Bachelorarbeit, 2009
93 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Problemstellung
1.3 Zielsetzung
1.4 Aufbau der Arbeit
2. Grundlagen der externen Rechnungslegung
2.1 Adressaten der externen Rechnungslegung
2.2 Aufgaben der externen Rechnungslegung
2.3 Instrumente der externen Rechnungslegung
3. Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung
3.1 Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung
3.2 Gründe für eine Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung
3.2.1 Internationale Kapitalmärkte
3.2.2 Internationalisierung der Wirtschaft
3.2.3 Interne Steuerung des Unternehmens
3.3 Weltweite Bestrebungen zur Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung
3.4 Probleme bei der Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung in Deutschland
4. Anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze in Deutschland
4.1 Handelsgesetzbuch
4.1.1 Der Jahresabschluss nach dem HGB
4.1.2 Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
4.2 International Financial Reporting Standards
4.2.1 Entwicklung der International Reporting Standards
4.2.2 Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS
4.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS
4.4 Entwicklung der deutschen Rechnungslegung im internationalen Vergleich
4.5 Exkurs: United States Generally Accepted Accounting Principles
5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
5.1 Ziele und Hintergründe des BilMoG
5.2 Wesentliche Neuerungen im HGB
5.2.1 Deregulierung
5.2.2 Verbesserung der Aussagekraft
6. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
6.1.1 Einordnung
6.1.2 Vermögensgegenstand
6.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände
6.1.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
6.2 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB
6.2.1 Ansatzvoraussetzungen
6.2.2 Erstmalige Bewertung
6.2.3 Folgebewertung
6.3 Änderungen nach dem BilMoG
6.3.1 Ansatzvoraussetzungen und Bewertung
6.3.2 Folgebewertung
6.4 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS
6.4.1 Ansatzvoraussetzungen
6.4.2 Erstmalige Bewertung
6.4.3 Folgebewertung
6.5 Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen HGB, BilMoG und IFRS
7. Fallbeispiel
7.1 Die Muster AG
7.1.1 Aktivierung nach HGB
7.1.2 Aktivierung nach BilMoG
7.1.3 Aktivierung nach IFRS
7.2 Analyse der Ergebnisse
8. Resümee
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die deutsche Rechnungslegung, mit einem besonderen Fokus auf die bilanzielle Behandlung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände. Das primäre Ziel ist es, die Unterschiede zwischen dem deutschen Handelsrecht (HGB), dem reformierten Recht durch das BilMoG und den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzuzeigen und deren Konsequenzen mittels eines Fallbeispiels zu verdeutlichen.
6.4.3 Folgebewertung
Bevor ein immaterieller Vermögensgegenstand in einer Folgeperiode bewertet werden kann, muss erst festgestellt werden, ob der Vermögenswert eine bestimmbare oder unbestimmbare Nutzungsdauer aufweist. Eine unbestimmbare Nutzungsdauer liegt dann vor, wenn nach Berücksichtigung aller relevanten Umstände, keine zeitliche Begrenzung für die wirtschaftliche Nutzung des Vermögensgegenstands erkennbar ist. Ein Beispiel hierfür wäre eine bekannte und auf dem Markt gut etablierte Marke. Hirschböck et al. (2007) weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Markenrechte immer uneingeschränkt nutzbar sind.
Für immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer besteht nach IFRS ein Wahlrecht zur Anwendung der Anschaffungskosten- oder der Neubewertungsmethode. Die Neubewertungsmethode darf allerdings nur für Vermögenswerte verwendet werden, deren beizulegender Zeitwert von einem Markt abgeleitet werden kann, wie beispielsweise bei Emissionszertifikaten oder Belieferungsrechten. Wird die Anschaffungskostenmethode angewendet, so ist der immaterielle Vermögensgegenstand, wie nach HGB und BilMoG, planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abzuschreiben. Sobald aber Anzeichen für eine Wertminderung des immateriellen Vermögensgegenstandes vorliegen, muss ein Werthaltigkeitstest vorgenommen werden. Liegt eine Wertminderung vor, dann muss der Vermögensgegenstand abgewertet werden.
Immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer dürfen nicht planmäßig abgeschrieben werden. Sie müssen in jedem Geschäftsjahr darauf untersucht werden, ob weiterhin von einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausgegangen werden muss. Darüber hinaus muss ein Unternehmen in jeder Berichtsperiode und, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, zum Berichtsstichtag einen Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 durchführen.
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Reform des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG ein und definiert die Problematik des bisherigen Aktivierungsverbots für immaterielle Vermögenswerte.
2. Grundlagen der externen Rechnungslegung: Dieses Kapitel erläutert den Begriff und den Zweck der Rechnungslegung sowie die Rolle der externen Rechnungslegung gegenüber internen und externen Adressaten.
3. Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung: Es werden die Beweggründe für die internationale Angleichung der Rechnungslegung sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung in Deutschland diskutiert.
4. Anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze in Deutschland: Dieser Abschnitt vergleicht das deutsche HGB mit den internationalen IFRS und den US-GAAP im Hinblick auf deren Grundlagen und Zielsetzungen.
5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Das Kapitel stellt die Ziele des BilMoG vor, insbesondere die Deregulierung und die Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses für Unternehmen.
6. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen: Der Hauptteil analysiert detailliert die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte unter dem HGB, BilMoG und IFRS.
7. Fallbeispiel: Anhand der "Muster AG" werden die theoretischen Erkenntnisse zur Aktivierung von Webseiten-Kosten in die Praxis übertragen und verglichen.
8. Resümee: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Auswirkungen des BilMoG auf die deutsche Rechnungslegung im Hinblick auf die internationale Konvergenz.
BilMoG, HGB, IFRS, immaterielle Vermögensgegenstände, Rechnungslegung, Bilanzierung, Aktivierung, Forschungs- und Entwicklungskosten, Harmonisierung, Standardisierung, Jahresabschluss, Bewertungsregeln, Kapitalmärkte, Vermögensrentabilität, Anlagevermögen
Die Arbeit untersucht den Vergleich der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände unter dem alten deutschen Handelsrecht, dem durch das BilMoG modernisierten Recht und den internationalen IFRS-Standards.
Die Schwerpunkte liegen auf der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung, den grundlegenden Unterschieden zwischen HGB und IFRS sowie den spezifischen Neuregelungen für immaterielle Werte durch das BilMoG.
Das Hauptziel besteht darin, die wesentlichen Änderungen durch das BilMoG aufzuzeigen, insbesondere die Lockerung des Aktivierungsverbots, und deren Auswirkungen auf die Bilanz von Unternehmen mittels eines Praxisbeispiels zu analysieren.
Der Autor nutzt eine Kombination aus einer systematischen Literaturanalyse der Rechnungslegungsgrundsätze und eine deduktive Herleitung der Unterschiede, die durch ein konkretes Fallbeispiel (Muster AG) veranschaulicht und quantifiziert werden.
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen der externen Rechnungslegung und die Notwendigkeit der Harmonisierung dargelegt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen BilMoG, IFRS, HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungswahlrecht, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vergleichbarkeit der Rechnungslegung.
Junge, aufstrebende Technologieunternehmen können nun ihre selbst entwickelten Patente oder Softwarelösungen in der Bilanz aktivieren, was ihre Vermögenslage realistischer darstellt und die Außenwirkung verbessert, ohne die hohen Kosten einer vollständigen IFRS-Bilanzierung tragen zu müssen.
Der Gesetzgeber hält trotz der Modernisierung am Vorsichtsprinzip fest, um die Funktionen des Gläubigerschutzes und der Bemessung von Ausschüttungen im deutschen Handelsrecht zu bewahren, wofür unter anderem eine Ausschüttungssperre für aktivierte selbst erstellte Werte eingeführt wurde.
Das Fallbeispiel dient dazu, die theoretischen Unterschiede bei der Behandlung von Webseiten-Kosten (Marktforschung, Entwicklung, Lizenzgebühren) unter HGB, BilMoG und IFRS in Zahlen abzubilden und die Auswirkungen auf Bilanz und Ergebnis direkt zu vergleichen.
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