Masterarbeit, 2023
57 Seiten, Note: 2,0
A. Einleitung
B. Der deutsche Kündigungsschutz
I. Der Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
II. Kündigungsschutzrecht als Schranke der Vertragsfreiheit
1. Der Bestandsschutz im Kündigungsrecht
2. Das Willkürschutzkonzept
III. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
1. Ziele des Kündigungsschutzgesetzes
IV. Das Nachweisgesetz
1. Inhalt und Stellung des Gesetzes
2. Normzweck
3. Umfang der Nachweispflicht – Kündigung
C. Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts
I. Regelungskompetenz der EU
II. Entwicklung des Europäischen Arbeitsrechts
III. Rechtsquellen des Europäischen Arbeitsrechts
IV. Auslegung und Rechtsfortbildung
V. Systembildung im Europäischen Arbeitsrecht
VI. Das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht
VII. Die Europäisierung des Arbeitsrechts
D. Kündigungsschutz im Europäischen Arbeitsrecht
I. Kompetenz der EU für das Kündigungsschutzrecht
1. Die Richtlinienkompetenz
2. Vorgaben nach dem primären Unionsrecht
E. Die Arbeitsbedingungenrichtlinie
I. Ziele der AB-RL
II. Anwendungsbereich
1. Keine unionsautonome Definition des Arbeitnehmerbegriffs
2. Unklare Kombinationsformel
3. Konsequenz: Personelle Erweiterung des Kündigungsschutzes
4. Unmittelbare Horizontalwirkung
III. Unterrichtungspflichten
1. Zeitpunkt der Unterrichtung
2. Reformierte Generalklausel
3. Die erweiterten Informationspflichten über das Kündigungsverfahren
IV. Höchstdauer der Probezeit
1. Definition der Probezeit
2. Probezeitverkürzung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
3. Kein Ende der Wartezeit
4. Die Auswirkungen in der Praxis
F. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluss der „Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ (AB-RL) auf das deutsche Kündigungsschutzrecht. Ziel ist es, die Auswirkungen der durch die Richtlinie bedingten Novellierung des Nachweisgesetzes sowie die Rolle europäischer Vorgaben für das nationale Kündigungsrecht kritisch zu analysieren und zu bewerten.
B. Der deutsche Kündigungsschutz
Das Privatrecht soll die Beziehungen von Individuen untereinander, auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung, regeln. Demnach werden Vereinbarungen bezüglich des Austausches von Gütern und Leistungen den jeweils beteiligten Parteien überlassen. Das Medium, der Vertrag, dient hierbei als Rechtsfigur. Mit Hilfe dessen übernehmen die Vertragsparteien freiwillig Rechte und Pflichten und verfolgen dabei ein jeweils individuelles Interesse. Das Arbeitsrecht weicht von diesem Regelungsprinzip ab, wenn es mittels eines Kontrollsystems versucht, soziale Sicherheit im Kontext von wirtschaftlicher Unsicherheit zu schaffen. Jenes Kontrollsystem besteht bewusst gegenüber der sonst geltenden Vertragsfreiheit. Diese Abweichung von Merkmalen der Privatrechtsordnung muss zu ihrer Legitimation begründet werden.
Der allgemeine Kündigungsschutz greift im Moment der ordentlichen Beendigungskündigung [§ 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)] oder im Falle einer Änderungskündigung (§ 2 KSchG) ausgehend vom Arbeitgeber. Im Gegensatz hierzu, wird die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) nicht am KSchG gemessen. Die Klageerhebungsfrist, nach § 4 S. 1 KSchG, muss allerdings trotzdem berücksichtigt werden. Das KSchG ist nicht anwendbar auf die Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer oder beim Aufhebungsvertrag. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nur dann, wenn die im KSchG genannten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Demnach gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht für ausnahmslos alle Arbeitnehmer. § 1 Abs. 1 KSchG stellt dar, dass die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtsunwirksam sei, sofern jenes Verhältnis durchgehend, im selben Unternehmen, länger als sechs Monate bestanden hat. Zudem müsste die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein. Die Anwendbarkeit des KSchG hängt ab von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses, als auch von der erfüllten Wartezeit (mehr als sechs Monate) durch den Arbeitnehmer.
