Masterarbeit, 2020
90 Seiten, Note: 1,0
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Unternehmen im internationalen Kontext. Sie untersucht die Herausforderungen, die sich aus der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und den daraus resultierenden grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen für die Besteuerung ergeben. Ziel der Untersuchung ist es, die bestehende Rechtslage zu analysieren und kritisch zu bewerten, um Lösungsansätze für eine gerechte und effiziente Besteuerung digitaler Unternehmen zu finden.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Unternehmen im internationalen Kontext. Sie beleuchtet die Relevanz des Themas und erläutert die Zielsetzung der Untersuchung. Anschließend erfolgt eine Abgrenzung des Begriffs „digitales Unternehmen“ und eine Analyse der relevanten Instrumente des internationalen Steuerrechts, insbesondere des Betriebstättenbegriffs und des Fremdvergleichsgrundsatzes.
Im weiteren Verlauf wird die Anwendung dieser Instrumente auf digitale Unternehmen untersucht. Die Arbeit geht auf die Vorschläge der OECD zur Neuordnung der Besteuerungsrechte ein, die in zwei Säulen gegliedert sind. Säule 1 befasst sich mit der Neuregelung der Gewinnverteilung unter den Ländern, in denen digitale Unternehmen tätig sind, während Säule 2 eine globale Mindestbesteuerung von Unternehmen vorsieht.
Darüber hinaus werden die Entwicklungen auf EU-Ebene zur Besteuerung digitaler Unternehmen, insbesondere die Einführung einer Digitalsteuer und die Vorschläge zur Änderung der Körperschaftsteuerrichtlinie, analysiert.
Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung nationaler Entwicklungen in verschiedenen Ländern und einem Fazit, das die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfasst und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gibt.
Digitale Unternehmen, internationale Besteuerung, Betriebstättenbegriff, Fremdvergleichsgrundsatz, OECD, EU-Steuerregulierung, Digitalsteuer, Körperschaftsteuerrichtlinie, Gewinnverteilung, globale Mindestbesteuerung.
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