Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009
10 Seiten, Note: 1,1
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der systematischen Verarbeitung personenbezogener Daten ausländischer Unionsbürger in einem zentralen Register mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot und dem Erforderlichkeitsgebot der Richtlinie 95/46/EG.
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister
Ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die keine Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats sind, wie das System, das mit dem Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02.09.1994 in der Fassung des Gesetzes vom 21.06.2005 eingerichtet wurde und das die Unterstützung der mit der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften betrauten nationalen Behörden bezweckt, entspricht nur dann dem im Licht des Verbots jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ausgelegten Erforderlichkeitsgebot gem. Art. 7 lit. e der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, wenn es nur die Daten enthält, die für die Anwendung der entsprechenden Vorschriften durch die genannten Behörden erforderlich sind, und sein zentralisierter Charakter eine effizientere Anwendung dieser Vorschriften in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erlaubt, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
Jedenfalls lassen sich die Speicherung und Verarbeitung von namentlich genannte Personen betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen eines Registers wie des Ausländerzentralregisters zu statistischen Zwecken nicht als erforderlich i. S. von Art. 7 lit. e der Richtlinie 95/46/EG ansehen.
Art. 12 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister: Die Arbeit analysiert anhand des Fallbeispiels "Huber" die Vereinbarkeit des Ausländerzentralregisters mit dem europäischen Diskriminierungsverbot und den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Ausländerzentralregister, AZR, Diskriminierungsverbot, Staatsangehörigkeit, personenbezogene Daten, Richtlinie 95/46/EG, Unionsbürger, Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht, Kriminalitätsbekämpfung, Vorabentscheidungsverfahren, Europäischer Gerichtshof, Datenschutz, Gemeinschaftsrecht, Erforderlichkeitsgebot.
Die Arbeit befasst sich mit der gemeinschaftsrechtskonformen Ausgestaltung von zentralen Registern zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die nicht die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats besitzen.
Die zentralen Themen sind das Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Richtlinie 95/46/EG sowie die Grenzen der staatlichen Datenerhebung zur Kriminalitätsbekämpfung.
Das Ziel ist die Klärung, ob ein zentrales Register wie das deutsche Ausländerzentralregister (AZR) mit dem Diskriminierungsverbot (Art. 12 EG) und dem Erforderlichkeitsgebot (Art. 7 lit. e der Richtlinie 95/46/EG) vereinbar ist, wenn es selektiv nur ausländische Unionsbürger erfasst.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und europäische Richtlinien auf den vorliegenden Sachverhalt anwendet.
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Datenverarbeitung, das Verbot der Diskriminierung bei der Kriminalitätsbekämpfung und die Bedeutung der Freizügigkeit für den Status von Unionsbürgern detailliert erörtert.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Ausländerzentralregister, Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft, Datenschutz und Freizügigkeit charakterisiert.
Der Fall des österreichischen Staatsangehörigen Huber dient als Ausgangspunkt für die Vorlage an den EuGH, um zu klären, ob die generelle Speicherung seiner Daten in einem Register, für das es keine Entsprechung für deutsche Staatsbürger gibt, eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zwar legitim ist, jedoch nicht rechtfertigt, eine systematische Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich für die Gruppe der ausländischen Unionsbürger vorzunehmen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

