Bachelorarbeit, 2023
44 Seiten
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
1. Einleitung
2. Die Situation für Homosexuelle vor 1933
a. Das Deutsche Kaiserreich
i. Justiz und Strafrechtspolitik
b. Die Weimarer Republik
i. Justiz und Strafrechtspolitik
3. Die Situation für Homosexuelle zur Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945
a. Grundlagen der Verfolgung
b. Von der Machtergreifung bis 1935
c. Von 1936 bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges
d. Vom Kriegsbeginn bis zur Niederlage 1945
e. Gab es eine explizite Verfolgung der weiblichen Homosexualität?
f. Die Situation Homosexueller in den Konzentrationslagern
g. Gilt die Homosexuellenverfolgung als „typisch nationalsozialistisch“?
4. Die Debatte um die Ausweitung des §175 auf Frauen
5. Exkurs: Die Situation in Österreich
6. Die Situation nach 1945
a. DDR
b. BRD
7. Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, wie das NS-Regime mit weiblicher Homosexualität umging und welche ideologischen Motive diesen Umgang bestimmten. Im Fokus steht dabei die Analyse zeitgenössischer Dokumente sowie der Vergleich zur Situation vor 1933 und nach 1945, um Spezifika der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis herauszuarbeiten und die Ungleichbehandlung gegenüber männlicher Homosexualität zu beleuchten.
Die Situation für Homosexuelle vor 1933
Mit der Konstituierung der Homosexualität als Wissenschaftsgebiet in der Medizin ab der Mitte des 19. Jahrhunderts findet eine Veränderung im Diskurs über die Gleichgeschlechtlichkeit statt. Hinzu zu einer religiösen und philosophischen Betrachtungsweise der Homosexualität kommt nämlich eine medizinische Charakterisierung von Gleichgeschlechtlichkeit als Folge eines genetischen Defekts und erbbiologischen Degenerationserscheinung. Dadurch eröffnen sich für die verschiedenen Handelnden neue Möglichkeiten, das Thema der Homosexualität für ihre Zwecke zu nutzen.
Die Grundlage dieser neuen Perspektive bilden die medizinischen Abhandlungen zur Beschreibung der Symptomatik von Homosexualität. Der Medizinier Ernst Rüdin veröffentlicht im Jahr 1904 beispielsweise sein Werk „Zur Rolle der Homosexuellen im Lebensprozess der Rasse“. Hierin beschreibt er die Gleichgeschlechtlichkeit in Zusammenhang mit einer krankhaften Symptomatik und konstitutionellen Minderwertigkeit, die außerdem mit rassenhygienischen Untergangsszenen in Verbindung gebracht werden kann. Durch diese Beschreibung kann die Homosexualität nun auch für verschiedene politische Probleme verantwortlich gemacht werden.
Ein weiterer großer Faktor ist, dass weniger das Abweichen der sexuellen Orientierung im Fokus steht, sondern vielmehr die Überschreitung der eigenen Geschlechtergrenzen als krankhaft und problematisch gesehen wird. Hierbei wird deutlich, dass das binäre Geschlechtermodell essenziell für die Betrachtung von nicht-heteronormativen Lebensformen ist. Um 1870 entwickelt sich deshalb auch die Vermännlichung beziehungsweise die Feminisierung als „Symptom“ der Homosexualität. Anhand dieser Erkenntnisse wird deutlich, dass die binären Geschlechterrollen den medizinisch-wissenschaftlichen Diskurs grundlegend prägen und damit entscheidend für den darauffolgenden Umgang mit Homosexualität sind. Jede nicht-heteronormative Lebensweise kann somit auf dieser Grundlage diskriminiert und als anormal kritisiert werden.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Gedenkens an homosexuelle NS-Opfer ein und thematisiert die Vernachlässigung lesbischer Frauen in der historischen Forschung sowie der Erinnerungskultur.
2. Die Situation für Homosexuelle vor 1933: Dieses Kapitel analysiert den Einfluss medizinischer und strafrechtlicher Diskurse im Kaiserreich und der Weimarer Republik auf die Wahrnehmung und Kriminalisierung homosexueller Lebensformen.
3. Die Situation für Homosexuelle zur Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945: Hier wird die Verschärfung der Verfolgungspraxis, die administrative Erfassung und die ideologische Einordnung im NS-Regime sowie die spezifische Lage von Männern und Frauen im System dargestellt.
4. Die Debatte um die Ausweitung des §175 auf Frauen: Dieses Kapitel untersucht die zeitgenössischen Argumente von Befürwortern und Gegnern einer strafrechtlichen Verfolgung weiblicher Homosexualität innerhalb der nationalsozialistischen Rechtsphilosophie.
5. Exkurs: Die Situation in Österreich: Dieser Abschnitt beleuchtet die abweichende Rechtslage in Österreich und die Auswirkungen der Annexion durch Deutschland auf die dortige Verfolgungspraxis.
6. Die Situation nach 1945: Dieses Kapitel behandelt die Kontinuität der Stigmatisierung in der BRD und die unterschiedliche Entwicklung der rechtlichen Lage in der DDR bis hin zur sukzessiven Aufarbeitung im 21. Jahrhundert.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Analyse zusammen und betont den ideologischen Gehalt der NS-Verfolgung sowie die bleibende Relevanz der Aufarbeitung für die gegenwärtige Gesellschaft.
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Die Arbeit analysiert den Umgang des nationalsozialistischen Regimes mit Homosexualität, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schicksal lesbischer Frauen liegt.
Die Autorin untersucht, wie das NS-Regime weibliche Homosexualität behandelte, welcher Ideologie dieser Umgang geschuldet war und warum lesbische Frauen trotz fehlender strafrechtlicher Verfolgung unter massiver Ausgrenzung litten.
Aufgrund der männerdominierten NS-Ideologie wurden Männer als politische Bedrohung wahrgenommen, während Frauen im Kontext der traditionellen Rollenbilder als weniger gefährlich eingestuft und oft unter dem Deckmantel des Privaten ignoriert wurden.
Es handelt sich um eine geschichtswissenschaftliche Analyse, die zeitgenössische Dokumente auswertet und historische Diskurse von der Kaiserzeit bis in die Nachkriegszeit vergleicht.
Die Debatte verdeutlicht, dass die Entscheidung gegen eine Ausweitung des Paragrafen auf Frauen nicht auf Toleranz basierte, sondern darin begründet lag, dass Frauen als unpolitische Akteurinnen nicht als Staatsgefahr identifiziert wurden.
Die Arbeit gliedert sich chronologisch von den Ursprüngen der medizinischen Diskriminierung vor 1933 über die NS-Zeit bis hin zur gesellschaftlichen Aufarbeitung nach 1945.
Im Gegensatz zum deutschen Strafrecht, das lesbische Handlungen nicht explizit unter Strafe stellte, gab es in Österreich mit §129 eine entsprechende Bestimmung, deren praktische Anwendung jedoch gering blieb.
Die medizinische Charakterisierung der Homosexualität als "Degeneration" und gesellschaftliche Gefahr lieferte die ideologische Legitimationsgrundlage, auf die das NS-Regime bei der Verschärfung der Verfolgung aufbaute.
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