A. Einleitung: Die Einleitung benennt den Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Kündigungsschutzrecht und skizziert die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen der AB-RL.
B. Der deutsche Kündigungsschutz: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des deutschen Kündigungsschutzes, insbesondere das Bestandsschutzprinzip, das Willkürschutzkonzept und die Rolle des Nachweisgesetzes für kündigungsrelevante Informationen.
C. Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts: Es erfolgt eine Darstellung der EU-Regelungskompetenz sowie der Entwicklung und Systematik des europäischen Arbeitsrechts als supranationales Recht.
D. Kündigungsschutz im Europäischen Arbeitsrecht: Hier wird analysiert, dass es bisher kein einheitliches europäisches Kündigungsschutzrecht gibt, und die Kompetenzgrundlagen für entsprechende Richtlinien auf Unionsebene geprüft.
E. Die Arbeitsbedingungenrichtlinie: Das Kernstück der Arbeit untersucht die spezifischen Auswirkungen der AB-RL auf den Arbeitnehmerbegriff, die Unterrichtungspflichten sowie die Höchstdauer der Probezeit.
F. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die AB-RL zwar Pflichten verschärft, aber den erhofften Umschwung im deutschen Kündigungsschutzrecht ausbleiben lässt.
Europäische Arbeitsbedingungenrichtlinie, Kündigungsschutzgesetz, Nachweisgesetz, Bestandsschutz, Arbeitsverhältnis, EU-Recht, Richtlinienkompetenz, Probezeit, Arbeitnehmerbegriff, Informationspflichten, Kündigungsverfahren, Klagefrist, Europäisierung, Soziale Sicherheit, Vertragsfreiheit.
Die Arbeit analysiert, wie stark das europäische Recht, insbesondere die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, in das bislang national geprägte deutsche Kündigungsschutzrecht eingreift.
Zentrale Themen sind die dogmatischen Grundlagen des deutschen Kündigungsschutzes, der Einfluss von EU-Richtlinien auf nationale Gesetze sowie die konkrete Auswirkung der neuen Informations- und Nachweispflichten auf die Kündigungsgestaltung und Prozeduren.
Ziel ist es zu klären, welche Rolle die europäischen Vorschriften bisher und in Zukunft für das deutsche Kündigungsschutzrecht spielen und ob die EU ein effektives Schutzniveau etablieren konnte.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsquellen, der nationalen und europäischen Rechtsprechung sowie der Auslegung von Richtlinientexten im Kontext des Kündigungsschutzgesetzes und des Nachweisgesetzes.
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen des deutschen Kündigungsschutzes und des Europarechts dargelegt, gefolgt von einer detaillierten Erörterung der AB-RL hinsichtlich Anwendung, Unterrichtungspflichten und probezeitrechtlicher Aspekte.
Wichtige Begriffe sind unter anderem das Bestandsschutzprinzip, die Regelungskompetenz nach AEUV, die unionsrechtliche Transparenzrichtlinie und die prozessuale Klagefristenproblematik.
Die Richtlinie führt zu erweiterten Informationspflichten, etwa zur Form von Kündigungen sowie zu Fristen, und zwingt Arbeitgeber, ihre Arbeitsvertragsmuster sowie die Einhaltung formeller Standards in Bezug auf das Kündigungsverfahren zu präzisieren.
Die Richtlinie setzt eine Höchstdauer der Probezeit von in der Regel sechs Monaten fest und wirft zudem die Frage auf, ob sich daraus Auswirkungen auf die gesetzliche Wartezeit des deutschen Kündigungsschutzgesetzes ergeben, was insbesondere bei befristeten Verhältnissen für Diskussionen sorgt.
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