Masterarbeit, 2022
58 Seiten, Note: 1,5
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Zusammenfassung
B. Der Restrukturierungsplan
I. Darstellung des Restrukturierungsplans
II. Die Restrukturierung nach dem StaRUG
III. Die Krisensituation
IV. Das Herzstück des StaRUG
1. Die Trennung des Restrukturierungsplans
2. Die Vorgaben zum Inhalt des darstellenden Teils
a) Zweck
b) Vergleichsrechnung
aa) Liquidationsszenario
bb) nächstbestes Alternativszenario
cc) Ermittlung der Befriedungsaussichten
dd) Geheimhaltung des Schuldners
c) Angriff in gruppeninterne Drittsicherheiten
3. Die Folgen für die Planbetroffenen
V. Die Bekanntmachung beider Verfahren
C. Die Instrumente
I. Allgemeines zur Instrumenteninanspruchnahme
1. Die Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache
2. Die Antragsbedürftigkeit
3. Die Verfahrensherrschaft
4. Das Antragsrecht liegt beim Schuldner
5. Das Gericht entscheidet erst nach Zahlung
II. Die Stabilisierungsinstrumente
1. Die gerichtliche Planabstimmung nebst Vorprüfung
2. Die Vorprüfung des Prüfungsgegenstands
3. Die Stabilisierungsanordnung
4. Die Planbestätigung
III. Dem StaRUG vorbehaltene Instrumente
IV. Der Schutzmechanismus
V. Die Überschneidung der Instrumente zwischen StaRUG und InsO
D. Das Verfahren der Planabstimmung
I. Das Plangebot und die Planannahme
1. Planangebot
2. Die Frist für die Annahme oder Ablehnung
3. Die Abstimmung für die Planbetroffenen
II. Das Stimmrecht und die erforderliche Mehrheit
1. Das Verfahren der Abstimmung durch den Schuldner selbst
2. Das Stimmrecht entsprechend der Beträge
3. Die Erforderliche Mehrheit beträgt drei Viertel der Stimmrechte in der Gruppe
III. Vor- und Nachteile einer gerichtlichen und außergerichtlichen Planabstimmung
1. Die Verfahrensrechtlichen Vorteile
a) Der Zweifel an der ordnungsgemäßen Annahme
b) Die Wirkung des Restrukturierungsplans nur durch Zugang
2. Die Schwierigkeit der Dauer bei beiden Verfahrensalternativen
3. Die Kosten
4. Die Akzeptanz des Restrukturierungsvorhabens
5. Die alleinige Haftung des Schuldners
IV. Die Wirkung des Restrukturierungsplans
E. Der Verfahrensablauf im Fall
I. Die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens
II. Der gerichtliche Erörterungs- und Abstimmungstermin
III. Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans
IV. Vergleichsmaßstab zum Insolvenzverfahren
F. Fazit
Die Arbeit verfolgt das Ziel, Sanierungsmaßnahmen auf Basis des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) detailliert dem klassischen Insolvenzverfahren gegenüberzustellen. Dabei wird analysiert, wie das StaRUG als präventives Instrument zur Vermeidung einer Insolvenz fungiert, inwieweit Schuldner ihre Verfahrensherrschaft wahrnehmen können und welche prozessualen Unterschiede zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Restrukturierungsverfahren existieren.
III. Die Krisensituation
Ausgangsituation ist ein erfolgreich restrukturiertes Unternehmen, welches die Entscheidung des AG Hamburg vom 12.04.2021 betrifft. Dabei geht es um ein, auf internationale Überseetransporte und den Transport globaler Cargo-Projektversand, spezialisiertes Logistikunternehmen. Es präsentiert globale Versandlösungen in den Gebieten konventionelle Schiffahrt, Projektspedition und Luftfracht. Die Akquise und Disposition der Aufträge erfolgen durch den Schuldner, die Abwicklung der Aufträge größtenteils über ein internationales Netzwerk aus eigenen Tochtergesellschaften, Beteiligten und Partnern. Diese Tochtergesellschaften arbeiten hauptsächlich für ihre schuldnerische Mütter.
Zum Planzeitpunkt waren die Anteile der Gesellschaft im Vergleich 75 % zu 25 % auf zwei Gesellschafter aufgeteilt, zugleich der Mehrheitsgesellschafter alleiniger Geschäftsführer war.
