Bachelorarbeit, 2009
33 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Ausnahmetatbestände des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG
2.1 Die Freigrenze
2.2 Konzernklausel
2.3 Escape–Klausel
3. Gestaltungsgrundsätze zur Umgehung der Zinsschranke
3.1.Darstellungen mit Hilfe der Ausnahmetatbestände
3.1.1 Die Erhöhung des Eigenkapitals
3.1.2 Die Mehrfachberücksichtigung der Freigrenze
3.1.3 Vermeidung der schädlichen Gesellschafter-fremdfinanzierung
3.1.3.1 Senkung des Beteiligungsanteils des finanzierenden Gesellschafters
3.1.3.2 Nichtüberschreiten der 10%-Grenze
3.1.4 Gründung einer Organschaft
3.1.5 Weitere Formen der Finanzierung
3.1.6 Formen der Kapitalüberlassung
3.1.7 Kündigung des Bankdarlehens
3.1.8 Kreditverlagerung ins Ausland
3.1.9 Gemeinschaftsunternehmen und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
3.1.10 Zweckgesellschaften
3.2 Möglichkeiten zur Einschränkung der Belastung durch die Zinsschranke
3.2.1 Einfluss auf EBITDA
3.2.1.1 Die Erhöhung der Abschreibungen
3.2.1.2 Die Aufdeckung stiller Reserven
3.2.1.3 Verlagerungen von Tochtergesellschaften ins Inland
3.2.2 Vermeidung der Zinsschranke durch variable Verzinsung
4. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen, um die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführte Zinsschrankenregelung gemäß § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG zu vermeiden oder deren Belastung zu mindern.
3.1.1 Die Erhöhung des Eigenkapitals
Durch die Regelung des Eigenkapitalvergleichs, bei der die Eigenkapitalquote des Betriebs nicht schlechter ist als die des Konterns mit einer Toleranzschwelle von einem Prozent sein darf, kann es für die Unternehmen, die diese Grenze unterschreiten Sinn machen, das Eigenkapital zu erhöhen und somit die Zinsschrankenanwendung zu vermeiden. Das Eigenkapital kann durch die Einlagen aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung), Sacheinlagen (z.B. Einbringung von einzelnen Vermögenswerten oder gar Betrieben) sowie Ausgabe junger Aktien erhöht werden.
Bei der Eigenkapitalerhöhung hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten für die Zuführung von Bargeld in Betracht gezogen und gesetzlich im § 4h Abs. 2 Satz 5 EStG festgestellt. Nach dieser gesetzlichen Regelung ist das Eigenkapital um Einlagen herabzusetzen, die innerhalb von sechs Monaten vor dem maßgeblichen Abschlussstichtag eingelegt und innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussstichtag ausgeschüttet oder entnommen werden. Denkbar ist, die Jahresgrenze zu überschreiten und somit die Einlagen mit dem Eigenkapital zu saldieren.
Die Wahlrechte sind gemäß § 4h Abs. 2 EStG im Abschluss des Betriebs und im Konzernabschluss nach gleichen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, um somit die Möglichkeiten einzuschränken. Zunächst wäre vorstellbar, dass die Wahlrechte auf den Betriebsebenen angewendet und auf den Konzernebenen nicht angewendet werden. Wichtig sind die Folgen, die sich durch Wahlrechte auf Betriebs- und Konzernebenen resultieren. Diese Folgen heben sich voneinander je nach angewendetem Rechnungslegungsstandard ab.
1. Einleitung: Einführung in die steuerlichen Neuerungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 und die Zielsetzung der Arbeit.
2. Ausnahmetatbestände des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG: Erläuterung der gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Zinsschrankenregelung nicht zur Anwendung kommt.
3. Gestaltungsgrundsätze zur Umgehung der Zinsschranke: Detaillierte Analyse praktischer Strategien zur Vermeidung der Abzugsbeschränkung und zur Optimierung der steuerlichen Situation.
4. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Zinsschranke und der Effektivität der vorgestellten Anpassungsmaßnahmen.
Zinsschranke, Unternehmenssteuerreform 2008, § 8a KStG, § 4h EStG, Gesellschafterfremdfinanzierung, Eigenkapitalquote, EBITDA, Freigrenze, Konzernklausel, Escape-Klausel, Steuerplanung, Kapitalgesellschaft, Organschaft, Finanzierungskosten, Unternehmensbesteuerung.
Die Arbeit behandelt die steuerliche Problematik der Zinsabzugsbeschränkung (Zinsschranke) nach § 8a KStG und zeigt auf, wie betroffene Unternehmen diese durch legale Gestaltungsmöglichkeiten umgehen können.
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, die strategische Gestaltung von Finanzierungsstrukturen sowie Methoden zur Beeinflussung der Bemessungsgrundlage (EBITDA).
Ziel ist es, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften zu identifizieren und darzustellen, um die steuerlichen Folgen der Zinsschrankenregelung zu minimieren.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse der gesetzlichen Regelungen sowie deren praktische Anwendung anhand von Fallbeispielen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Ausnahmetatbestände (z.B. Freigrenze) und eine umfassende Sammlung von Gestaltungsgrundsätzen zur Vermeidung der Zinsschranke.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Zinsschranke, Eigenkapitalquote, Gesellschafterfremdfinanzierung und steuerliches EBITDA charakterisiert.
Die Arbeit betont den sogenannten "erweiterten Konzernbegriff", bei dem eine tatsächliche Fusion nicht maßgebend ist, sondern eine potenzielle Konzernzugehörigkeit unter IFRS/Handelsrechts-Standards.
Durch die Erhöhung des steuerlichen EBITDA mittels Abschreibungen vergrößert sich das zulässige Abzugsvolumen für Zinsaufwendungen.
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