschließlich Sühne-, Vergeltungs- und präventiver Theorien (sowohl spezial- als auch generalpräventiv). Es differenziert zwischen negativer, integrativer und positiver Generalprävention und behandelt Vereinigungstheorien. Die Zusammenfassung dieses Kapitels dient als Grundlage für die spätere kritische Analyse der Generalprävention, indem es die verschiedenen theoretischen Positionen und ihre jeweiligen Argumente darstellt. Der Fokus liegt auf dem Verständnis des breiten Spektrums an Theorien, die die Rechtfertigung von Strafe erklären.
C. Die Einteilung in absolute und relative Straftheorien: Dieses Kapitel untersucht den „Schulenstreit“ und die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Straftheorien. Es analysiert die zugrundeliegenden Fragestellungen und ordnet die zuvor diskutierten Straftheorien in diese beiden Kategorien ein. Der Fokus liegt auf der Klärung der konzeptionellen Unterschiede zwischen beiden Ansätzen und der Bedeutung dieser Unterscheidung für die Bewertung von Generalprävention. Die Zusammenfassung der verschiedenen Standpunkte bildet die Basis für die folgende kritische Auseinandersetzung.
D. Kritische Analyse der Generalprävention: In diesem zentralen Kapitel wird die Generalprävention aus der Perspektive sowohl absoluter als auch relativer Straftheorien kritisch analysiert. Es werden Einwände bezüglich der Behandlung des Straftäters als „Objekt“ staatlicher Gewalt, der fehlenden Begrenzung des Strafmaßes und der fehlenden Berechtigung zum Strafen diskutiert. Die Kritik von Seiten der relativen Theorien konzentriert sich auf den Mangel an empirischem Nachweis und den Zusammenhang zwischen Generalprävention und der Ausgestaltung des Strafvollzugs. Dieses Kapitel liefert eine umfassende Bewertung der Stärken und Schwächen der Generalprävention aus unterschiedlichen theoretischen Blickwinkeln.
E. Rechtsphilosophischer Ausblick: Dieses Kapitel bietet einen Ausblick auf die rechtphilosophischen Implikationen der vorherigen Analysen. Es werden die ethischen und moralischen Aspekte der Generalprävention beleuchtet und in einen breiteren rechtsphilosophischen Kontext eingeordnet. Dieser Abschnitt vertieft die bereits im vorherigen Kapitel diskutierten Punkte und setzt sie in einen umfassenderen Zusammenhang.
Generalprävention, absolute Straftheorien, relative Straftheorien, Strafrecht, Strafzweck, negative Generalprävention, positive Generalprävention, Integrationsprävention, Menschenbild, Staatsverständnis, empirische Forschung, Strafvollzug, Rechtsphilosophie.
Die Arbeit analysiert kritisch die Generalprävention im Kontext absoluter und relativer Straftheorien. Sie untersucht die Rechtfertigung der Generalprävention aus verschiedenen theoretischen Perspektiven und beleuchtet den Stellenwert von Menschenbild und Staatsverständnis im Strafrecht.
Die Arbeit behandelt ein breites Spektrum an Straftheorien, darunter Sühne-, Vergeltungs-, und Präventionstheorien (spezial- und generalpräventiv). Im Detail werden negative, integrative und positive Generalprävention sowie Vereinigungstheorien diskutiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich und der Gegenüberstellung absoluter und relativer Straftheorien.
Die Arbeit beleuchtet den „Schulenstreit“ und die Unterscheidung zwischen absoluten (z.B. Vergeltungstheorien) und relativen Straftheorien (z.B. Präventionstheorien). Absolute Straftheorien betonen den immanenten Wert der Strafe, während relative Straftheorien die Strafe als Mittel zur Erreichung bestimmter Zwecke (z.B. Prävention) betrachten. Die Arbeit analysiert die konzeptionellen Unterschiede und die Bedeutung dieser Unterscheidung für die Bewertung der Generalprävention.
Die Generalprävention wird aus der Perspektive sowohl absoluter als auch relativer Straftheorien kritisch analysiert. Die Kritikpunkte umfassen die Behandlung des Straftäters als „Objekt“ staatlicher Gewalt, die fehlende Begrenzung des Strafmaßes, die fehlende Berechtigung zum Strafen (aus Sicht absoluter Theorien) und den Mangel an empirischem Nachweis sowie den Zusammenhang zwischen Generalprävention und der Ausgestaltung des Strafvollzugs (aus Sicht relativer Theorien).
Die Arbeit betont die Bedeutung des Menschenbildes und des Staatsverständnisses für die Rechtfertigung von Strafe und insbesondere der Generalprävention. Es wird untersucht, wie sich ein gewandeltes Menschen- und Staatsverständnis auf die Bewertung der Generalprävention auswirkt.
Die Arbeit thematisiert die empirische Fundierung der Generalprävention und kritisiert den Mangel an empirischen Nachweisen für die Wirksamkeit der Generalprävention, insbesondere aus der Perspektive relativer Straftheorien.
Der Zusammenhang zwischen Generalprävention und der inhaltlichen Ausgestaltung des Strafvollzugs wird kritisch beleuchtet. Es wird untersucht, wie die Praxis des Strafvollzugs die Wirksamkeit der Generalprävention beeinflusst.
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Überblick über Straftheorien, Unterscheidung absoluter und relativer Straftheorien, kritische Analyse der Generalprävention, rechtsphilosophischer Ausblick und Zusammenfassung.
Schlüsselwörter sind: Generalprävention, absolute Straftheorien, relative Straftheorien, Strafrecht, Strafzweck, negative Generalprävention, positive Generalprävention, Integrationsprävention, Menschenbild, Staatsverständnis, empirische Forschung, Strafvollzug, Rechtsphilosophie.
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