Die Umsätze des Unternehmens waren seit mehreren Jahren fallend. Über die notwendigen Reorganisationsmaßnahmen wurde zwischen den beiden Gesellschaftern keine Einigung erzielt. Die anhaltenden Verluste wurden weitgehend durch den Ausbau von Lieferantenkrediten und Gesellschafterdarlehen kompensiert. Die Gesellschaft verfügte über keine andere Bankfinanzierung als eine Factoring-Finanzierung. Auch die Liquiditätslage des Unternehmens wurde durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie Anfang 2020 beeinträchtigt. Noch im Jahr 2020 hat die Schuldnerin leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen veranlasst sowie Führungs- und Gesellschafterstrukturen verändert, um die bestehende Pattsituation zu durchbrechen. Die Beteiligung wird unter anderem durch eine unverhältnismäßige Kapitalherabsetzung von 50 % gemäß § 58a GmbHG auf 25 % und 75 % zum Vorteil des Gesellschafter-Geschäftsführer verändert.
Allerdings ist die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen aufgrund weiterer Meinungsverschiedenheiten der Gesellschafter immer wieder ins Stocken geraten. Letztendlich reichten die ergriffenen Maßnahmen nicht aus, um die drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und die Bestandsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Dies wurde durch eine Aktualisierung der Fortführungsprognose Mitte Januar 2021 festgestellt.
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den gesetzgeberischen Druck durch die EU-Richtlinie RL 2019/1023 und die Intention des StaRUG, präventive Sanierungen zu ermöglichen.
B. Der Restrukturierungsplan: Das Kapitel befasst sich mit der Struktur des Restrukturierungsplans, den inhaltlichen Vorgaben sowie der zentralen Bedeutung der Vergleichsrechnung.
C. Die Instrumente: Hier werden die Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente nach dem StaRUG sowie deren rechtliche Anwendungsvoraussetzungen detailliert beschrieben.
D. Das Verfahren der Planabstimmung: Dieses Kapitel erläutert die Unterschiede zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Abstimmungsverfahren sowie die Regeln zum Stimmrecht und der erforderlichen Mehrheit.
E. Der Verfahrensablauf im Fall: Anhand einer Fallstudie (AG Hamburg) wird die praktische Durchführung einer Restrukturierung unter Anwendung des StaRUG illustriert.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Vorteile des StaRUG zusammen und betont dessen Eignung als wertvolles, ergänzendes Instrument zur Sanierung außerhalb des klassischen Insolvenzrechts.
StaRUG, Restrukturierungsplan, Insolvenzverfahren, Sanierung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzordnung, Vergleichsrechnung, Planabstimmung, Eigenverwaltung, Stabilisierungsanordnung, Gläubiger, Schutzschirmverfahren, Unternehmenskrise, Konzernfinanzierung, Rechtshängigkeit
Die Arbeit analysiert das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und dessen praktische Anwendung als Instrument zur Sanierung von Unternehmen in der Krise.
Zentrale Aspekte sind der Aufbau eines Restrukturierungsplans, spezifische Sanierungsinstrumente, das Abstimmungsverfahren mit Gläubigern sowie der Vergleich zum klassischen Insolvenzrecht.
Ziel ist es, die Sanierungsmöglichkeiten auf Grundlage des StaRUG der Sanierung im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gegenüberzustellen und die Vorzüge des präventiven Rahmens aufzuzeigen.
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf Gesetze, Expertenliteratur und eine praktische Fallstudie, um die Anwendung des StaRUG in der Realität zu verifizieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Restrukturierungsplans, die Erläuterung der verfügbaren Stabilisierungsinstrumente, die Verfahrensabläufe der Planabstimmung sowie die Abgrenzung zum Insolvenzverfahren.
Wichtige Begriffe sind Restrukturierungsplan, StaRUG, Insolvenzvermeidung, Gläubigerbeteiligung, Verfahrensherrschaft des Schuldners und Vergleichsrechnung.
Im Gegensatz zum Insolvenzplanrecht ermöglicht das StaRUG in vielen Fällen eine privatrechtliche Selbstorganisation der Abstimmung ohne zwingendes gerichtliches Einschreiten, sofern keine Hindernisse bestehen.
Die Vergleichsrechnung ist das Herzstück des StaRUG; sie dient dazu, den betroffenen Gläubigern darzulegen, dass sie durch den Plan nicht schlechter gestellt werden als ohne diesen, was für die gerichtliche Bestätigung essenziell ist.
Da viele Unternehmen eine öffentliche Stigmatisierung durch ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen, bietet das StaRUG diskretere Wege, um Geschäftsbeziehungen und die Marktposition zu schützen.
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