Bachelorarbeit, 2019
39 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Aktueller Forschungsstand
3. Der Föderalismus als Grundlage der Finanzordnung
4. Die historische Entwicklung horizontaler Ausgleichszahlungen
5. Der Länderfinanzausgleich
5.1 Die vertikale Steuerverteilung
5.2 Die horizontale Steuerverteilung
5.3 Der Länderfinanzausgleich i.e.S.
5.4 Die Bundesergänzungszuweisungen
5.5 Kritik am Länderfinanzausgleich
6. Der Finanzkraftausgleich ab 2020
6.1 Die wichtigsten Neuregelungen ab 2020
6.2 Kritik an der Neuordnung
7. Methodischer Vergleich der Ausgleichssysteme
7.1 Die Finanzkraft nach vertikaler Steuerverteilung
7.2 Der Umsatzsteuervorwegausgleich im LFA
7.3 Der horizontale Ausgleich im LFA
7.4 Der horizontale Ausgleich nach den Regeln des FKA
7.5 Die Bundesergänzungszuweisungen im LFA
7.6 Die Bundesergänzungszuweisungen nach den Regeln des FKA
7.7 Einnahmen der Länder
8. Ergebnisdiskussion
9. Fazit
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Ermittlung der Auswirkungen der Neukonzeption des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020, wobei durch eine detaillierte Modellrechnung für das Basisjahr 2016 die Unterschiede zwischen dem alten Länderfinanzausgleich (LFA) und dem neuen Finanzkraftausgleich (FKA) analysiert und kritisch gegenübergestellt werden.
5.5. Kritik am Länderfinanzausgleich
Bei ökonomischer Betrachtungsweise stellt vor allem die starke Nivellierung und die daraus hervorgehende Anreizfeindlichkeit ein Problem dar. Nach den Ausgleichszahlungen gibt es kaum noch Unterschiede in der Finanzkraft der Länder. Dadurch wird die Idee des Wettbewerbs ad absurdum geführt (vgl. SCHERF 2000: S.94).
Die Anreizfeindlichkeit resultiert daraus, dass Mehreinnahmen an Steuern letztlich auch zu einer höheren Einzahlungspflicht in das Finanzausgleichssystem-, bzw. bei finanzschwachen Ländern zu Mindereinnahmen durch den Länderfinanzausgleich führen Dies geht soweit, dass öffentliche Investitionen sich auf das jeweilige Bundesland negativ auswirken können, da die sich ergebenden Kosten selbst zu tragen sind, daraus hervorgehende Erträge allerdings durch die Transferzahlungen anderen zugutekommen (vgl. FUEST & THOENE 2009: S.22f.).
Zusätzlich steht dem Wettbewerbsföderalismus die in Kapitel 3 beschriebene fehlende Autonomie bei der Einnahmeerhebung entgegen. Eine zukünftige Stärkung des Wettbewerbs unter den Ländern steht allerdings konträr zur deutschen Verfassung mit dem Grundsatz zur Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Da die Finanzordnung auf dem Grundgesetz aufbaut wird sich ohne eine, auf die Stärkung des Wettbewerbs abzielende, Verfassungsänderung an der Wettbewerbssituation nichts ändern, sollten die volkswirtschaftlichen Argumente auch noch so plausibel sein (vgl. KRÖNERT 2017: S.199).
1. Einleitung: Einführung in die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und Darlegung der methodischen Zielsetzung der Arbeit.
2. Aktueller Forschungsstand: Überblick über existierende Modellrechnungen und wissenschaftliche Analysen zur Finanzausgleichsreform.
3. Der Föderalismus als Grundlage der Finanzordnung: Erörterung der finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Kompetenzverteilung in Deutschland.
4. Die historische Entwicklung horizontaler Ausgleichszahlungen: Analyse der zeitlichen Entwicklung der Ausgleichszahlungen in drei maßgeblichen Perioden.
5. Der Länderfinanzausgleich: Theoretische Beschreibung der Stufen und Mechanismen des bisherigen Finanzausgleichs.
6. Der Finanzkraftausgleich ab 2020: Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen und der damit einhergehenden Kritik.
7. Methodischer Vergleich der Ausgleichssysteme: Durchführung einer detaillierten Modellrechnung auf Basis des Jahres 2016 zur Gegenüberstellung der beiden Systeme.
8. Ergebnisdiskussion: Kritische Auseinandersetzung mit den aus dem Vergleich resultierenden Erkenntnissen.
9. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Reform auf den Föderalismus und die Finanzautonomie der Länder.
Länderfinanzausgleich, Finanzkraftausgleich, Föderalismus, Finanzausgleichsgesetz, vertikale Steuerverteilung, Bundesergänzungszuweisungen, Finanzverfassung, interkommunaler Ausgleich, Steuerautonomie, fiskalische Disparitäten, Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Umsatzsteuerverteilung, Haushaltsrecht, Reform des Finanzausgleichs, Finanzmacht.
Die Arbeit untersucht die tiefgreifenden Auswirkungen der Finanzausgleichsreform in Deutschland, welche den Übergang vom alten Länderfinanzausgleich zum sogenannten Finanzkraftausgleich ab 2020 markiert.
Schwerpunkte liegen auf der Analyse der Finanzverfassung, der Veränderung der Ausgleichsmechanismen, der Rolle der Umsatzsteuerverteilung und den finanziellen Konsequenzen für Bund und Länder.
Ziel ist es, durch einen Stufenvergleich basierend auf Daten des Jahres 2016, quantitativ zu untermauern, wie sich die Reform der Finanzausgleichssysteme in der Praxis auf die Einnahmen der einzelnen Bundesländer auswirkt.
Es wird eine Modellrechnung angewandt, die den Finanzausgleich nach altem Recht dem neuen Regelwerk nach dem Finanzkraftausgleich gegenüberstellt, um die Verteilungseffekte transparent zu machen.
Im Hauptteil werden sowohl theoretische Grundlagen des Föderalismus und der Finanzausgleichsstufen erarbeitet als auch eine detaillierte methodische Vergleichsrechnung durchgeführt, die alle Elemente wie Finanzkraft, Umsatzsteuerkomponenten und Bundesergänzungszuweisungen berücksichtigt.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Finanzausgleichsgesetz, Föderalismus, Finanzkraftausgleich, Steuerautonomie und horizontale bzw. vertikale Umverteilung bestimmt.
Das Jahr 2016 wurde gewählt, da es zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeit das aktuellste Jahr mit einer endgültigen Abrechnung durch das Bundesfinanzministerium darstellte, was eine datengestützte und präzise Modellrechnung ermöglichte.
Der Autor argumentiert, dass die Reform neben fiskalischen Zielen vor allem psychologische Effekte im Föderalismus adressiert, indem der horizontale Ausgleich weniger sichtbar gestaltet wird und somit zur Befriedung des Verteilungsstreits zwischen den Ländern beiträgt.
Die Arbeit stellt fest, dass der Bund zwar die finanziellen Zusatzlasten durch die neuen Ausgleichsregeln trägt, dies jedoch durch eine Kompetenzstärkung in zentralen Steuer- und Verwaltungsbereichen kompensiert, was eine "vertikale" Entwicklung widerspiegelt.
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